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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1928
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- 1928-08-30
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1928
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berechtigt, beträgt 1 Mark. Die Anstalt ist täglich ohne Unterbrechung von 8 Uhr vormittags bis 10 Uhr nachmittags geöffnet. Der Be such steht jedermann frei, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich über seine Person ausweist. Führungen durch die Deutsche Bücherei. — Während der Messezeit von Montag, den 27. August, bis Sonnabend, den 8. Sep tember, finden täglich, außer Sonntags, um 11 Uhr, 1 Uhr und 3 Uhr Führungen durch die Deutsche Bücherei statt; die Teilnehmerkarte kostet 50 Pf. Außerdem erfolgt während der gleichen Zeit wochen täglich um >65 Uhr eine Sonderfllhrung für Buchhändler. »Das Fest des Buches.« — Nach dem großen Erfolg dieses kul turellen wie sozialen Zwecken dienenden Festes von 1920 läßt der Allgemeine Deutsche Buchhandlungsgehilfen- Ber band (Fachgruppe Buchhandel im D. H.V.), Hauptgeschäfts stelle Leipzig C 1, H'ospitalstraße 25, die bewährte Veranstaltung am 16. Oktober 1928 im großen Festsaale des Leipziger »Zoo« wiederkehren. Kernpunkt des Abends wird ein ernst und zugleich humorvoll gestaltetes Festspiel sein, das den bekannten Sprecher und Schriftsteller Gustav Herrmann zum Verfasser hat. Bücherei des Archivs für Kirchenkunst. — Der Kunst-Dienst, Ar beitsgemeinschaft für evangelische Gestaltung, Dresden, Walpurgis straße 15, ist mit der Vorbereitung eines Archivs für Kirchenkunst (Architektur, religiöse Malerei und Plastik, kultische und sonstige Gebrauchsgegenstände uff.) beschäftigt. Diesem Archiv, das sowohl der evangelischen als auch der katholischen Kunst dienen soll, wird eine umfangreiche Fachbücherei angcgliedert. Die Herren Buch händler und Antiquare werden gebeten, einschlägige Veröffentlichun gen der Geschäftsstelle Dresden-A., Walpurgisstraße 15, bekanntzu geben. Das Problem der Übersetzungen. — Wie wohl bekannt, beschäftigt sich auch die »Unterkommission für Literatur und bildende Künste des Ausschusses für geistige Zusammenarbeit des Völkerbundes« seit langem mit dem Problem der Übersetzungen. Ferner haben sich die verschiedenen P. E. N.-Clubs mit dieser Frage befaßt. Bei diesen Diskussionen nahm Paul Val6ry einen regen Anteil und berichtet nun soeben in der »Comoedia«-Paris von den stattgehabten Ver handlungen. Herr Valery sagt also unter anderem: Ich will hier nur von literarischen Dingen sprechen, und vor allem von der Frage der Übersetzungen, die bis jetzt dem Zufall überlassen worden war, und fiir die man eine Regelung sucht. Was mich angeht, so hätte ich sehr die Annahme verschiedener meiner Vorschläge gewünscht, die aber als zu kühn oder als verfrüht abgewiesen wurden. Ich hatte vor allem die Schöpfung einer Organisation gefordert, deren Aufgabe darin bestanden hätte, Werke namhaft zu machen, deren Übersetzung in andere Sprachen wünschenswert ist, gleichviel, wann und wo diese Werke erschienen sind. Meine Absicht war hierbei be sonders, die Übersetzung von Werken zu ermöglichen, deren Wesens art zu eigenartig ist, als daß die private Initiative sich an sie heran wagen würde. Weiter hatte ich den Wunsch ausgesprochen, daß man die Frage eines für alle Staaten gültigen Mustervertrags für Über setzungen prüfe. Dieser Mustervertrag hätte folgende Klausel ent halten müssen: »Wenn ein Gutachten ergibt, daß die Übersetzung einen Verrat bedeutet, sei dies infolge von Lücken, von Widersinn oder anderen Fehlern, so ist es nicht angängig, daß der Autor auf alle Ewigkeit an diesen Kadaver seines Werkes gebunden bleibt, sondern er soll das Recht haben, es mit einem anderen Übersetzer zu versuchen«. Im übrigen meine ich: wenn ein Architekt ein Haus baut und dabei etwa die Treppen vergißt, so ist man berech tigt, ihm das Honorar zu verweigern und das Werk von einem anderen Architekten ausführen zu lassen. Warum sollte dies nicht auch für literarische Werke gelten? Immerhin kam es in Genf zu einem Abkommen, nach dem jedes Zentrum der P. E. N.-Clubs für sein betreffendes Land eine Liste von höchstens zwanzig Werken ausstellt, deren Übersetzung empfohlen wird. Es soll sich hierbei nur um Werke handeln, die in ihrer Ursprache schon vor 1900 veröf fentlicht worden sind. Andererseits haben sich die P. E. N.-Clubs ver pflichtet, über die Übersetzer jene Angaben zu machen, die notwendig erscheinen können. Es soll eine Sammlung dieser Angaben ange legt werden, damit sie den Autoren und den Verlegern sowie allen hieran interessierten Personen zur Verfügung stehen. Weiter wurde der Beschluß gefaßt, die notwendigen Maß- nahmendafürzuergreifen, dahbeidenllbersetzun- gen jeweils der O r i g i n a l t i t e l des Werkes und die Namen des Verfassers und des Übersetzers ange geben sind. Ein weiterer Beitrag dazu ist eine Rundfrage, die die Agence Internationale Littöraire Paul Winkler, Paris IX., 14, rue Auber, in ihrer Zeitschrift Opera mundi veranstaltet. Sie wurde uns von dem Gebrüder Enoch Verlag in Hamburg freundlicherweise zur Verfügung gestellt, der dazu schreibt: Der Inhalt ist außerordentlich beachtlich, da der darin angeführte Mißstand dem Verleger beinahe täglich aufsällt. Es wäre sehr zu wünschen, wenn auch im deut schen Verlag eine Einigung dahin zustande gebracht werden könnte, daß nicht von jedem beliebigen Übersetzer ein Verlagswerk zur Annahme gelangt, gleichviel ob der Betreffende sich über eine ent sprechende llbersetzerqualität ausweisen kann oder nicht. Jedenfalls läßt dieses Thema nach den gesammelten praktischen Erfahrungen eine entsprechende Diskussion zu, und wir glauben daher, daß die genannten Ausführungen weitgehendes Interesse beanspruchen können. Die Rundfrage lautete: »Wir würden gern die Meinung der französischen und ausländi schen Verleger zu der folgenden Frage kennenlernen: Bei der augenblicklichen Lage des llbersetzungsmarktes bekommen die fran zösischen Verleger fortgesetzt Briefe von einer großen Anzahl von Übersetzern aller Nationalitäten, in denen sie gebeten werden, ihnen Übersetzungsrechte zu überlassen. Nun sind unter den Übersetzern gute, weniger gute und direkt schlechte, und der französische Verleger hat keinerlei Mittel, die richtige Auswahl zu treffen. Oft vertraut er den gemachten Versprechungen und vergibt das Ubersetzungsrecht in der Hoffnung, daß sich ein Geschäft für ihn daraus entwickelt. Das ist für die Mehrzahl der Übersetzer das Mittel, von ausländi schen Verlagshäusern Ubersetzungsaufträge zu erhalten. Das sind keine Agenten, die sich damit begnügen, eine angemessene Kom mission im voraus zu erheben, die sie für ihre tatsächlichen Be mühungen bezahlt macht, sie schreiben vielmehr dem ausländischen Verleger ungefähr: Hier ist ein Werk, das für eine Übersetzung inter essant wäre. Ich habe ein llbersetzungsvorrecht daran. Wollen Sie die Übersetzung herausbringen? Bejahendenfalls müßte die Über setzung durch mich erfolgen. Falls kein Interesse für Sie, müßte ich mich anderweit umsehen!* Meist nimmt der Verleger an, selbst wenn er weiß, daß der Übersetzer kein guter ist. Schwerlich wird er die Gelegenheit, ein interessantes Werk zu veröffentlichen, vor übergehen lassen; lehnt er ab, so machen seine Konkurrenten das Rennen. Und daher kommt die Hochflut von schlechten Übersetzun gen, gegen die man seit langem vergeblich ankämpft, weil man dem Übel nicht an die Wurzel kann. (Wohlgemerkt, das richtet sich nicht gegen die guten Übersetzer, die schon lange einen Ruf bei ausländi schen Firmen erworben haben, die sie beraten bei der Auswahl und die Übersetzungs-Vorrechte nur zu löblichem Zweck beanspruchen.) Sind Sie der Ansicht, daß hier etwas zu ändern ist? Wenn ja, auf welchem Wege? Sollen sich die französischen Verleger organisieren und über die Vergebung verständigen? Oder sollen die Verleger der verschiedenen Länder sich gegenseitig verpflichten, Ubersetzüngs- rechte nicht solchen Privatpersonen abzukaufen, die die obenerwähn ten Bedingungen stellen. Kennen Sie ein Mittel gegen dieses Un wesen?« Antiqua in der Türkei. — Wie bereits in Nr. 178 des Bbl. be richtet, sind die Vorarbeiten für die Einführung des neuen türkischen Alphabets bereits so weit fortgeschritten, daß ein endgültiges Pro jekt fertiggestellt und dem Ministerrat in Angora eingereicht wurde. Trotzdem mit der Annahme des neuen Gesetzes seitens der türkischen Presse und Öffentlichkeit anerkannt wurde, daß die Türkei einen weiteren bedeutsamen Schritt auf dem von ihr betretenen Wege des Anschlusses an die abendländische Zivilisation und Technik getan hat, werden bereits heute ganz offen Stimmen in der Türkei laut, die behaupten, daß bei dem noch geringen Bildungsstande der anato- lischen Bevölkerung die Abkehr von der arabischen Schrift den Bruch mit der gesamten Vergangenheit bedeutet, und daß nach kaum einem Menschenalter die Literatur der Väter und Großväter nur noch wenigen Gelehrten zugänglich sein wird. Zu diesen Pressestimmen muß jedoch gesagt werden, daß diese Tatsache auch bereits heute schon bei einem großen Teile auch sehr gebildeter Türken der Fall ist, die in der Tat recht erhebliche Mühe haben, sich in den literarischen Schwulst vergangener Jahrhunderte hineinzulesen. Trotz des Fortschrittes aller Projekte steht nach meinen an zu ständiger türkischer Stelle cingezogenen Informationen immer noch nicht fest, wie das neue türkische Alphabet im einzelnen aussehen wird. Es dürfte sich jedoch in weitgehendem Maße die ungarische Orthographie zum Vorbilöe nehmen, wobei in türkischen wissen schaftlichen Kreisen die Vorstellung von einer Stammesverwandt schaft des Türkischen mit dem Ungarischen eine nicht unbedeutende Rolle spielt. vr. H. E. M e i s s e l.
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