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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-11-01
- Erscheinungsdatum
- 01.11.1930
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19301101
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193011018
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19301101
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1930
- Monat1930-11
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X- 254, l. November 1830. Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins, Nr, IV, Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Schiedsgericht. Für das zwischen dem Deutschen Verlegerverein und dem Börsenverein einerseits und dem Verband der Deutschen Hoch schulen andererseits vereinbarte Schiedsgericht ist als Obmann Herr Reichsgerichtsrat vr, Pinzger, Leipzig C I, Sedanstr, 4, gewonnen und mit diesem Amt betraut worden, Herr Reichsgerichtsrat III, Pinzger ist bekanntlich auch der Obmann des zwischen dem Deutschen Verlegerverein (Vereinigung schönwissenfchaftlicher Verleger) einerseits, dem Schutzoerband Deutscher Schriftsteller und dem Verband Deutscher Erzähler anderer seits seit Jahren bestehenden „Verbands-Schiedsgerichts des Deutschen Schrifttums", Wir machen darauf aufmerksam, daß nach 8 4 der Schiedsordnung für wissenschaftliche Autoren und Verleger die Klageschrift dem Obmann einzureichen ist, sowie daß Abschriften für die Beisitzer und für jeden Beklagten beigefügt werden sollen. Ein Sonderdruck der Vertragsnormen und Schiedsordnung für wissenschaftliche Werke, als Anlage zu einschlägigen Verlags verträgen geeignet, ist von der Geschäftsstelle des Deutschen Verlegervereins zu beziehen (Preis für 10 Stück 1 RM), Oer Vorstand des Deutschen Berlegervereins. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Deutschen Verlegervereins I, Angebote und Bestellungen. 1, Preisangaben und Angebote, auch nach dem Ausland, verstehen sich in Reichsmark. Licferungsmög- lichkeit bleibt Vorbehalten, Angebote und Lieferungen erfolgen — auch für feste Bestellungen — nur mit dem Vorbehalt des Eigentums gemäß K 455 BGB bis zu vollständiger Zahlung, Die gelieferte Ware darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hinge gebenen Wechsel oder Schecks ohne Zustimmung des Ver käufers weder verpfändet noch zur Sicherstellung über eignet werden, 2, Fehlt Einbandvorschrift, so werden Romane, Jugendschriftcn, überhaupt Geschenkwerke gebunden in der einfachsten Ausstattung, sonstige (insbesondere wissenschaftliche) Bücher geheftet geliefert. Geheftet bestellte Exemplare werden gebunden geliefert, wenn nur so lieferbar; soll vorher Rückfrage erfolgen, so muß die Bezeichnung lauten: »nur geheftet», 3, Für Rücksendungen, die wegen irrtümlicher Be stellung erfolgen, trägt — wenn überhaupt der Verleger die Rücknahme oder den Umtausch bewilligt — der Be steller die Kosten der Hin- und Hersendung, Der Verleger ist in diesem Falle berechtigt, eine Rücknahmegebühr von 10»/« des Nettopreises zu berechnen. Bei Rücksendungen infolge unrichtiger Lieferung gehen die Kosten der Hin- und Hersendung zu Lasten des Verlegers. II Bcrsand. 1, Die Gefahr des direkten Versandes trägt gesetzlich der Besteller, Fehlen Versandvorschriften, so kommt der Verleger für den Unterschied zwischen Porto, Fracht oder dem Versand über Leipzig nicht auf. 2, Ausnutzung von Postpaketen erfolgt nur auf besondere Vorschrift des Bestellers. 3, Porto und Auslagen für Fracht- und Expreßgebühren werden dem Besteller belastet, 4, Verpackung wird nicht berechnet, ausgenommen Kisten, Bretter, Rollen u, dgl,, die zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen werden, Verwer tung am Orte ist vorteilhafter, 5, Für direkte Versendung an Kunden des Sortiments be rechnet der Verlag außer dem Porto eine angemessene Versandgebühr. 6, Reklamationen werden nur innerhalb 14 Tagen nach Empfang der betresfenden Sendung berücksichtigt. III, Zahlungsbedingungen. , I, Soweit nicht durch die Abrechnungsgenossenschaft (BAG) bezahlt wird oder keine besonderen Abmachungen ge troffen sind, wird bar durch Kommissionär oder Post nachnahme geliefert. 2. Bei Lieferung in laufender Rechnung (Ziel konten usw.) muß der Saldo auch ohne Kontoauszug spätestens am 15, Tage nach Ablauf der Rechnungsperiode beim Verleger bezahlt sein, Einzellieferungcn mit vor geschriebenem Zahlungstermin bleiben davon unberührt. 3, Soweit Wechsel angenommen werden, geschieht dies nur zahlungshalber. Der Schuldner trägt die Diskont spesen und sonstigen Unkosten. 4, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags. Für Ansprüche des Verlegers gegen den Abnehmer ist außerdem das Amtsgericht Leipzig ohne Rücksicht auf den Streitwert zuständig, 5. Zahlungsmittel mit veränderlichem Kurs werden zum amtlichen Berliner Mittelkurs am Tage des Eingangs beim Verleger gutgeschrieben, IV, Bcdingtlicserung. 1, Bedingtlieferung von Neuerscheinungen erfolgt nach freier Entschließung des Verlages nur an solche Sortimenter, mit denen ein regelmäßiger Verkehr besteht oder zu er warten ist, 2, Ältere Werke, sowie gangbare Belletristik, Jugendschriftcn, populärwissenschaftliche Literatur, Lehrbücher usw, werden nur ausnahmsweise und aus kurze Zeit bedingt geliefert, z, B, für Ausstellungen oder Vorträge, Die Abrechnung über solche bedingt gelieferten Werke unterliegt besonderer Vereinbarung, 3, Bedingtlieferungen werden wie normale Festbezllge ra- battiert, Ausnahmerabatte finden keine Anwendung, 4, Die Abrechnung über die im ersten Kalenderhalbjahr be dingt gelieferten Neuerscheinungen ist zwischen dem 1, und 15, Oktober, über die Bezüge des zweiten Halbjahres zwi schen dem I, und 15, April vorzunehmen, 5, Die aus der Abrechnung fälligen Zahlungen und Rück sendungen bedingt gelieferter Neuerscheinungen müssen bis 15, Oktober bzw, 15, April beim Verlag portofrei ein- getrosfen sein, 6, Spätestens einen Monat vor Beginn der jeweiligen Ab rechnungszeit, also bis I, September oder I. März, hat der Verlag, wenn sein Kommissionsversand einigermaßen nennenswert ist, summarischen Kontoauszug und Rückscn- , dungsfaktur in alphabetischer Reihenfolge der in Betracht kommenden Neuerscheinungen mit Angabe des Liefer datums dem Sortimenter zu übersenden. Diese Faktur muß die Angabe der Werke enthalten, über die der Sor timenter weiter verfügen kann, Disponcnden ohne schrift liche Genehmigung des Verlegers sind nicht gestattet, 7, Bei unpünktlicher Zahlung oder Rücksendung ist der Ver lag berechtigt, sofortige gebühren- und spesenfreie Rück sendung des sämtlichen noch vorhandenen Bedingtgutes 26
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