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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.05.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-05-15
- Erscheinungsdatum
- 15.05.1934
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Nr. 111 <R. 62) Leipzig, Dienstag den 15. Mai 1934. 101. Jahrgang Redaktioneller TÄ Bekanntmachung der Geschäftsstelle. Betr.: Ausstellung von Mitgliedsausweisen. Der im Börsenblatt Nr. 94 vom 24. April 1934 an die Mitglieder des Börsenvereins im Deutschen Reich ergangenen Aufforderung, für den Ausweis über die Mitgliedschaft im Börsenverein und in der Reichs schrifttumskammer zwei Lichtbilder im Patzformat an die Geschäftsstelle einzusenden, ist ein grotzer Teil der Mitglieder bisher nicht nachgekommen. Wir weisen darauf hin, datz jeder Buchhändler diesen Ausweis besitzen mutz, um im Bedarfsfälle da durch die Berechtigung zur Ausübung des buchhändle rischen Gewerbes nachzuweisen. Wir richten deshalb an alle reichsdeutschen Mitglieder — auch an die in letzter Zeit aufgenommenen neuen Mitglieder, soweit sie die Be stätigung über die Aufnahme bereits erhalten haben — erneut die Aufforderung, falls noch nicht geschehen die für den Ausweis benötigten beiden Lichtbilder in Patz format spätestens bis zum 25. Mai 1934 an die Geschäftsstelle cinzusenden. Um Verwechslungen der Bilder auszuschlietzen, bitten wir auf der Rückseite der Lichtbilder Namen, Vornamen und Wohnort des Mitgliedes anzugeben. Leipzig, den 14. Mai 1934. vr. Hetz. Über die Aufgaben und Ziele der Beobach tungsstelle für den Reisebuchhandel*). Rede des Vorsitzenden Or. Hasper beim Arbeitsbeginn der Beobachtungsstelle, Kantate 1934. Ehe ich auf die zukünftige Arbeit der Beobachtungsstelle ein gehe, möchte ich in kurzen Worten ihre Vorgeschichte in Erinne rung bringen. Es liegt mir daran, zu betonen, daß mit der Be- - obachtungsstelle eine Einrichtung geschaffen wurde, die dem Reise buchhandel und den daran interessierten Verlegern und den Buch vertretern nicht aufgezwungen werden mußte, sondern daß die Beobachtungsstelle eine Institution ist, deren Einrichtung von dem Gewerbe selbst gewünscht wurde. Am Tage, bevor ich mit Herrn Or. Bücking und einigen Herren des Vereins der Reise- und Versandbuchhandlungen zum ersten Male von diesem Plan der Kammer sprach, hatten die Reisebuchhandlungen und die am Reisebuchhandel interessierten Verleger ebenfalls den Beschluß zur Schaffung einer solchen Stelle gefaßt. In eingehenden Be sprechungen haben wir versucht, die Beobachtungsstelle aus der Kraft der »Vereinigung« heraus zu verwirklichen. Schließlich mußte dieser Versuch aber an dem Mangel einer Berechtigung zu solcher Arbeit bei einer so losen Fundierung dieser Stelle schei tern. Deshalb wurde die Beobachtungsstelle durch Anordnung des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer eingerichtet. Es liegt mir nicht so sehr deshalb daran, diese Tatsachen ein gangs nochmals zu erwähnen, um dadurch an Ihre damalige Be reitschaft zur Mitarbeit zu erinnern, die nun in die Tat um gesetzt werden muß. Dieser Mitarbeit glaube ich auch für die Zu- *) Vgl. Bekanntmachung im Börsenblatt Nr. 88 vom 17. 4. 1934. kunft sicher sein zu dürfen. Es liegt mir vielmehr deshalb daran, diese Vorgeschichte der Beobachtungsstelle in Erinnerung zu brin gen, weil sie ein deutlicher Beweis dafür war, daß das Gewerbe selbst den Willen hatte, energische Maßnahmen zu ergreifen, um das Beste gegen Auswüchse zu schützen und durchzusetzen. Zweifellos wäre die Anordnung des Präsidenten der Reichs schrifttumskammer zum Schutze des guten Schrifttums auch dann gekommen, wenn die Anzahl derer, die nicht ganz einwandfreie Geschäfte oder ausschließlich Konjunkturgeschäfte machten, größer gewesen wäre als die Anzahl derer, die noch mit Anstand und Ehrlichkeit ihr Gewerbe betreiben. Es ist dem Präsidenten aber eine große Freude gewesen, die selbständigen Vorarbeiten der Verbände für das gleiche Ziel feststellen zu können und dadurch mit dieser Anordnung keine Zwangsmaßnahme schaffen zu müssen, sondern nur einem Wunsch des guten und leistungsfähigen Reise buchhandels aus der Macht der Kulturkammergesetzgebung heraus die Verwirklichung schaffen zu brauchen. Sie wissen, meine Herren, daß dieKulturkammergesetzgebung eine Schöpfung der Regierung ist, die den Geist des National sozialismus besonders deutlich und vorbildlich zum Ausdruck bringt. Sie wissen, daß sie geschaffen wurde, um dem kultur vermittelnden Gewerbe die Möglichkeit zu geben, sich von un erfreulichen Erscheinungen, die gegen die Auffassungen des Stan des von seinen Aufgaben und gegen feinen ständischen Ehrbegriff verstoßen, zu befreien. Sie wissen aber auch, daß dieses Gesetz keine Zauberformel ist, von heute auf morgen aus einem schlechten Ge schäft ein gutes zu machen und bestehende Mißstände mit einem Schlage in Ordnung und Sauberkeit zu verwandeln. Es ist Ihnen vielmehr bewußt, daß dieses Gesetz eine Handhabe ist, mit der das Gewerbe selbst im Laufe der Zeit,erst Ordnung und Sauberkeit schaffen kann, wenn in ihm selbst der Wille zur Ordnung und Sauberkeit lebendig ist. Die Mitarbeit des Gewerbes aus eigener Initiative ist Voraussetzung für die Verwirklichung der Durch führung und die segensreiche Wirkung dieses Gesetzes. Gerade bei der Errichtung der Beobachtungsstelle haben Sie die richtige Handhabung der Kulturkammergesetzgebung bewiesen. Sie selbst haben bei der Errichtung dieser Stelle die Handhabe, die die Regierung Ihnen und jedem Buchhändler durch diese Ge setzgebung gegeben hat, richtig und sinnvoll angewendet. Hier wird deshalb aus Ihrem eigenen Verdienst heraus der Erfolg auch sehr bald spürbar sein. Das zu betonen, daran liegt mir heute viel. Um so mehr noch deshalb, weil es noch immer viele gibt, die da glauben, daß der Gesetzgeber oder der Präsident der Kammer ein cksuo ex maclnim wäre, ein Zauberer und Patent helfer, der aus der Macht des Gesetzes heraus dem abwartenden Buchhandel die Kastanien aus dem Feuer holen müsse. Es gibt noch viele, die ihr Vertrauen und ihre Mitarbeit davon abhängig machen, daß ihnen zunächst ohne ihr Zutun die Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt werden; so viele, die zum nächsten Ersten einen Goldregen tatloser Erfolge erwarten und die sich auf den Standpunkt stellen, die Kammer solle zeigen, was sie könne — oder solle das Gewerbe allein Weiterarbeiten lassen. Solchen Buchhändlern steht noch immer die Trennung vor Äugen, hier freies Gewerbe, hier Staat! Das aber heißt, die neue Gesetzgebung mißverstehen, die die gemeinsame Arbeit und die Verschmelzung vom freien Unternehmertum und Staat will, die durch die Er richtung der Kammer das Gewerbe selbst zu einem Glied des Staates macht, um so zu ermöglichen, daß der einzelne dort, wo
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