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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1934
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- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 115, 10. Mai 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn Buchhandel. gefühl im kaufmännischen Zahlungswesen» herausgegeben hat. In diesem Merkblatt treten die genannten Verbände für die Ver tragstreue als Grundbegriff alles kaufmännischen Handelns und für die pünktliche Erfüllung abgeschlossener Verträge ein. Hier gegen verstößt, wer vereinbarte Zahlungsziele nicht innehält. Ich füge hinzu: hiergegen verstößt auch, wer Warenbestellungen tätigt, unbekümmert darum, ob ihm die Bezahlung möglich ist, und wer die Kreditfrage erst dann aufzurollen beginnt, wenn der Zeit punkt der Fälligkeit bereits verstrichen ist. Eine andere Bitte richtet sich an die Reichspostverwaltung. Der Tarif für Drucksachen ist noch immer zu hoch. Unerträglich aber ist die Handhabung der Bücherzettel durch die Post. Ein überaus großer Prozentsatz von Bücherzetteln wird mit Straf porto belegt, weil unzulässige Abkürzungen angewandt werden, die die Post als verabredete Geheimsprache deutet. Unzulässig ist z. B. die Abkürzung O.B. für Orchester-Bibliothek, E.B. für Edition Breitkopf und ganz verpönt die Anwendung des im Buch handel nun einmal üblichen Nummernzeichcns, das einem Kreuz in der Musik gleicht. Wieviel Strafporto könnten wir sparen und wieviel beliebter könnte sich die Postverwaltung machen, wenn sie dem Bücherzettel mit etwas mehr Wohlwollen und — Humor gegenüberstände! Es sind Bestrebungen im Gange, dem Verlag die direkte Lie ferung an Private zu untersagen. Was den Musikverlag anbe langt, so hat er an sich kein Interesse daran, das Sortiment zu umgehen. Es gibt aber eine Anzahl von Bestellungen, deren Er ledigung dem Sortiment unverhältnismäßige Arbeit machen würde, während der Abnehmer selbst die direkte Erledigung durch den Verlag aus praktischen Gründen bevorzugt. Es würde zu weit führen, diese Art Geschäfte hier zu kennzeichnen. Ich möchte nur vor einem solchen Lieferungsverbote dringend warnen, da ich nicht zweifle, daß binnen kurzem Verlagssortimente oder vom Verlag abhängige Sortimente entstünden, die ein solches Verbot umgehen würden. Warnen möchte ich auch davor, auf dem Ge biete der Musik autarkistische Bestrebungen zu unterstützen. Es kann nicht erwartet werden, daß wir deutsche Musik exportieren, wenn wir uns weigern, ausländische Musik ein- und aufzuführen. Deutsche Musik im wirtschaftlichen Sinne ist aber nicht nur die in Deutschland erschienene Musik deutscher Komponisten, es fällt vielmehr unter den Begriff »deutsche Musik» auch die umfang reiche Produktion ausländischer Komponisten, die ihre Werke in Deutschland verlegen lassen. Ich erinnere nur an die beiden Nord länder Grieg und Sibelius. Die Verbreitung solcher in die deutsche Musikproduktion eingeschlossenen ausländischen Komponisten auf dem Weltmarkt trägt aber nicht nur zur Stärkung unserer Han delsbilanz, sondern zur Erhöhung der Geltung des kulturellen Ansehens deutscher Arbeit bei. Und nun habe ich noch eine letzte große Bitte, wohl im Namen aller deutschen Betriebssichrer; sie richtet sich an alle Mi nisterien und Parteistellen, Reichsstände und Kammern, Verbände und Organisationen, Gesetzgeber und Gesetzvollstrecker: geben Sie uns bitte einmal — eine Weile Ruhe! Zeit zum ruhigen Arbeiten. Unsere Betriebe sind seit 1914 nicht zur Ruhe gekommen. Erst Krieg, dann Revolution, Inflation, Deflation und wieder Revo lution und schließlich ein Neuaufbau der Dinge, der zwar im End ziel einer sinnvollen Ordnung dient, der aber zunächst einmal neue Eingriffe und Belastungen mit sich bringt. Vor etwa einem Jahr, aber schon nach der Machtergreifung durch den National sozialismus, hat der Vertreter des Reiches in diesem Raume bei der Hundertjahrfeier des Vereins der Buchhändler zu Leipzig er klärt, der Buchhandel sei eine bedeutsame Insel des Freihandels und solle dies bleiben. Ich habe damals erwidert, daß wir uns dieser freundlichen Zusicherung gegebenenfalls erinnern würden. Sie wird heute natürlich nicht eingehalten werden können. Aber die Bitte, unserem Berufsstande, der noch immer von verant wortungsbewußten Männern geführt worden ist, im Rahmen der kommenden Neuordnung eine möglichst große Selbstverwaltung zuzubilligen, ließe sich wohl erfüllen. Friedrich der Große hat den Buchhandel als einen honetten Beruf bezeichnet. Er würde sich heute gewiß nicht weigern, auch den Musikalienhandel mit einzu schließen. Ich bin damit am Ende und glaube, wie es in der deutschen Eidesformel heißt, nichts verschwiegen und nichts hinzugesetzt zu haben. Wir hegen die bestimmte Hoffnung, daß uns in unseren wirtschaftlichen Nöten die Hilfe der Reichsmusikkammer, des Bör senvereins und der Reichsstände der Industrie und des Handels nicht versagt bleiben mögen. Wir wissen aber auch, daß Gott dem am meisten hilft, der sich selber hilft. Das wollen wir versuchen, und wir werden es schaffen! Erlaß zu Fragen der Bezieherwerbung. (Nachdruck, auch auszugsweise, in der Tagespresse verboten.) Es liegt Veranlassung vor, die Fachverbänöe zu ersuchen, ihre Mitglieder auf folgendes hinzuweisen: Die Tatsache, das; in der deutschen Presse das Streben der einzelnen Verlage mehr und mehr auf eine Festigung der wirtschaft lichen Grundlagen für die von ihnen heransgegebenen Zeitungen und Zeitschriften gerichtet ist, führt — und zwar ganz allgemein — zu einem verstärkten Wettbewerb um den einzelnen Abonnenten. Hier gegen ist solange nichts cinzuweuden, als insbesondere bei den Maß nahmen der Eigenwerbung die durch Gesetz und Standcssitte ge zogenen Grenzen eingehalten werden. Es muß leider festgestellt werden, daß dies des öfteren nicht beachtet wird. Angesichts der besonderen Stellung, die der deutschen Presse vom nationalsozialistischen Staat zugewiesen worden ist, sowie ferner angesichts der Tatsache, daß alle Maßnahmen der Eigenwerbung für Zeitungen und Zeitschriften vor der breitesten Öffentlichkeit sich ab spielen und damit der Kritik der gesamten Volksgemeinschaft unter worfen sind, muß die dem Schriftleiter in § 15 des Schriftleiter gesetzes vom 4. Oktober 1933 aufcrlegte Verpflichtung, sich durch sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung, die er erfordert, würdig zu zeigen, als Stanöesvcrpflichtung allen der Reichspressekammer angehörigen Mitgliedern anferlegt werde». Jede einzelne Maßnahme, insbesondere bei der Eigenwerbung, ist deshalb unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, ob sie dem Ansehen und der Würde entspricht, die die deutsche Presse innerhalb der Volks gemeinschaft als erste Dienerin der Volksgemeinschaft sich er werben muß. Im Hinblick hierauf ist bei der Gestaltung der Eigenwerbung für jede Zeitung oder Zeitschrift als selbstverständlich zu fordern, daß sie sinngemäß die Verpflichtungen beobachtet, wie ich sie für die persönliche Werbung durch Bezieherwerbung diesen auferlegt habe. Ist dem Werber die persönliche Werbung vorgeschrieben, dem zu werbenden Bezieher in höflicher und taktvoller Form die Leistung und Vorzüge der angebotencn Druckschrift darzulegen, so muß auch bei anderen Formen der Eigenwerbung alles vermieden werben, was marktschreierisch oder aufdringlich wirken könnte. Die Eigenwerbung der Zeitung muß ihrem Inhalt nach darauf abgestellt sein, in posi tiver Form die Vorzüge und die Besonderheiten der eigenen Leistung hervorzuhebeu. Wenn eine Zeitung oder Zeitschrift überhaupt im Sinne der ihr vom Führer gestellten Aufgabe darum bemüht ist, den einzelnen Volksgenossen zum Nationalsozialismus zu erziehen, ihn in die Volksgemeinschaft hineinzustellen und ihm auszuzeigen, wie er aus der nationalsozialistischen Gesinnung heraus seine Pflichten im Alltag zu erfüllen hat, dann wird sie auch iu der Lage sein, in immer wieder wechselnden Beispielen dem zu werbenden Leser zu zeigen, wie sie zu seinem Vorteil der Form nach und inhaltlich diese Aufgabe erfüllt. Damit entfällt die Notwendigkeit, bei Gelegenheit der Werbung für die eigene Zeitung oder Zeitschrift die im Wettbewerb stehenden Unternehmungen in ihrem Ansehen herabzusetzen oder zu Abbestellun gen anderer Druckschriften aufzufordcrn. Abgesehen davon, baß nach geltendem Recht und nach herrschender Standcssitte eine derartige Werbung gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs verstößt und mit der Zugehörigkeit zu einer Standes- gemcinschaft, die nach dem Willen des Gesetzgebers alle im Presse- bcruf Tätigen vereinigt, nicht vereinbar ist, schädigt sich der be treffende Verlag auch selbst, denn mit jeder Herabsetzung der Würde und des Ansehens von Standesgenossen und mit jeder Auseinander setzung, die sich hieran anschlieht, wird in der breiten Öffentlich keit der Eindruck sich verstärken, daß diejenigen, die selbst den Ge danken einer Standesgemeinschaft noch nicht erfaßt haben, auch gar nicht berufen sind, ihre Volksgenossen zur Volksgemeinschaft zu er ziehen. 453
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