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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 115, 19. Mai 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. lungsplan der Stagma festgelegten Verlegerdrittels ist eine nicht mehr wegzudenkende Voraussetzung für das Fortbestehen eines gesunden, kulturell arbeitenden deutschen Musikverlags. Sieht es in den Verbraucherkreisen schon nicht rosig aus, so ist die Lage des vertreibenden Handels schlechthin verhängnisvoll. Aus den Berichten, die die Reisevcrtreter in letzter Zeit ihren Firmen übersandt haben, geht hervor, daß die meisten Mu sikalienhändler nur noch weit unter Tarif bezahlte Angestellte ihrer zusammengeschrumpften Betriebe sind, soweit sie überhaupt noch wirtschaftliche Selbständigkeit aufweisen. Tageseinnahmen von 5 und 8 Mark bilden keine Seltenheit. Monatliche Entnah men von 50, 60 und 80 Mark für den Lebensunterhalt der Fa milien der Geschäftsinhaber wurden unseren Reisenden durch ordnungsgemäß geführte Hauptbücher nachgewiesen. Die Hand lungen selbst sind aus den Hauptstraßen der Städte in unbedeu tende Nebenstraßen, in kleine Budiken und Kellerwohnungen ab gedrängt, da die Ladenmieten in den Hauptstraßen trotz der all gemeinen Mietsenkung nicht mehr erschwingbar sind. Es leuchtet ein, daß angesichts solcher Tatsachen von einer eigentlichen Kauf kraft des Musikaliensortiments überhaupt keine Rede mehr sein kann. Feste Lagerbestellungen erfolgen fast überhaupt nicht, und selbst zur Weitergabe fest vorliegender Bestellungen kann sich der Sortimenter oft nicht entschließen, wenn der Kredit, den er seinem Abnehmer gewähren muß, auf eine längere Zeitspanne bemessen werden muß, als er ihn selbst beim Verleger genießt. Leider werden wir nun für diese empfindlichen Ausfälle auf dem Julandsmarkte nicht durch stabilen Umsatz auf dem Ge biete der Ausfuhr entschädigt. Musik ist eine internationale Ware. Man sollte meinen, daß Deutschland als Hauptproduktionsland auf dem Gebiete der Musik keine wesentliche Einbuße bei der Aus fuhr von Musikalien erleiden sollte. Und in der Tat ist auch der Rückgang des deutschen Exports nicht so stark wie der Absatzrück gang im Jnlande. Trotzdem kann von einem wirklich florierenden stabilen Exportgeschäft, wie wir es aus der Vorkriegszeit gewohnt waren, nicht mehr gesprochen werden. Durch den Krieg sind zahl reiche Märkte und auswärtige Stützpunkte deutscher Musikver lagshäuser verlorengegangen. In einer Reihe von Ländern wur den nationale Musikeditionen geschaffen, die sich gut eingeführt und behauptet haben, obwohl sie sich an Güte mit den deutschen Ausgaben nicht messen können. Aber die geringeren Arbeitslöhne der valutaschwachen Länder ermöglichen eine Preisbildung, die uns deutschen Unternehmern versagt ist. Die deutschen Ausgaben sind also zu teuer, und es wird daher nur das Allernötigste an Monopolartikeln verlangt. Was darüber hinaus noch an deut scher Musik im Auslände gebraucht wird, unterliegt den allge meinen, Ihnen allen bekannten Schwierigkeiten, an denen der deutsche Export krankt: Zollschranken, Devisenbewirtschaftung, Va lutadifferenzen usw. Es ist lebhaft zu wünschen, daß es der Reichs regierung bald gelingen möge, auf dem Wege internationaler Abkommen die dein deutschen Export hinderlichen Erschwerungen möglichst restlos zu beseitigen. Leider ist die Möglichkeit, unseren ausländischen Kunden durch Zuweisung von Sperrmark und Scrips einen Anreiz zu erhöhtem Bezüge zu geben, praktisch da durch zunichte geworden, daß Mittel des Reiches hierfür nicht mehr zur Verfügung stehen. Es sei aber hier der Hinweis er laubt, daß dein deutschen Musikverlag schon mit Beträgen ge holfen wäre, die im Verhältnis zu den Summen, die zur Export- untcrstützung in andere» Wirtschaftszweigen benötigt werden, verschwindend klein sein könnten. Eine bedauerliche Begleiterschei nung der politischen Abschnürung der Grenzen ist auch die Tat sache, daß deutsche Gehilfen, die früher im Auslande besonders gesucht waren und ansehnliche Absatzkanäle nach dem Auslande leiteten, jetzt überhaupt nicht mehr aus den Grenzen Deutschlands herauskommen. Die Einleitung eines internationalen Gehilfen- austauschcs auf diesem Gebiete wäre eine dankbare Aufgabe der Reichskulturkammer. Eine unerwünschte, unberechtigte und möglichst bald zu be seitigende Konkurrenz erblickt der deutsche Buch- und Musikalien- handel in dem Erstarken der Vereins-, Regie- und Parteibetriebe, insbesondere der immer umfangreicher werdenden Verlagstätig keit der öffentlichen Hand, der Berufsverbände, Kirchen, Schulen und anderer öffentlicher Einrichtungen. Ich beschränke mich auf die Erwähnung dieser Tatsache; wir überlassen es dem Börsen verein, diesen nicht ganz leichten Kampf hoffentlich erfolgreich durchzuführen. Die Verlagstätigkeit des Deutschen Sängerbundes, der — verschont von der Belastung privater Unternehmer — seine Erzeugnisse zu Spottpreisen auf den Markt wirft, wird hoffentlich recht bald der Geschichte angehören. Ebenso wenden wir uns gegen das Verleihen von Unterrichts- und Aufführungs material durch öffentliche Musikbibliotheken und erbitten hierfür ein gesetzliches Verbot. Als ein Unfug von beträchtlichem Umfange stellt sich der immer üblicher werdende Bücher- und Notenbettel dar. Es scheint allmählich Gemeingut der Nation geworden zu sein, daß mau es mit dem geldlichen Gegenwert für Bücher und Noten nicht allzu ernst zu nehmen braucht. Wie viele Büchereien, Beratungsstellen, Jugendheime und Musikzimmer werden nicht eingerichtet, bei denen Mittel für Heizung und Beleuchtung, Miete und Gehälter als unentbehrlich eingesetzt werden, während die Beschaffung der erforderlichen Bücher und Noten als selbstverständliche Ehren pflicht des Verlags proklamiert wird. Die Fachblätter der deut schen Verlegerverbände haben sich schließlich genötigt gesehen, ihren Mitgliedern in besonderen Rubriken mit der Überschrift »Bücher- und Notenbettel« die krassesten Fälle derartiger Zu mutungen laufend mitzuteilen, und es müssen sogar häufig ge druckte Antwortformulare für den abschlägigen Bescheid auf orga nisierte Bettelei verwendet werden. Wenn ich daher an dieser Stelle eine Bitte aussprechen darf, so geht sie dahin, daß die deut schen Leser und Musikliebhaber sich wieder daran gewöhnen, Achtung vor der verantwortungsvollen Preisbemessung des deut schen Verlags zu hegen. Aber auch von sich aus sollte jeder Ver lag davon Abstand nehmen, seine Erzeugnisse zu verschenken. Ebenso hart sollte sich der Verlag gegenüber den von allen Seiten an ihn gelangenden Wünschen verhalten, die darauf abgestellt sind, die Erlaubnis zum Nachdruck urheberrechtlich geschützter Werke zu erlangen. Es ist ein förmlicher Geschäftszweig daraus geworden, die Originalerzeugnisse anderer Verleger in Alben, Sammlungen, Liederbüchern, Fibeln und Potpourris auszu beuten. Häufig genug drückt sich der Ausbeuter um eine Bezahlung dieser Abdrucke, da das Sammelwerk angeblich für den Schul gebrauch bestimmt sei. Gelingt ihm dies nicht, so ist es sicher der gute nationale Zweck, der den Originalverleger dazu bestimmen soll, von einem Abdruckhonorar Abstand zu nehmen. Hier können die Originalverleger eigentlich nur durch Selbsthilfe Wandel schaffen, indem sie die Erlaubnis zur Vornahme von Abdrucken nur noch auf einige wirklich angemessen honorierte Ausnahme fälle beschränken. Eine abgeschwächte Form des Notenbettels ist das Verlangen weiter Küuferschichten, auf den festen Ladenpreis einen Rabatt zu erhalten. Ermuntert wurden diese Bezieher durch unsere eigene Verkaufsordnung, die einen ganzen Blütenstrauß von Rabatt möglichkeiten vorsieht. Der Rabatt an den Musiklehrer hat eigent lich nur die Wirkung, einen größeren Kreis von Auch-Musikalicn- händlern heranzuzüchten. Es besteht kein Anlaß, dem Musiklchrer für die Beratung seiner Schüler bei der Auswahl der zu spielen den Stücke ein Sonderhonorar in Gestalt des Rabattes zuzuwei sen, da er mit dieser Beratung nur seine Pflicht als gewissenhafter Lehrer erfüllt. Leider hat das seit langem erwartete Rabattgesetz nicht den erhofften Abbau auf diesem Gebiete gebracht; ja, es hat sogar die vielfältigen bisherigen Rabatte gewissermaßen noch sanktioniert. Ich bin der Meinung, daß im Musikalienhandel jeder Rabatt an private Bezieher entfallen sollte. Wie steht es nun aber mit dem Rabatt, den der Musikverlag dem Musiksortiment zu gewähren hat? Ich muß Ihnen hierzu eiue kleine Legende erzählen, die mir kürzlich berichtet wurde. Es war einmal ein Notenkäufer, der giug deu Dingen auf den Grund. Der ging zu seinem Musikalienhändler und ließ sich aller hand Noten zur Auswahl vorlegen. Er wählte dann einen mittel starken Band von Liedern aus: schwedische Lieder mit deutschem Text, von einem heute noch lebenden Komponisten. Dieses Heft sollte RM 2,— kosten. Er fragte nun den Musikalienhändler, ob denn das nicht eigentlich recht teuer sei. Aber der Musikalienhänd ler sagte zu ihm: »Sie irren sich, das Heft ist billig, denn bedenken Sie doch: nicht ich nur will etwas an diesem Heft verdienen; mit 451
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