Xr 122, 28. Mal >»35. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. L. Dtschn Buchhandel. 2531 In den nächsten Tagen erscheint: Karte der Wehrbtzirkstilitkilimg M das Deutsche Reich 1:1 500 000, Format 83x70 cm Die Karte enthält die Ortschaften Deutschlands bis zu etwa 2000 Einwohnern abwärts und in zwei Farben die Grenzen der Wehrkreise, der Wehrersatzinspektionen und Wehrbezirke sowie die Grenzen der mittleren und unteren Ersatzbehörden für die entmilitarisierte Zone. Preis 2.— NM Ich verweise ferner auf meine Karte der Landes- und Kreisbauernschaften von Deutschland sowie Organisations karten. Verzeichnisse auf Wunsch. Richard Schwarz Landkartenhandlung u. Geogr. Verlag, Berlin W 8 Iägerstr. 61. Und noch ein Dichter* ^ „Man liest dieses Buch in einer ganz 2 dummen unentrinnbaren Rührung, man 2 liest es nicht mit dem Geiste, sondern mit 7 dem Herzen, und von Sette zu Sette lernt 2 man die heisse Scham, dass man dies alles 2 nicht schon längst gewusst hat, selber gewusst 2 hat, so genau noch nie gewusst hat. Deutsch- 2 land wird gross, unsere Landsleute brau- 2 Pen wachsen uns warm ans Herz, und man 2 kommt zu dem Gelöbnis, von nun an mehr 2 und besser, das Beste zu geben für die 2 Heimat. Gin so verdienstvolles, so eigen- 2 artig schlicht und gross geschriebenes Buch 2 eines Rtcht-Schrtftstellers ist uns selten 2 gegeben worden." 2 * WsL i/ek» - ^ „Ost - - 00-r Xs^/ - 2 Kngelhorn 2 Ende dieser Woche gelangt zur Ausgabe: Stilles Rechtsbibliothek Dl». ^36 Kommentar rum rreichsiagdgefetz vom 3. 3uli 1V34 nebst den einschlägigen reichsgesehlichen Durchsührungs- und Überleitungsbestimmungen unter grundsätzlicher Berücksich tigung der abweichenden Bestimmungen der Landesgesehe, vornehmlich des preußischen und bayerischen Jagdgesetzes von SauS-Lioachlm Vovve Rechtsanwalt 2Z0 Seiten / Preis in Ganzleinen geb. RM a.so Dag „Reichsfagdgeseh" stellt einen weiteren Beitrag zur R-chtsvereinheitlichung dar. Mit dem am 1. April 19Z5 in Kraft getretenen «Reichsgeseh- erlischt die Gültigleit sämtlicher Landesgesehe. Der vorliegende Kommentar soll in erster Linie den praktischen Bedürfnissen gerecht werden und enthält daher eine kommentalorische Bearbeitung sämtlicher reichsrechtiichen Normen. Soweit die reichsgefehiiche Regelung von der bisherigen landes- gesehlichen abweicht und neue eigene Wege beschreitet, werden auch die Landesgesehe. insbesondere das grundlegende preußische sowie auch bayerische Jagdgesetz, mit bearbeitet. Verlas von Georg GIN De r« Verllu VW s