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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.11.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-11-18
- Erscheinungsdatum
- 18.11.1939
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- Deutsch
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- Saxonica
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der Einstellung der Zeitungslieferung durch Karten benachrichtigt, die auf Kosten des Verlegers hergestellt und freigemacht werden. 3. Beim Wiedererscheinen der Blätter werden die Absatz-Postämter ebenfalls auf Kosten des Verlegers benachrichtigt mit dem Ersuchen, ans Grund der alten Stammkarten das Zeitungsgeld von den Be ziehern wieder einzuziehen und die V-Stücke auf Grund der alten Lieferkarten als neu eingewiesen zu betrachten. Die vorübergehend nicht mehr erscheinenden Blätter werden in der Postzeitungsliste und in den Nachträgen zu dieser Liste durch das vor die Benennung gesetzte Zeichen »-I-« kenntlich gemacht. Grenzzoncn-Verordnung (s. a. Nr. 240, S. 687) Durch Verordnung des Reichsministers des Innern vom 30. Oktober 1939 ist die Grenzzone erweitert worden auf das gesamte Gebiet links des Rheins, nördlich des Lippe-Seitenkanals und west lich des Dortmund-Ems-Kanals bis zu dessen Eintritt in den Land kreis Meppen. In den durch diese Verordnung neu in die Grenzzone einbezogenen Gebieten laufen die im 8 2 Abs. 2 und 4 der Grenz zonenverordnung vom 2. September 1939 erwähnten Fristen vom Inkrafttreten dieser Verordnung ab. Zeitungsmarkcn In Nr. 252 haben wir bereits ausführlich darauf hingewiesen, das; die Deutsche Neichspost zwei Sondermarken zu 5 und 10 Npf. herausgibt, die nur für Drucksachen mit Zeitungen nach dem Ausland bestimmt sind. Die Sendungen sind durch den Vermerk »Drucksachen (Zeitungen nach dem Ausland)« zu kennzeichnen. Die Marken werden seit 1. November bei solchen Postämtern und -amtsstellcn abgegeben, bei denen hierfür ein Bedürfnis besteht. Ein Zwang, die besonderen Marken für Drucksachen mit Zeitungen nach dem Ausland zu ver wenden, besteht nicht; andere Postsendungen dürfen jedoch nicht mit den Sondermarken freigemacht werden. Reichsverband der deutschen Zeitungsverleger Der Neichsverband der deutschen Zeitungsverlcger und der »Zei tungs-Verlag« befinden sich seit 25. Oktober Berlin W 35, Graf- Spee-Straße 20. Fernsprech-Sammelnummer 259 561. Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangs- Vollstreckung Die Vorschriften des Artikels 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Ver ordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des bürgerlichen'Streit verfahrens, der Zwangsvollstreckung, des Konkurses und des bürger lichen Rechts vom 1. September 1939 (RGBl. I S. 1656) treten außer Kraft. Die Fortsetzung der auf Grund dieser Vorschriften einstweilen eingestellten (aufgeschobenen) Verfahren richtet sich, wie wir in Nr. 263 bereits kurz erwähnt haben, nach den HH 2 bis 5 der Verordnung über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvoll st reckung vom 31. Oktober 1939 (RGBl, l S. 2139). Deren wichtigste Grundsätze sind: 1. Verfahren zum Zwecke der Zwangsversteigerung von Gegen ständen des unbeweglichen Vermögens sind auf Antrag des Schuld ners, des Eigentümers oder des betreibenden Gläubigers fortzu setzen. 2. Zwangsvollstreckungen in bewegliche Sachen sind auch ohne Antrag fortzusetzen. Die Nr. 3 des Artikels 6 Abs. 1 der Verordnung über Maß nahmen auf dem Gebiete des bürgerlichen Streitverfahrens, der Zwangsvollstreckung, des Konkurses und des bürgerlichen Rechts vom 1. September 1939 bleibt also in Geltung: »Im übrigen kann das Vollstreckungsgericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung jeder Art ganz oder teilweise aufheben, unter sagen (die Bewilligung der Exekution ablehnen) oder einstweilen einstellen (aufschieben), wenn es der Auffassung ist, daß dies im Interesse des Schuldners dringend geboten ist und dem Gläubiger nach Lage der Verhältnisse zugemutet werden kann. Das Voll streckungsgericht kann seinen Beschluß jederzeit aufheben oder abändern.« Zufolge des § 8 der genannten Verordnung vom 31. Oktober 1939 gilt dies sinngemäß auch, wenn bewegliche Sachen auf Grund eines vertraglichen oder gesetzlichen Pfandrechtes verwertet werden. Für Vollmachten, die Einberufene aus diesem Anlaß zum Zwecke ihrer Vertretung in ihrem Gewerbe ausstellen, wird zufolge eines Erlasses des Ncichsfinanzministers vom 11. September 1939 — 8 5800 — 139 Hl — (Ncichssteuerblatt 1939 S. 494) Urkunden steuer nicht erhoben. Für einberufene Mitglieder der Neichsschrift- tnmskammcr, bestellte berufliche Vertreter, erteilt die Neichsschrift- tumskammer (Abteilung III) in Leipzig entgegenkommenderweise Befreiungsscheine, für die meist eine Gebühr nicht erhoben wird. Wettbewerb „Vorbildliches Buchschaffen" Das Fachamt Druck und Papier in der Deutschen Arbeitsfront hat sich im Einvernehmen mit dem Werbe- und Beratungsamt für das deutsche Schrifttum beim Reichsministerium für Volksausklärung und Propaganda entschlossen, trotz des Ausfalls der Buchwoche auch in diesem Jahr den Wettbewerb »Vorbildliches Buchschaffen« durch zuführen. Um die Bewertung des Wettbewerbes noch in der ersten Dezemberhälste zu ermöglichen und die Preisträger noch rechtzeitig vor Weihnachten bekanntgeben zu können, ist der Einsendungs- schluß auf den 5. Dezember festgesetzt worden. Wie in den Vorjahren werden für den Wettbewerb wieder hundert Urkunden und 1200 NM in bar als Preise ausgesetzt. Der Wettbewerb gliedert sich in elf Gruppen, und zwar: kl) Politisches Schrifttum b) Kriegsliteratur 1939 e) Wissenschaftliche Werke ck) Unterhaltungsliteratur e) Neisebücher k) Fachbücher g) Kinderbücher li) Bildwerke i) Jugendbücher j) Buchkalender K) Jubiläums-Werbeschriften Bewertet wird bei diesem Wettbewerb nicht der Inhalt, sondern die Ausstattung der Bücher unter Berücksichtigung der Schrift wahl. des Satzes, des Titelsatzes, der Illustration, des Papiers, des Druckes und des Einbandes sowie selbstverständlich die Harmonie von Inhalt und Ausstattung. Zu berücksichtigen ist noch, daß wunsch gemäß die Ziffer 1 der Wettbewerbsbedingungen dahingehend ge ändert wurde, daß nicht nur Bücher bis zu einem Ladenpreis von 7.50 NM, sondern bis zu 10.— NM zugclassen sind. Die Bedingungen des Wettbewerbes, die bereits einmal im Juli bckanntgegebeu wurden, sind vom Fachamt Druck und Papier, Ab teilung Presse und Propaganda, Berlin SW 61, Jmmelmaunstraße 2, wohin auch die Einsendungen zu richten sind, zu beziehen. Fünfundzwanzig Jahre „Bücherwurm" Zu Beginn des fünfundzwanzigsten Jahrganges des »Bücher wurm« erschien im Karl-Nauch-Verlag (Markkleeberg-Leipzig, Sep tember 1939) eine »Festschrift des Bücherwurms«, »dem Herausgeber gewidmet von Freunden und Mitarbeitern, besorgt von Walther G. Oschilewski«. Diese mit den Sonderbeilagen mehr als hundcrtfünfzig Seiten umfassende Jubiläumsschrift zeigt in Inhalt und Form die gleichen Wesenszüge wie der »Bücherwurm« selbst. Ihre Beiträge legen Zeugnis ab von der hier in einem Zeitraum von fünfundzwanzig Jahren geleisteten Arbeit an deutschem Geistes- gut. Eine kurze Biographie von W. G. Oschilweski ist dem Heraus geber der Zeitschrift Karl Rauch gewidmet, dessen schriftstellerische Leistung durch eine Bibliographie seiner Schriften und wichtigsten Aufsätze noch besonders beleuchtet wird. In einem kurzen Beitrag gedenkt Karl Rauch mit dankbaren Worten des Gründers und ersten Herausgebers Walter Weichardt, der im Oktober 1910 das erste Heft des »Bücherwurm« mit einem Aufsatz von Eugen Diederichs erscheinen ließ. Die sich schnell Freunde und Einfluß verschaffende Monatsschrift mußte im Kriege ihre Arbeit einstellen, konnte aber 1919 mit Beginn ihres fünften Jahrganges wieder an die Öffent lichkeit treten. Zehn Jahre später übernahm Karl Rauch die Heraus geberschaft der Zeitschrift, die dank seiner vielseitigen Erfahrungen als BuHhändler große Förderung erfuhr. Wte. Veranstaltungen der Gruppe Buchhandel Gau Berlin — Lichtbilder-Vortrag Am Dienstag, dem 21. November hält im Rahmen der Ver anstaltungen der Fichte-Gesellschaft Kurt Hielscher einen Licht bilder-Vortrag, betitelt: Sonne über Italien. Dem Berliner Buchhandel, dem Kurt Hielscher als Verfasser zahlreicher wertvoller Bildbände wohlbekannt ist, wird der Besuch dieses Lichtbilder-Vor- trages über das faschistische Italien ganz besonders empfohlen. Der Vortrag findet im Großen Saal des Studentenwerkes (Technische Hochschule) Berlin-Charlottenburg, Hardenbergstraße 34 statt (unmittelbar am Steinplatz, U-Bahnhof Zoo und Knie) und beginnt pünktlich um 19.30 Uhr. Der Landesleiter für Schrifttum Martin Wülfing Fachschast Angestellte — Ortsgruppe Düsseldorf Der nächste Fachschaftsabend findet nicht Mittwoch, den 22. No vember, sondern Donnerstag, den 23. November, in den Räumen des Stern-Verlages, Friedrichstraße 26, statt. Beginn: 727
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