Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.09.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-09-06
- Erscheinungsdatum
- 06.09.1930
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19300906
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193009064
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19300906
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1930
- Monat1930-09
- Tag1930-09-06
- Monat1930-09
- Jahr1930
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
307, 6. September IS30. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. Uber den italienischen Buchhandel urteilt Herr Giard unter anderem wie folgt: »Man muß beachten, daß das faschistische Regime den Innungen und dem korporativen Geist sehr günstig ist. Niemand kann sich dort der Pflicht entziehen, Mitglied seiner be ruflichen Organisation zu sein. Dies wünschen wir auch dem fran zösischen Buchhandel aus vollem Herzen. An jenem Tage, an dem bei uns alle Verleger und alle Sortimenter — ich meine nur die wirklichen — ganz zwangsläufig ihren Organisationen angehören werden, wird sich unsere Lage wesentlich verbessert haben. Und vergessen wir nicht, daß in Italien die dem eigentlichen Buchhandel fremden Buchverkäufer nur Anrecht auf einen Rabatt von 10 vom Hundert haben. Mit einem Wort, sowohl in Italien wie auch in Deutschland haben es die Buchhändler weit besser als bei uns.... korporativen Bemühungen immer noch stehen, wird in naber Zukunft bas Verschwinden der kompetenten Buchhändler, der Buchhändler vom Fach herbciführen, und dies muß um jeden Preis vermieden werden. Denn an jenem Tage, an dem unser Land der Mitarbeit seiner Berufsbuchhändler beraubt sein wird, wird sein geistiges Niveau in fürchterlichem Maße sinken. Die organisierten Buchhänd ler sind einem Volke ebenso notwendig wie die Schulen, die Aka demien und die gelehrten Gesellschaften. . . . Wenn der deutsche Verlag gedeiht, so deshalb, weil er auf den Beistand einer großen Zahl von erfahrenen Buchhändlern zählen kann.« vr. Ue-Paris. Die Änderungen in der Krankenversicherung. — Von der Krankenkasse Deutscher Buchhandlungsgehilfen werden uns die nach stehenden, für die Mitglieder besonders beachtlichen Ausführungen zur Verfügung gestellt ls. a. Nr. 205, S. 855/56). — Das wesent lichste in den neuen Bestimmungen ist die Kostenbeteiligung des Mitgliedes. Jeder Versicherte hat im Bedarfsfälle eine Krankenscheingebühr von NM —.50 zu entrichten, die ge gebenenfalls auf RM —.25 ermäßigt oder auf NM —.75 erhöht wer den kann. Ferner hat der Versicherte von den Kosten jeder Ver ordnung über Arznei-, Heil- und Stärkungsmittel einen Betrag von NM —.50 zu übernehmen. Mehrere Bestimmungen betreffen das Krankengeld. Dieses wird neuerdings vom vierten Tage der Arbeitsunfähigkeit an gezahlt, also nicht mehr vom vierten Krankheitstagc an. Wenn die Arbeitsunfähigkeit an einem Sonn tage, oder einem staatlich allgemein anerkannten Feiertag endet, so wird das Krankengeld für diesen Tag nicht gezahlt. Von beson derer Bedeutung ist die Bestimmung, daß der Anspruch auf Kranken geld ruht, wenn der Versicherte während der Krankheit Arbeitsent gelt erhält. Nach 8 63 des HGB. ist während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit das Gehalt vom Arbeitgeber weitcrzuzahlen, sodaß der Gesetzgeber, um eine doppelte Gewährung von Leistungen zu verhüten, die vorgenannte Bestimmung erlassen hat. Diese Ver sicherten erhalten aber von der siebenten Woche der Arbeitsunfähig keit an das erhöhte Krankengeld (60A des Grundlohnes), während diejenigen, die das Krankengeld vom vierten Tage der Arbeits unfähigkeit an beziehen, nur ein Krankengeld von 50A des Grund lohnes zu beanspruchen haben. Eine Steigerung des Krankengeldes über 60 bzw. 50A hinaus kann nur dann erfolgen, wenn Familien angehörige vorhanden sind. — Die frühere Bestimmung, daß die Versicherungspflicht erst mit dem ersten Tage des vierten Monats nach Überschreitung der Versicherungspslichtgrenze endet, ist weggefallen. Jetzt lautet die Vorschrift so, daß derjenige, der die Versicherungspflichtgrenze lzur Zeit 3600.— Mark im Jahre) über schreitet, mit dem ersten Tage der Überschreitung aus der Versiche rungspflicht ausscheidet. Tritt die Überschreitung durch rückwir kende Zulage ein, so ist für die Ausscheidung der Tag maßgebend, an dem die Zulage erstmalig gezahlt wird. Damit ist endlich diese Jnflationsbestimmung gefallen. — Neu ist ferner die Einführung der obligatorischen Familienkrankenpflege, die aber in den meisten Fällen nicht praktisch in Erscheinung tritt, weil der aller größte Teil der Kassen die Familienversicherung bereits bisher be saß. Wichtig ist, daß die Kassen, wenn sie keinen Vertrag zu den ange messenen Bedingungen mit den Ärzten vereinbaren können, unter von 80A der wirklichen Kosten an Stelle der freien ärztlichen Be handlung zu gewähren. — Die Krankenkasse Deutscher Buchhand lungsgehilfen, Hauptgeschäftsstelle Leipzig E 1, Hospitalstraße 25, die Berufskrankenkasse des Buchhandels, die über ganz Deutschland ver breitet ist, hat die neuen Bestimmungen der Notverordnung in ihre Satzung unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der An gestellten des Buchhandels ausgenommen. Dem Ziele der Beitrags senkung hat diese Rechnung getragen und Ermäßigungen in fast allen Bcitragsklassen bis zum Betrage von Mk. 1.50, die ab 1. September 1930 in Kraft traten, durchgeführt. Die Auswirkungen der Bestim mungen der Notverordnung müssen erst abgcwartct werden, ehe zu eine neuen Festsetzung der Beiträge geschritten werden kann. Trotz dieser Beitragsherabsctzung sind verschiedene Leistungen erhöht wor den. Die K. D. B. als Berufskrankcnkasse der männlichen Ange stellten des Buchhandels hat von jeher die Belange des Buchhand- lungsgehilsen im besonderen Maße berücksichtigt, sodaß eine bessere Krankenversicherung nicht geboten werden kann. t'ersonalnackriclrten. Jubiläum. — Herr Ernst Neu seid, der Gesellschafter der Verlags- und Grossobuchhandlung Josef Rubinstein in W i e n, feierte dieser Tage das Jubiläum seiner fünfundzwanzigjährigen ununter brochenen Tätigkeit bei der Firma. Herr Neufeld ist im Jahre 1905 als Lehrling in die Dienste der Firma getreten und hatte nach seiner Freisprechung als Buchhandlungsgehilfe Gelegenheit, sich in allen Zweigen des Geschäfts auszubilden. Seine hervorragenden Fähig keiten, sein Fleiß und seine Umsicht haben ihm bald eine leitende Stellung in dem Unternehmen verschafft. Im Jahre 1920 wurde er zum Prokuristen bestellt. Seit dem Jahre 1923 ist er öffentlicher Gesellschafter der Firma Nubinsteiu. — Der Aufschwung des Unter nehmens ist nicht in letzter Linie dem verdienstvollen Wirken des Jubilars zu danken, der nicht nur in der Geschäftswelt berechtigtes Ansehen genießt, sondern auch von den Angestellten und Arbeitern des Betriebes wegen seiner sozialen Einsicht und Fürsorge geschätzt wird. Dem verdienstvollen Jubilar wurden aus Anlaß seines Ehren tages vielfache Ehrungen zuteil. Spreckfaal Warnung! Wir warnen vor einem Karl Josef Kretz, der sich unter Be zugnahme auf unsere Firma Geld zu verschaffen sucht. Kretz scheint hauptsächlich katholische Buchhandlungen in Süddeutschland aufzu suchen. Sollte derselbe in einer Buchhandlung vorsprechen, so bitten wir, sofort der Polizei Kenntnis zu geben, da bei der Staatsanwalt schaft bereits Anzeige erstattet ist. Freiburg i. Br. Herder L Co. Inhaltsverzeichnis. Bekanntmachung: Verband Sachs. Buchhändler betr. Vor standswahl. S. 861. Artikel: Das norwegische Urheberrechtsgesetz vom 30. Mai 1930. Von vr. W. Hoffmann. S. 861. Die Sommerakademie der Buchhändlerverbände Kreis Norden und Hannover-Braunschweig. S. 863. Besprechungen: Die internationalen buchhändlerischen Zoll- bestimmungcn. S. 865 / Lidliotbeea pkilologica elaZsica. S. 865. Neue Zeitschriften und periodische Erscheinungen. S. 865. Kleine Mitteilungen S. 866—868: Zum leichteren Auffin den der Bbl.-Nrn. mit Text / Jubiläen: Adolf Scherz Sr Co., Bern: Hermann Bauhoff, Negensburg: Verlag der Weltbühne, Berlin / Die Bugra-Herbstmesse / Aus Frankreich / Die Ände rungen in der Krankeiwersicherung. Personalnachrichten S. 868: Jubiläum Ernst Neufeld, Wien. Sprechsaal S. 868: Warnung! Verantwort!. Schriftleiter: Franz Wagner. — Verlag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändlet zu Leipzig. Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: E. HedrtchNachs Sämtl. tn Leipzig. — Anschrist d Sckristleitung u. Expedition: Leipzig C 1. Gerichtsweg 26 iBuchhändlerbauS». Postschltehsach 274/78 868
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder