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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1931
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- 1931-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1931
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- Deutsch
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X- 164, 18. Juli 1931. Redaktioneller Teil. «örl-nbl-It s. d.Dtlchn.Buchhandel. Die R. S. F. S. R. hat mit Lettland, Norwegen und der Türkei Handelsverträge abgeschlossen, in denen die Meistbe- günstigungsklausel enthalten ist. In einem Handelsvertrag mit Italien ist die Jnländergleichstellung vereinbart, jedoch mit der Einschränkung, daß von keinem der Vertragschließenden für seine Untertanen mehr Rechte ln Anspruch genommen wer den können, als er selbst den Untertanen des anderen Staates gewährt. Mit Deutschland ist in dem Vertrage von Rapallo die Meistbegünstigung -für die allgemeine Rechtstellung« verein bart. Ein besonderer Vertrag vom 12. 10. 1925 sieht den Ab schluß besonderer Vereinbarungen über den Schutz des Urheber rechts vor. Die dahinzielenden Verhandlungen sind in diesen Tagen ergebnislos abgebrochen worden. Aus diesen Ausführungen ergibt sich, daß die Frage, ob russische Werke außerhalb Rußlands Urhsberrechtsschutz ge nießen, soweit nicht die obengenannten Verträge etwas anderes besagen, nach den in dem betreffenden Lande, in welchem Schutz nachgesucht wird, bestehenden gesetzlichen Bestimmungen beantwortet werden muß. Es sind hier 4 Gruppen zu unterscheiden: a) Länder, welche die fremden Werke, ohne Verträge und ohne Gegenseitigkeit zu verlangen, schützen. d) Länder, welche die fremden Werke ohne Verträge, aber unter Vorbehalt der Gegenseitigkeit schützen, wobei wieder zu unterscheiden ist zwischen solchen, die den Schutz bei nachge wiesener Gegenseitigkeit gewähren, und solchen, die eine be sondere länderrechtliche Verordnung verlangen, welche die Gegenseitigkeit feststellt. o) Länder, welche die fremden Werke nur durch Vertrag schützen und Verträge geschlossen haben. ä) Länder, welche den fremden Werken gar keinen Schutz gewähren. Eine ins einzelne gehende Ausstellung findet 'sich auf Seite 8 der soeben im Verlag des Börsenvereins erschienenen neuen (4.) Auslage von Röthlisberger, »Der interne und der inter nationale Schutz des Urheberrechts in den Ländern des Erd balls«, auf die verwiesen wird. Nachstehend sollen nur die wich tigsten Länder erwähnt werden. Zu Gruppe u) gehören vornehmlich Frankreich mit seinen Anhängen, wozu auch Marokko in seiner ganzen Ausdehnung gerechnet ist, Belgien, Luxemburg, Portugal. In diesen Län dern gilt der Grundsatz, -daß jedes Werk ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit des Urhebers und ob und wo es erschienen ist, nach Maßgabe der inländischen Gesetze Schutz genießt. In Frankreich besteht nur die Streitfrage, ob der Schutz nur gegen Nachdruck oder auch gegen unbefugte Aufführung und Über setzung gewährt wird. Weitere Länder dieser Gruppe machen gewisse Einschränkungen des Schutzes, so Jugoslawien aus Werke in sevbisch-kroatisch-slowenischer Sprache, Rumänien auf die Person des Urhebers, also unter Ausschluß der Erben und Rechtsnachfolger. Jugoslawien schützt unbedingt nur die in ser- bisch-kroatisch-slowenischer Sprache erschienenen bzw. verfaßten Werke. In der Gruppe d) fordern die dazugehörigen maßgebenden Länder, wie Österreich, Großbritannien, Ver einigte Staaten, Schweiz, Schweden, Däne mark, Norwegen, Finnland, Tschechoslowakei eine die Gegenseitigkeit seststellende Verordnung. Solche Ver ordnungen sind mir nicht bekannt geworden. Norwegen hat nur mit Rußland die Meistbegünstigungsklausel, die'urheberrechtlich bedeutungslos sein dürfte. Die übrigen Länder dieser Gruppe begnügen sich mit der tatsächlichen Feststellung der Gegenseitigkeit, so z. B. Polen, Spanien, Rumänien für Erben und Rechtsnachfolger des Ur hebers, Jugoslawien für Werke, 'die nicht in einer der Landes sprachen geschrieben sind. Zu Gruppe °> gehört vor allem Deutschland. Deutschland gewährt grundsätzlich Urheberrechtsschutz nur den Reichsangehörigen svergl. Lit. UG. H 54, Kunstschutz- ges. K 51), dehnt den Schutz aber aus auch aus Nichtreichsange- 882 hörige für deren Werke, die in Deutschland erschienen sind, so fern der Urheber nicht das Werk an einem früheren Tage im Auslande hat erscheinen lassen. Eine bedeutsame Erweiterung erfährt der Ausländerschutz durch Lit. UG. K 55, Abs. 2, durch welche eine mit Bewilligung des Urhebers im Jnlande erscheinende Übersetzung auch dem Originalwerke Jnlandsschutz erwirbt, wenn nur nicht das letztere oder eine Übersetzung vorher im Auslande erschienen ist. Die in Rußland erschienenen Werke genießen also in Deutschland nur unter diesen Voraussetzungen Urheberrechls- schutz. Die russischen Urheber wissen die aus Lit. UG. 8 55 Abs. 2 sich ergebenden Vorteile auch für sich auszunutzen, indem sie zu nächst eine autorisierte Übersetzung ihrer Werke in Deutschland erscheinen lassen, während das Original in Rußland später er scheint. Durch dieses Verfahren sichern sie^sich zugleich den Schutz der Berner Übereinkunft svergl. Rev. B. Ue., Art. 6). Aus der Gruppe c> sind noch 'die Niederlande und Ungarn hervorzuheben. In Gruppe ck> erscheinen nur die Türkei und Albanien. Zusammensassend ist also festzustellen, 'daß der Nachdruck russischer Werke trotz Fehlens vertraglicher Bestimmungen heute in den Ländern der Gruppe u) mit den besonders Hervorgehobe nen Ausnahmen auf Antrag des Urhebers bzw. des Urheber berechtigten untersagt wird. Verkauf durch Automaten. Die Erfindung eines deutschen Buchhändlers. Einem deutschen Buchhändler ist es gelungen, ein Problem zu lösen, mit dem man sich in allen Kulturländern seit Jahrzehnten be schäftigt hat: die Erfindung eines Automaten, durch den es möglich ist, Zeitschriften, Broschüren, Magazine und Rechenbücher jeder Art zu verkaufen. Die Schwierigkeit der Lösung, an der bisher alle derartigen Erfindungen scheiterten, lag darin, daß die Automaten nicht nur unabhängig vom Format, sondern auch unbeeinflußt von dem ständig wechselnden Gewicht der täglichen Zeitungen und wöchent lichen Zeitschriften unbedingt zuverlässig arbeiten mußten. Diese Schwierigkeit ist durch die außerordentlich sinnreiche Automaten konstruktion nach vieljährigen Versuchen gelöst worden. Es soll hier nicht auf die technischen Einzelheiten dieser Erfin dung eingegangen werden, soviel kann aber gesagt werden, daß hier ganz neue Wege beschritten worden sind und daß in der durchgereiften Konstruktion jede Kompliziertheit, die meist immer wieder die Quelle von Störungen ist, klug vermieden wurde. Wer sich in die Technik dieses Wunderwerkes der Automatenkunst hineinvertieft, wird sofort erkennen, daß es sich hier, bei aller Einfachheit des Mechanismus, um ein auch in propagandistischer Beziehung klug durchdachtes Werk handelt, das nicht nur »erfunden« wurde, sondern sich zugleich auch in glücklichster Form auf die Belange des periodischen Druckschriften vertriebes aufbaut. Hier hat nicht nur ein Erfinder am »grünen Tisch« geschaffen, hier hat zugleich auch der Fachmann mitgewirkt, der wußte, daß es nicht nur auf eine Automatenerfindung ankam, son dern mehr noch auf die Auswirkung dieser Erfindung für den Absatz periodischer Druckschriften in der Praxis. Die Automaten sind als Zeitungs- und Zeitschrif- ten-Automaten so konstruiert, daß si« das Schaubild der zum Verkauf kommenden Druckschriften zeigen und dadurch, wie die Praxis bewiesen hat, das Publikum heranziehen. Sie arbeiten jede Füllung ohne irgendwelche Wartung ab. Als iy Berlin damit begonnen wurde, die »Heiland-Zeitungs- Automaten« in Verbindung mit den Bahnhofsbuchhandlungen auf zustellen, hatte man eine gewisse Skepsis: Werden die Automaten überhaupt beachtet und wird nicht gelegentliches Versagen das Ver trauen des Publikums zu dieser Sache untergraben? Man war über rascht, wie schnell sich das Publikum an diesen »mechanischen Verkäufer« gewöhnte und wie selten (meist mutwillig hervor gerufene) Störungen selbst in der ersten Zeit eintraten. Heute ar beiten in Berlin mehrere Hunderte dieser Automaten in zuverlässig ster Weise. Fest steht also, daß der Automat für Zeitungen und Zeitschriften nicht nur seine Feuerprobe bestanden hat, sondern auch ganz neue Absatzwege erschloß. Man glaubt deshalb, daß auch der Verleger die Verkaufsumsätze seiner Zeitschriften mit gutem Erfolge durch ent sprechende Aufstellung von ein- bzw. dreiteiligen Zeitungs-Automaten steigern kann.
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