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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.04.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-04-07
- Erscheinungsdatum
- 07.04.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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AMMllKwWMMaM »^Erscheint werltSglich. Fllr Mltglirdrr b«s DVrjenverelllS f» »ist der Dezugspreis^ lm Witgliedsbeitrag «inAelcklpste»,»» »weitere Estemplore zllm eigenen Gebrauch kosten >s 30 Mark i »jährlich frei Geschäftsstelle oder 30 Mark belDostllberweilung »»innerhalb des Deutschen Liesches. Rlchtuiitgliedsr lm l k Deutschen Reiche zahlen sllr jedes Esemplar 30 Marl bez. ZtSS Mar^ jährlich. Nach dem Duslanb ersolgt Lieferung jr liber Leipzig oder durch Kreuzband, an «Nlchtuiitattsder in l; diesem Falle gegen L Marl Suschiag fiir jede» «semplar. UGMMWVKseMeW de» DSrsenvereln» die viergejpaitene Detitzeiie oder deren < Raum 15 -ps^ >/. S. 13.50 AU. >/»S. 2S M.. >/. S. 50 M.-. sllr Nicht- ! Mitglieder 40 Vs..32 M., SO M., 100 M. — Deilagen werden < nicht angenommen.—Beiderseitiger LrjMlungsort ist Leipzig > >r§ Nr. 81. Leipzig, Sonnabend den 7. April 1917. 84. Jahrgang. Der Osterfeiertage wegen erscheint die nächste Nummer Dienstag, den 10. April. Redaktioneller Teil. Deutscher Verlegerverein. Anmeldungen der Auslandforderungen. Wir machen unsere Mitglieder darauf aufmerksam, daß sie verpflichtet sind, ihre Auslandforderungen bis spätestens zum 15. April d. I. anzumelden (Bundes ratsverordnung vom 16. 12. 1916 und Ausführungsvorschriften vom 23. 2. 1917). Die hierfür vorgeschriebenen Formulare sind bei den von den Landesbehörden bezeichneten Stellen erhältlich und auch bei diesen ausgefüllt einzureichen. Da Zweifel entstehen können, in welchem Umfange gelie fertes Konditionsgut hierbei mit anzumelden ist, bemerken wir dazu das Folgende: Es ist festzuhalten, daß auch das Konditionsgut vom Sorti menter gekauft wird, und daß deshalb für vor dem Kriege nach dem Auslande gerichtete Lieferungen eine auf Geld lautende Forderung bereits vor Ausbruch des Krieges entstanden ist. Der Kauf ist nach buchhändle rischem Gebrauchsrecht unter der Bedingung (L cond.) erfolgt, >. daß Rückgabe der gekauften Ware bis zu einem bestimm ten Zeitpunkt erfolgen kann; 2. daß die Bezahlung der nicht zurllckgegebenen Ware zu demselben Zeitpunkt ersolgt. Bis zu diesem Zeitpunkte bleibt die gekaufte Ware Eigen tum des Verkäufers (Analogie bei den Abzahlungsgeschäften). Die dritte Bedingung (Berechtigung des Disponierens) ist sekundärer Art, kann auch jederzeit durch einfache Erklärung des Verkäufers aufgehoben werden, also hier außer Betracht bleiben. Ist die Abrechnung resp. Rücksendung zu dem vereinbarten Zeit punkte — im vorliegenden Falle Ostermesse 1915 — nicht er folgt, so ist der Geldwert der gesamten, vor dem Kriege ge lieferten Konditionsware fällige Forderung und als solche an- znmelden. Eine gegenteilige Auffassung, der man zuweilen auch in buchhändlerischen Kreisen begegnet, beruht auf einer Verwechs lung des kaufmännischen Kommissionsgeschäftes mit dem buch händlerischen Konditionsgeschäft, das zuweilen nicht streng richtiger Weise ebenfalls als Kommissionsgeschäft bezeichnet wird. Die Frage, ob der ausländische Sortimenter durch Eintritt höherer Gewalt an ordnungsgemäßer Abrechnung verhindert gewesen ist, ist zu verneinen. Wenn auch die Zahlung an das feindliche Ausland verboten ist, so war der ausländische Sorti menter doch verpflichtet und in der Lage, durch Vermittlung des neutralen Auslandes sich darüber zu erklären, was er von dem gekauften Konditionsgut nach Friedensschluß zurückschtcken resp. bezahlen werde. Der deutsche Verlagsbuchhandel hat keine Veranlassung, sich auf einen anderen Standpunkt zu stellen, dessen Folgerungen nur dem feindlichen Ausland zugute kommen würden. Wir geben deshalb unseren Mitgliedern anheim, dementsprechend zu verfahren. Der Vorstand des Deutschen Berlegerveretns. Eduard Urban. Paul Schumann, vr. Erich Ehlermann. vr. Friedrich B r a n d st e t t e r. Gottfried Spemann. Ausstattung von Landkarten. Unter dieser Überschrift hat Herr A. S. im »Sprechsaal« des Börsenblatts vom 23. März d. I. einige Fragen betreffs textlicher und farbiger Ausstattung von Landkarten gestellt, die ganz offenbar teilweise mit dem langjährigen Streit »Fraktur oder Antiqua« Zusammenhängen oder wenigstens durch ihn an geregt worden sind. Offen gestanden, ist es mir beim Verfolg der nun wohl über 20 Jahre im Börsenblatt dahinfließenden Erörterungen über die Frage schon immer verwunderlich er schienen, daß keine der Parteien die Beschriftung der Landkarten berührt hat, die doch, da sie ganz ausnahmslos in Lateinschrift geschieht, mancherlei Anknüpfungspunkte für beide Seiten, wenn auch von verschiedenen Gesichtspunkten aus, geboten haben würde. Herr A. S. legt, anscheinend ohne Voreingenommenheit und Parteinahme, in erster Linie die Frage vor, ob es nicht mög lich sei, auf Landkarten statt der allgemein üblichen Lateinschrift (Antiqua) deutsche Druckschrift (Fraktur) zu verwenden. Da sowohl diese Frage, wie auch die andere, die auf die farbige Ausstattung der Landkarten Bezug nimmt, nicht ohne allgemei nes Interesse sind, sei es mir als Fachmann gestattet, sie hier kurz zu beantworten. Keiner, der über das Wesen und die Natur der Landkarte nachdenkt, wird sich der Erkenntnis entziehen können, daß der Schwerpunkt einer solchen immer in dem darstellenden Element liegt, also bei der gewöhnlichen, allgemeinen Zwek- ken dienenden Karte in dem Linien- und Punktwerk (Küsten, Flüsse, Wege, Grenzen, Orte usw.), was der Kartograph in seiner Gesamtheit als Situation bezeichnet, sowie in der Darstel lung der Bodenerhebungen oder des Geländes (der Gebirge usw.), was er als Terrain zu bezeichnen pflegt. Es wird ihm also auch fernerhin nicht entgehen, daß die zahlreichen Na men, die diese Darstellung bedecken und ausfüllen, nur eine er läuternde Zutat bilden, die nicht eigentlich zum Wesen der Karte gehört, die aber auch nicht entbehrt werden kann, wenn die Karte ihren Zweck erfüllen soll. Man denke sich einmal ein schönes Gemälde, eine Landschaft, in der jeder Baum, jeder Strauch oder jede andere Pflanze, wie in einem botanischen Garten, mit ihren Namen versehen wären; ferner Wege, Vrük- ken, Bäche, Gräben, Häuser, Gipfel u. a. m. mit ihren Namen beschrieben und vergegenwärtige sich die Wirkung dieser Beschrif tung! Jedenfalls wird man, auch in dem besonderen Falle, daß diese Nomenklatur nicht entbehrt werden könnte, sie doch als eine störende Belastung des Bildes, mithin als ein übel, wenn auch als ein unvermeidliches, empfinden und in den Kauf nehmen müssen. Ganz so ist es mit der Landkarte, bei der auch die Schrift als ein unvermeidliches übel angesehen werden muh I Denn wird einerseits der Karte durch die Beschriftung erst die Sprache verliehen und sie dadurch brauchbar gemacht, so ist andererseits nicht zu verkennen, daß die Schrift das unterli«- gende Kartenbild ungemein trübt und beschwert und in seiner Durchsichtigkeit und Klarheit beeinträchtigt, eine Wirkung, die in dem Maße wächst, in dem die Menge der Namen zunimmt. Kommt dann noch eine geschmacklose, undeutliche Schrift, deren 337
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