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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.01.1926
- Strukturtyp
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- 1926-01-28
- Erscheinungsdatum
- 28.01.1926
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- Deutsch
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X; 23. 28. Januar 1926. Redaktion-eller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. gewllrdigt, so verfocht vr. Stein doch nachdrücklich die Nichtigkeit seines Satzes. Heute fänden in verschiedenen Städten des Reiches, wie in Koblenz, Dortmund, München, Berlin. Görres-Feiern statt; die Herausgabe der gesammelten Werke in 21 Bänden sei gesichert, und im Herbst werde in Koblenz endlich auch der Grundstein zu einem würdigen Görresdenkmal gelegt. Mit besonderem Nachdruck kenn- zeichncte der Vortragende Görrcs als begeisterten Vatcrlandsfreund, nachdem er sein Wirken in Koblenz, in Heidelberg, seine Verbannung nach Straßburg und schließlich seine Berufung als Professor der Ge schichte nach München im Jahre 1826, sowie seine Stellung zu den Wissenschaften, zur Romantik, zur Politik und zur Kirche gestreift hatte. Nach dem mtt großem Beifall aufgenommenen Vorträge begaben sich die Zuhörer in das 1. Stockwerk, wo die von Leo Straub in Mün chen nach Schorbs Original geschaffene und von der Herderschen Ver lagsbuchhandlung in Frciburg i. Br. gestiftete überlebensgroße Mar- morbllste von Görrcs mit Lorbeer bekränzt war, und wo sich auch das von der Vereinigung des katholischen Buchhandels geschenkte Görres-Fenster befindet. Darauf fand eine gemeinsame Besichtigung der in der Deutschen Bücherei aus diesem Anlaß veranstalteten Görres- Ausstellung statt. vr. Hans Praesent. Jubiläum. — Die Musikalienhandlung Leo Dublin (Hugo Kneplcr's Nfg.) in Wien begeht in diesem Jahre die Feier ihres hundertjährigen Bestehens. Die Firma ist allerdings bereits im Jahre 1823 gegründet worden, wie aus der bezüglichen Konzessionsakte er sichtlich ist, in dem es u. a. heißt: »12. November 1823 Vinzenz Schuster, demselben wird statt dem Franz Nosen'schcn Befugniß ein neues derley Befugniß erteilt«. So wäre schon im Jahre 1923 das Jubel fest des hundertjährigen Bestehens zu feiern gewesen. Da sich jedoch die Firma in den Fachbüchern erst seit dem Jahre 1826 vor findet, hat sich die Jubilarin entschlossen, dieses Jahr als Gründungs jahr anzusehen. Auf Grund der erteilten Befugnis übte nun Vinzenz Schuster das Geschäft aus, bis es nach ihm F. L. Ascher übernahm. O. F. Koliha und Josef Hauser folgten Ascher. Im Jahre 1909 ging das Unternehmen in den Besitz des bekannten Konzertdirektors Hugo Knepler über. Im Jahre 1917 übernahm Herr Leo Dublin, der jetzige Inhaber, die Firma. Er vergrößerte den Betrieb, der bis dahin in kleinem Umfange geführt worden war, in bedeutendem Maße. Durch die eifrigen Bestrebungen Herrn Leo Dublins, der als äußerst tüchtiger, strebsamer und rühriger Fachmann bekannt ist und sich in Fachkreisen außerordentlichen Ansehens erfreut, hat das Unternehmen in den letzten Jahren einen hervorragenden Aufschwung genommen. Dem bedeutend erweiterten Musikaliensortiment hat Herr Dublin ein erstrangiges Großsortiment angegliedert, welches fast alle Sortimenter Österreichs und der Sukzessionsstaaten zu seinen ständigen Kunden zählt. Die Musikalienhandlung Dublin ist eine der ältesten Wiens und auch im ganzen Bundesgebiete Österreichs. Aus Anlaß des hundertjährigen Bestehens sind der Firma aus Verleger- und Kunden kreisen bereits zahlreiche Glückwünsche zugegangen, denen auch wir uns anschließen. Geschästsaussichtsverfahrcn. — In dem Geschäftsaufsichtsversahreu über das Vermögen der Buch- und Steindruckerei Rhenania-Ver- lag. Inhaber C. Hauptmann. Bonn, wird das Vergleichsver fahren eröffnet und ein Termin zur Abstimmung über den vorliegenden Bcrgletchsvorschlag auf Freitag, den 29. Januar 1926, vormittags 10 Uhr. Zimmer 99. aubcraumt: Geschäftsaufsichtsverorünung §§ 41. 44sf. Die Zustimmung zu dem Vergleichsvorschlage kann auch durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Gericht erfolgen. Die bereits eingeretchten Erklärungen gelten als zustimmend zu dein Vergleichsvor schlag: Geschäftsaufsichtsvcrorönung § 51. Bonn, den 18. Januar 1926. Amtsgericht. Abteilung 18. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 21 vom 26. Januar 1926.) Pom Wiener Buchhandel. — Kürzlich habe ich hier das Ableben des geschätzten Wiener Sittenschilderers Rudolf Stürzer gemeldet und muß nun heute abermals einen Todesfall Mitteilen: der mit Stürzer eng befreundete Schriftsteller Alfred Nottauscher ist in der ver gangenen Woche in seinem 37. Lebensjahr gestorben. Wie seit Grill parzer und Bauernfeld so viele österreichische Dichter war auch Rot tauscher von Beruf Beamter und zuletzt als Sektionsrat dem Bundeskanzleramt zugeteilt. Eine Komödie von ihm ist im Akademie- theatcr, das bekanntlich gemeinschaftlich mit dem Burgtheater geführt wird, und auch in München zur Aufführung gelangt, und im Buch handel erschienen von ihm Romane, wie auch eine mit dem Direktor 180 des Salzburger Mozarteums, Ur. Bernhard Paumgartner, gemeinsam herausgegebene Sammlung von österreichischen Minneliebern, die viel beachtet wurde. An seinen Schöpfungen rühmte man die Echtheit des Empfindens ebensosehr wie den formvollendeten Ausdruck. Muß es mich denn ewig mahnen, daß der Krieg erst seit sieben- undeinhalb Jahren beendet ist, und daß wir noch mitten in den Kriegs folgen stecken? Charakteristisch und folgenschwer sind vor allem die Ab- spcrrungsmaßregeln der Staaten gegen die Einwanderung von Arbeit suchenden. Die Arbeitslosigkeit ist eben überall groß, und Österreich kann nicht Zurückbleiben, sondern muß sich ebenfalls gegen unerwünschte Einwanderung vor jenen schützen, die unseren Arbeitslosen die Arbeits gelegenheit wegnehmen wollen. Eine Folge dieser traurigen Zustände auf dem Arbeitsmarkt ist das Inland sarbeiterschutzgesetz, das mit 1. Januar 1926 in Kraft getreten und auch für den Buchhandel von großer Wichtigkeit ist. Im wesentlichen besagt das Gesetz, daß für die Dauer der außerordentlichen Arbeitslosigkeit kein Arbeitgeber einen Arbeiter, Angestellten, Hausgehilfen oder Lehrling beschäftigen darf, der nicht österreichischer Bundesbürger ist oder, wenn er nicht österreichischer Bundesbürger, sich mindestens seit 1. Januar 1923 ständig in Österreich aufhält, — cs sei denn, daß das Bundeskanzler amt diesem Arbeitnehmer für seine Person und für seine besondere Beschäftigungsart und für eine bestimmte Zeit die ausdrückliche Be willigung erteilt. Bei Arbeitnehmern, die am 1. Januar 1926 bereits eine Stelle innehatten, gilt diese Vorschrift erst dann, wenn sie ihre Stellung wechseln. Um die obenerwähnte Bewilligung ist dei nicht land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmern vom Arbeitgeber bei dev industriellen Bezirkskommission des Arbeitsortes anzusuchen. Die Be willigung darf nur ausnahmsweise aus triftigen Gründen der Volks wirtschaft oder wichtigen Familienrücksichten oder Gründen der Mensch lichkeit erteilt iverden. Die österreichischen Buchhändler werden bei Neuanstellung von Gehilfen und Lehrlingen sich durch Einsichtnahme in deren Ausweispapiere genau überzeugen müssen, ob der neu Ein tretende österreichischer Bundesbürger ist oder sich mindestens seit 1. Januar 1923 in Österreich aufhält. Erinnert man sich, »wie einst im Mai« so viele reichsdeutsche Buchhandlungsgehilfen im österreichi schen Buchhandel Stellung und Erwerb fanden, und wie manche späterhin alte Firmen erwarben oder neue gründeten, so drängt sich einem der Wandel der Zeit auf; es hat sich so manches gründlich ge ändert, aber selten in vorteilhafter Weise. Am 20. Januar ist vom Zivillandesgericht das Ausgleichs verfahren eröffnet worden gegen David Erdtracht, Besitzer des Interterritorialen Verlages »Renaissance« in Wien. Mit unangenehmen Empfindungen erinnern sich manche Wiener Sortimentsfirmen an die gerichtlichen Verfolgungen, die sie erleiden mußten, als sie vor einiger Zeit in gutem Glauben eine im genannten Verlage erschienene deutsche Übersetzung des französischen Romans »I^a Oar§onne« von Margueritte verkauften; sie mußten -be Geschäfts verbindung mit zum Teil nicht geringen Kostenbeträgen und mit man cherlei Unannehmlichkeiten bezahlen. Man meint, daß die nunmehrige Insolvenz des Verlages teilweise auf den Prozeß mit dem Original verleger in Paris, teilweise auf Verluste im Bühnenverlagsgeschäft zurückzuführen ist. Die Aktiven werden mit 8. 111LOO.—, die Passiven mit 8. 134.000.— angegeben; geboten werden 50 Prozent in 22 Monats raten. Ausgleichsvermalter Max Stern, Wien l, Zelinkagasse 10. Ausgleichstagsatzung am 8. Februar um 10 Uhr. Die Gläubiger sind meist Buchdruckereien. Schließlich ein heiterer Wcihnachtsdialog, der sich in Wien zwischen zwei Freundinnen abspielte: Die eine: Was soll ich meinem Mann zu Weihnachten kaufen? Die zweite: »Kaufen Sie ihm einen Hut . »Er hat schon einen Hut« »Kaufen Sie ihm einen Stock« »Er hat schon einen Stock- Raufen Sie ihm ein Buch« »Er hat schon ein Buch«. W i e n, am 23. Januar 1926. Friedrich Schiller. Die Bcrufsgenosscnschast für den Einzelhandel (Neichsunfallver- sichcrung) in Berlin, der der Sortimentsbuchhandel zuge hört, hat mit dem Versand der Beitragsrechnungen 1925 für die kleineren Betriebe begonnen. Nach dem neuen 8 28 der Satzung haben Betriebe, in denen regelmäßig höchstens 5 Versicherte beschäftigt werden, einen einheitlichen Beitrag zu zahlen, der für jeden Bau arbeiter jährlich 4.— Mk. beträgt. Entsprechend der Zahl der im Be triebe mit versicherungspflichtigen Arbeiten beschäftigten Personen ist daher der Beitrag (Personenzahl mal 4.— Mk.) zu zahlen. — Der Be»- tragsrechnung liegt ein Vordruck bei, in dem die Zahl der insgesamt
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