I8SK N? 44. 22. Februar 4926. Fertige Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. v. Deckers Äerlag ' Schenck, Merlin S^I 19 Gegründet 1?1J Soeben erschienen: herausgegeben vom preußischen Staatsminifterium für das Jahr 1926 132. Jahrgang Preis gebunden Rn,. SV — und 30°/« Rabatt Das Staatshandbuch, das in dem statistischen Teil wieder eine Erweiterung erfährt, be rücksichtigt äußerlich in der altbewährten Anordnung wie auch inhaltlich die inzwischen eingetretenen Veränderungen. Es ist besonders darauf Bedacht genommen, die eingeführten praktischen Reuerungen, wie Angabe der Postanschriften, Fernsprechanschlüsse, Bank- und Postscheckkonten und Telegrammadressen der Behörden, noch weiter zu vervollständigen. Nie Ergebnisse der diesjährigen Volkszählung werden durchweg bei sämtlichen statistischen Tabellen und Angaben berücksichtigt. Richt nur Reichs-, Staats- und Kommunaloehörden, sondern alle Industrie- und Handels firmen, ferner Rechtsanwälte, Notare, Politiker jeder Richtung, Landwirtschaft und alle, die auf ein Zusammenwirken mit Behörden angewiesen sind, werden das Staatshandbuch als ein dienliches AuskuustSmittel begrüßen. ^ T X. y. Decker s Äerlag - Schenck, Merlin SÄ19 Gegründet 171J Soeben erschien: für die oberen IuftLZbeamLen Dreußens 1926 Handbuch, enthaltend Bestimmungen für den Büro-, Kaffen- und Amtsanwaltdienst sowie über die Rechtspflegetätigkeit bei den preußischen Justizbehörden, nebst einem Anhang über Dienstalterslisten Herausgegeben von I. H. Schröder und O. Sarkamm AmtSrat lm preuß. Iustlzmlnlsterlum HllfSanwall ln Berlin ^ Jahrgang Preis geh. Rm. 7.50 Rabatt 30°/° Der Gedanke der Herausgabe eines Jahrbuchs für die oberen Beamten der preußischen Justizverwaltung entsprang dem praktischen Bedürfnis. Die Neuerungen in der Gesetzgebung, die Durchführung von Reformen im inneren Dienstbetriebe, die fortschreitende Entwicklung des DerwaltungSapparates im Sinne moverner Arheusteiiung und Arbeitstechnik bedingen eine dauernde Veränderung der gesetzlichen und Verwaltungs bestimmungen, deren Kenntnis der obere Iustizbeamte zur Ausführung seiner Dienstgeschäste bedarf. Das Jahrbuch soll um seines sachlichen Inhalts willen ein Werk für die Praxis sein. T