Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1926
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- 1926-03-06
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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55, 6. März 1926. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Georg Müller Verlag Aktiengesellschaft in München. — Bilanz am 30. Juni 1925. Aktiva. Kassenbestand, Postscheck- und Postsparkassenguthaben. . . 19 314 50 Wechsel und Wertpapiere 6 458 41 Bankguthaben 11 992 46 Debitoren 421 737 N Warenbestände .' 790 714 62 Klischees 1 — 1 Maschinen 1 — 1 250 220 82 Passiva. Aktienkapital 700 000 Allgemeiner Reservefonds 70 000 Umstellungsreserve 30 000 Sonderrücklage 51 000 Delkredere 30 000 181 000 Zkreditoren 210 460 67 Akzepte 133 783 Gewinn 24 977 15 1 250 220 82 Gewinn- und Verlustrechnung. § Unkosten 391 448 95 Abschreibungen auf Mobilien 939 60 Gewinn 24 977 15 417 365 60 BruttoeitSS 417 365 60 417 365 60 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 31 vom 6.' Februar 1926.) Zeitungs-Zentrale (Z.Z.) Aktiengesellschaft in Berlin. — Bilanz per 31. Dezember 1924. Aktiva. Kasse, Postscheck und Bank Jnventarkont» ^ 7 983.— Zugang „ 3M1.3Ü 16 794 12 10 994.30 Mschreibung „ 2 994.30 8 000 Debitoren Beteiligungskont» * Bestände 24 523 2 195 21 353 72 865 38 20 70 Passiva. Aktienkapitalkonto Gewinn- und Verlustkonto Gewinn- und Verlustkonto. 20 000 47 213 2 000 3 652 72 865 31 36 70 Debet. Ä 42 852 34 2 994 30 Neservefondsdotierung 2000 Gewinn- und Verlustkonto 3 652 36 Kredit. 51 499 51 499 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 34 vom 10. Februar 1926.) Hofbuchdruckcrei Eisenach H. Kahle Aktiengesellschaft in Eisenach. — Die 3. ordentliche Generalversammlung findet am Mittwoch, dem 24. März 1926, nachmittags 5V2 Uhr, im Hotel Karthäuserhof in Eisenach statt. Tagesordnung: 1. Vorlegung des Geschäftsberichts und der Bilanz fiir das Geschäftsjahr 1925 nebst dem Bericht des Vorstands und Aussichtsrats. 2. Genehmigung der Bilanz und der Gewinnver teilung. 8. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 4. Wahl von einem Aufsichtsratsmitgliede. 5. Beschlußfassung über sonstige rechtzeitig angekiindigte Verhandlungsgegenstände. Nach § 15 der Satzung sind diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der General versammlung berechtigt, die spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung die Aktien bei der Gesellschastskasse hinterlegt haben. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 52 vom 3. März 1926.) Vereinigte Druckereien, Kunst- und Verlagsanstaltcn Aktiengesell schaft in Dillingcn. — Die Aktionäre der Gesellschaft werden zu der am Mittwoch, dem 17. März 1926, nachmittags 3 Uhr, in der Eonviki- braucrei zu Dillingen stattfindenden ordentlichen Generalversammlung cingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes über das ab- gelaufene Geschäftsjahr und die Bilanz 1925; Bericht des Aussichts rats über die Prüfung des Geschäftsberichts und der Iahresrechnung. — 2. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf den 31. Dezember 1925; Beschlußfassung iiber die Verwendung des Reingewinns. — 3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts rats für das Geschäftsjahr 1925. — 4. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1924. — 5. Zuwahl von Auf sichtsratsmitgliedern. — 6. Statutenänderungen (§8 16, 19, 20). — 7. Verschiedenes. — Zur Ausübung des Stimmrechts der Aktien lüt.L in der Generalversammlung ist nur derjenige Aktionär berechtigt, welcher spätestens bis zum dritten Werktag vor der Generalversamm lung bei der Hauptkasse der Gesellschaft in Dillingcn, Donau, seine Aktien oder die Quittung (Jnterimsschein) über die neugezeichncten Aktien oder einen mit Angabe der Aktiennummern versehenen Hinter- lcgungsschein der Neichsbank hinterlegt hat. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 50 vom 1. März 1926.) Ostsee-Druck und -Verlag A.-G. in Stettin. — Die von der aicher- ovdentlichen Generakvers aimnlmig am 29. November 1024 beschlossene Umstellung des AktienkapiHalls der Gesellschaft von Pink. 16 000 000 ans Rink. 160 000, eingekeilt in: St. 180 Stammaktien ü Rink. 500. St. 3000 Stammaktien ä Nmk. 20. St. 500 Vorzugsaktien ä Nmk. 20. ist im Handelsregister eingetragen worden. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 4. Mai 1925 sind die Vor zugsaktien in einfache Stammaktien umgewandelt worden. Die Aktionäre werden nunmehr anfgefordcrt, ihre Aktien nebst Ge winnanteilscheinen und Erneuerungsscheinen sowie doppeltem Nummern- verzeichnis zwecks Abstempelung bis zum 0. Mai 1926 einschließlich bei der Darmstädter und Nationallbauk, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Filiale Stettin, während der üblichen Geschäftsstunden eiuzu- reichen. Von je Pink. 2000 werden ^ 1000 abgesteinpelt auf Nmk. 20 zurückgegeben werden, Stücke von Pmk. 50 000 werden auf Nmk. 500 abgestempelt. Bei Einreichung der Aktien am Schalter obiger Stelle wird kerne Provision berechnet. Erfolgt die Umstellung im Wege der Korrespondenz, so wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. Der Alv- bzw. Verkauf von Spitzen wird nach Möglichkeit vermittelt werden. Aktien, die nicht bis zum 6. Mai 1926 zum Zwecke der Ab stempelung eingereicht sind, oder Aktien, die eingereicht sind, aber die erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Ver wertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt si'nd, werden für kraftlos erklärt. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 32 vom 9. Februar 1926.) Heraudgebervertrag. (Nachdruck verboten.) — Der Flaubert- Forscher Schriftsteller vr. Fischer in Bielefeld schloß am 23. August 1907 als Vertreter der Erben des im Jahre 1880 verstorbenen fran zösischen Dichters Fla übert einen Verlagsvertrag. Darin über trug vr. Fischer dem Verlag das ausschließliche Recht, von be stimmten einzeln ausgeftthrtcn Werken Flauberts deutsche Übersetzungen für die Länder deutscher Zunge zu veranstalten und diese Übersetzungen als autorisiert zu bezeichnen. Diese Übertragung erfolgte auf zunächst 15 Jahre, vom 1. Januar 1908 an gerechnet. Neben anderen Verabredungen verpflichtete sich die Ver lagsbuchhandlung, für gute, würdige Übersetzungen zu sor gen. Bald nach Abschluß dieses Vertrags veranstaltete die Verlags buchhandlung eine zehnbändige Gesamtausgabe von Flauberts Werken. Später entstanden Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien. Als hauptsächlicher Punkt interessiert der von 1)r. Fischer gestellte Klageantrag auf Feststellung, daß er berechtigt sei, vom 1. Ja nuar 1923 ab Gesamtausgaben von Filanberts Werken, die in anderin Verlage erscheinen, als verantwortlicher Herausgeber zu zeichnen. Kläger behauptet, daß die beklagte Verlagsbuchhandlung die in ihrem Verlag von ihm herausgegebene Gesamtausgabe verstümmelt habe und daß er nur bis zum Ablauf des Vertrags (31. Dezember 1922) an den Vertrag gebunden sei. Landgericht Bielefeld und Oberlandesgericht Hamm haben dem Klageantrag stattgegeben. Das Reichsgericht hat im gleichen Sinne entschieden und die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Aus den reichsgerichtlichen E n t s ch e id n n g s g r ü n d e n ist fol gendes von entscheidender Bedeutung für den Herausgebervertrag: Ohne Nechtsirrtum nimmt das Oberlandesgericht an, daß zwischen den Parteien ein besonderer Herausgebervertrag zustandege kommen ist. Das gehe daraus hervor, daß der Kläger bei der Vcr- 305
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