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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1926
- Strukturtyp
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- 1926-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1926
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- Deutsch
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Xr 83, 18, März 1926, Redaktioneller Teil. Das Bild dürfte durchaus typisch sein. Darüber aber nur zu klagen, hat wenig Zweck, Man muß die Dinge nehmen, wie sie sind, aber, um das Beste daraus zu machen, auch den darin liegenden Notwendigkeiten Rechnung tragen. Wenn die Ein nahmen des Sortiments tatsächlich so atomisicrt cingehen, dann wird, wie das auch der kürzlich veröffentlichte Jahresbericht des Vereins Dresdner Buchhändler sehr richtig hcrvorhob, die Frage ernsthaft geprüft werden müssen, wie aus rein ökonomisch-kauf männischen Gründen sich die Regelung der Zahlungszicle dem an zupassen hat. Ein sofortiges Wcitergcben der Eingänge ist gar nicht möglich, es muß Zeit bleiben zum Zusammenfasscn der Tagcscingänge, zum Ansammcln der benötigten größeren Beträge, da ja doch das Sortiment seinerseits nicht einzeln, sondern rcn- tablerweisc in größeren Posten cinkaufcn soll. Die Zusammen fassung der Zahlung selbst niit Hilfe der BAG, die sich für den Sortimenter zur Spcscnersparnis von selbst empfiehlt, ist eben falls nur unter dieser Voraussetzung durchführbar, selbst wenn der Sortimenter nur soviel kauft, wie er glaubt' bezahlen zu können. Wenn aber das Sortiment auch in dieser schweren Zeit seine Auf gabe für den Neuigkeitenvertrieb soll erfüllen können, dann wird weiter zu prüfen sein, ob dafür als besondere Form der Kredit gewährung, wie das ebenfalls der Dresdner Bericht schon hervor hob, nicht eine Reorganisation des Bcdingtvcrkehrs ins Auge ge faßt werden muß. Für die Regelung des Neuigkeiten- wie des Fortsctzungsvertriebs ergeben sich dabei aus der Tatsache, daß augenblicklich und wohl noch für einige Zeit die eigenen Mittel dem Sortiment nur eine verminderte Aufnahmefähigkeit geben, weitere organisatorische Aufgaben, Daß dort, wo weniger der gute Wille, sondern eben einfach die Kräfte des Sortiments ver sagen, der Verlag den unmittelbaren Vertrieb ans Publikum selber in die Hand nimmt, kann ihm nicht verargt werden. Das Sorti ment darf darüber nicht murren, wohl aber kann es rein aus ökonomischen Gründen fordern, darüber stets offen und rechtzeitig unterrichtet zu werden, welche Literatur in dieser Weise (womög lich unter Vorzugsbedingungen) bereits vertrieben wird, damit unnütze Mehrarbeit, Kosten und Enttäuschungen gespart werden. Es wird sich ja schließlich von selbst Herausstellen, ob der direkte Vertrieb überall so erfolgreich und so billig ist, wie man ver mutet, oder ob nicht das Sortiment eben doch der beste Vertriebs apparat bleibt. Das Sortiment aber kann sich durch Speziali sierung sicherlich in seinem Bestand auch gegenüber dieser Ent wicklung festigen. Im eigenen Interesse wird im übrigen der Verlag gerade in der Übergangszeit jetzt alles tun müssen, um dem Sortiment das Mobilisieren seines alten Lagers und damit die Wiederherstellung seiner vollen Aufnahmefähigkeit raschestens zu erleichtern. In diesem Sinne ist auch die jetzt unter dom an sich übrigens abwegigen und abzulehnenden Schlagwort »Ausver kauf- in Gang gekommene Bewegung zu betrachten und zu leiten, namentlich wenn eben die Überzeugung bestehen bleibt, daß das Sortiment letzten Endes immer unentbehrlich sein wird. Nicht aus Augenblickserfolge kommt es dann an, sondern auf die wirkliche Wiederherstellung eines voll leistungsfähigen Bertriebsapparates für die Dauer, Um so mehr wird man auf Beseitigung aller inneren Hemmungen und Reibungen und auf höchstmögliche Wirt schaftlichkeit in der gesamten Vertriebsorganisation bedacht sein müssen, weil eine Erleichterung der Lage durch Produktionsein schränkung in nennenswertem Umfang offenbar nicht zu erwarten ist. Weshalb gerade im Buchhandel im ganzen genommen eine wirkliche Produktionsbeschränkung kaum möglich ist, wurde hier schon mehrfach angedeutet. Allenfalls kann und muß sich der ein zelne Verlagsbetrieb Beschränkungen auferlegcn. Dafür quillt es dann aber meistens anderwärts um so reichlicher. Denn an Manuskripten mangelt es nie, und das Buchgewerbe will beschäf tigt sein. Die Zahlen bestätigen das. Es wurden an erstmalig im Börsenblatt angekündigten Neuerscheinungen und Neuauflagen gezählt im 1913 1914 1921 1922 1923 1926 Januar 1192 982 1299 1056 989 1096 Februar 1303 1086 1249 1173 1275 1115 zusammen 2495 ^2067 2548 2229 2264 2211 Die für den Buchhandel maßgebliche Produktion hat also in den ersten beiden Monaten des Jahres der Zahl der Titel nach derjenigen im Vorjahre kaum nachgestanden und die des Jahres 1914 noch übcrtrosfen> Im durchschnittlichen Auflagenumfang ist ebenfalls schwerlich ein größerer Rückgang cingctreten. Die Durch schnittspreise waren für 1914 und 1928 im Januar 6,14 Mark und 18,09 Mark und im Februar 5,03 und 8,97 Mark, Diese Preissteigerung von durchschnittlich etwa 70 Prozent kann bei der viel weitergehendcn Verteuerung der Herstellungskosten und der allgemeinen Vcrtriebsunkostcn nicht wundcrnchmen. Es ist aber selbstverständlich, daß die Unterbringung dieser der sonstigen Preis lage angepaßten, im Umfange nicht zurückgehenden Produktion in einer noch krankenden Volkswirtschaft und auf immer noch nicht wieder hcrgestclltcn Auslandsmärkten nur gelingen kann, wenn der Bertriebsapparat organisatorisch aus höchste Leistungsfähig keit gebracht und so wirtschaftlich wie möglich gestaltet wird. Die Frühjahrsveranlagung der buchsührenden Gewerbetreibenden zur Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer. Von vr. Kurt Runge, In der Zeit vom 11,—2 7, März 1 926 ist von allen buchführenden Gewerbetreibenden eine Umsatzsteucrdeklaration ab- zugebcn und, sofern das Einkommen sür 192b noch nicht ver anlagt ist, auch eine Einkommen- oder Körperschastssteuererklärung. Mit einer allgemeinen Fristverlängerung ist kaum zu rechnen, Einzelanträge dürsten nur aus besonderen Gründen genehmigt werden. Immerhin kann der Pflichtige bis Ende März die Er klärung abgeben, ohne Rechtsnachteile besorgen zu müssen. An der rechtzeitigen Abgabe der Einkommen- bzw. Körperschastsstcuer- crklärung sind jedoch die Betriebe interessiert, die aus Grund des bisherigen Vorauszahlungssystems nach dem Umsatz zu hohe Vor auszahlungen geleistet haben, da buchsührendc Gewerbetreibende am 10, April zur Vorauszahlung nach Maßgabe der Steuer erklärung nur dann berechtigt sind, wenn sie ihre Einkommen oder Körperschaftsstcuererkläruug bis dahin abgegeben haben. Andrerseits werden Gewerbetreibende, die bisher niedrige Vor auszahlungen zu entrichten hatten, gut daran tun, am 10, April noch eine Vorauszahlung in der alten Weise zu leisten. Die Steuererklärungen sind gewissenhaft auszusüllen, denn es ist mit einer scharfen Nachprüsungzu rechnen. Der Reichs finanzminister hat angeordnet, daß in allen Zweifelsfällen von fiskalischer Bedeutung Beanstandungen erfolgen und, soweit er forderlich, Buch- und Betriebsprüfungen statlsinden. Freilich wer den dadurch die Erhebungskostcn beträchtlich vermehrt. Die Einkommensteuer bildet das Rückgrat unseres Steuersystems, krankt aber leider an einer Überspannung des Tarifs, namentlich in den höheren Einkmnmenstcuerstuscn, Die richtige Einkommensermittelung ist deshalb von größter Wichtig keit, um so mehr, als vielfach auch Landes- und Gemeindesteuern an das Merkmal des Ertrages Steuerpflichten anknüpfen. Der Gewerbetreibende muß daher alle gesetzlich zulässigen Möglich keiten prüfen, damit nur der Teil des Roheinkommens von den hohen Sätzen des Einkommensteuergesetzes erfaßt wird, der effek tiven Reingewinn darstellt. Zu diesem Zweck muß man zuerst über den Umfang der Steuerpflicht Klarheit ge winnen, über die subjektive Steuerpflicht enthalten die öffentlichen Aufforderungen zur Abgabe einer Deklaration die er forderlichen Angaben. Buchführende Gewerbetreibende haben aus alle Fälle eine Einkommensteuererklärung abzugeben, andere Per sonen nur dann, wenn ihr Einkommen 8000 Mark überstiegen hat; steuerpflichtige Erwerbsgesellschasten sind zur Abgabe einer Körperschastssteuererklärung verpflichtet. Dies gilt aber nur in soweit, als das Geschäftsjahr entweder mit dem Kalenderjahr übereinstimmt oder zwischen dem 1, Juli und 31, Dezember 1929 geendet hat. Für Steuerpflichtige, die Betriebe mit mehreren voneinander abweichenden Wirtschaftsjahren haben, ist bei der Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerabschnitt das Wirtschafts jahr, das als letztes im Kalenderjahr endet. Die Veranlagung der ab I, August 1925 aufgehobenen Anzeigensteuer für die Zeit 343
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