MstÄMM-mDeMMVlläümM Nr. 169. 98. Jahrgang. Leipzig, Freitag den 24. Juli 1931. Mitteilungen des Deutschen Derlegervereins Diese Mitteilungen erscheinen unter alleiniger Verantwortlichkeit des Deutschen Verlegervereins Die Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes finden auf sie keine Anwendung Nr. IV. (Nr. III s. Bbl. 1931 Nr. 114.) Ein Wort zur Beruhigung und Beherzigung! Die Wirtschasts- und neuerdings uor allem die Geld- und Kreditkrise haben den Gesamtbuchhandel — Verlag wie Sortiment — aufs Schwerste getroffen und seine Umsätze in besorgniserregender Weise zusammenschrumpfen lassen. Das Mißverhältnis zwischen Umsatz und fixen Unkosten, die sich auch nicht annähernd in dem gleichen Verhältnis senke» lassen, in dem dieser zurückgegangen ist, wird immer größer und bedroht den Fortbestand vieler Betriebe. In einer so außerordentlichen Lage ist es vor allem nötig, Ruhe und Vertrauen zu bewahren und selbst nach allen Kräften dazu beizutragen, daß der ohnehin schwache Kreislauf der Wirtschaft nicht völlig ins Stocken gerät. Wer irgend dazu in der Lage ist, hat unter den heutigen Verhältnissen mehr als je die Pflicht, seinen laufenden Verbindlichkeiten mit größter Pünktlich keit nachzukommen. Der Verlag richtet deshalb dis ernstliche Mahnung an das Sortiment, im Rahmen seiner Zahlungsfähigkeit auch seine Zahlungswilligkeit zu beweisen und nicht ohne dringendsten Grund fällige Zahlungen htnauszuschieben. Unsere Mitglieder aber bitten wir, ihren Geschäftsfreunden im Sortiment bei der Überwindung der Krisis soweit behilflich zu sein, wie es ihre eigene, nicht minder schwierige Lage nur irgend zuläßt. Diejenigen Sortimentsfirmen, in denen der Verlag ihm unentbehrliche Vertriebsstellen erblickt und die stets bemüht gewesen sind, ihren Pflichten als ehrbare Kaufleute nachzukommen, sollten beim Verlag Verständnis und Entgegenkommen in den augenblicklichen und hoffentlich in absehbarer Zeit überwindbaren Schwierigkeiten finden. Aus dieser Erwägung heraus haben wir den Maßnahmen der Abrechnungs-Genossenschaft Deutscher Buchhändler (BAG) zugesümmt und wir bitten unsere Mitglieder heute, Zielrechnungsvereinbarungen nicht aufzuheben, dis Zahlungsziele nicht zu ver kürzen und bei geringen Zielllberschreitungen, die in der Lage bedingt sind, billige Rücksicht walten zu lassen. Der Verlag muß jedoch erwarten, daß er in solchen Fällen mit Begründung rechtzeitig darum ersucht wird, einer Ausdehnung des Zahlungszieles zuzustimmen. Des weiteren richten wir die Mite an unsere Mitglieder, der Versuchung, statt in Reichsmark wieder in Goldmark oder gar in ausländischer Währung zu berechnen, zu widerstehen. Ganz abgesehen davon, daß das Reichsgericht laut Urteil vom 28. November 1930 ausdrücklich bestätigt hat, daß eine Reichsmark mit einer Goldmark gleichzusetzen ist, darf die Öffentlichkeit von einem Bemssstand wie dem deutschen Buchhandel so viel Einsicht in das Wesen der augenblicklichen Krisis erwarten, daß er nicht Maßnahmen ergreift, die das begründete Vertrauen auf eine Überwindung der Spannung und auf eine Festigung der Ver hältnisse erschüttern müssen. Der Gesamtvorstand des Deutschen Verlegervereins. Walther Jäh. Erster Vorsteher. Bort-»»««» t d. Dkllgch-N »uchh<m»el. SS. s-hrgxng. S8S