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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
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Börsenblatt für Leu Deutschen Buchhandel Der 4. Reichsberufswettkampf der deutschen Jugend wird i m Zeichen des Vierjahresplanes durchgeführt. Die Deutsche Arbeitsfront und die Reichsjugendführung sind TrägerdesReichsberufswe ist kämpfe s. Das gilt sinn gemäß für die Gaue, Kreise und Orte. Die Deutsche Arbeitsfront übernimmt die gesamten Aufgaben der organisatorischen Durchfüh rung des Wettkampfes. Die Aufgabenstellung ist reichseinheitlich. Ein besonderes Teilnehmerkontingent ist in diesem Jahr nicht vorgesehen. Die abgegebene Anmeldung zum Wettkampf ermöglicht bei Einhaltung des Meldetermins dis Teilnahme am Reichsberufswettkampf. Die Wettkampforte werden von der Gaujugendwaltung der DAF. festgesetzt. Für jeden Wettkampfort wird ein Gauwett kampfleiter berufen. Der im Vorjahr in den Orten einberufene Ortsausschuß tritt auch in diesem Jahr wieder in Aktion. Die Arbeit für den Reichsberufswettkampf isteincJahresarbeit. Wir unterscheiden bei der Arbeit für den Reichsberufswettkampf folgende Zeitpunkte: Vorbereitung: Oktober bis Februar, Durchführung: Februar bis Mai, Auswertung: Mai bis Oktober. Die Werbung soll durchgeführt werden in der Zeit bis zum 23. Dezember I!)3S. Die Werbung erstreckt sich über die Fach- und Berufsschulen, Betriebe und Formationen. Für die Werbung werden besondere Werbeplakate zur Verfügung gestellt, die in deut lich sichtbarer Form anzubringcn sind. Der Orts wettkam Pf findet statt in der Zeit vom 14. bis 28. Februar 1937. Die Wettkämpfe werden mit Aus nahme der Wettkampfgruppe Eisen und Metall einen über den anderen Tag stattfinden. Diese Regelung ist im Interesse der Arbeit der Wettkampfleitung getroffen. Die Weltkampstage werden für die einzelnen Gruppen reichseinheitlich festgesetzt. Im Zeichen des Reichsberufswettkampfes wird wie in den vor hergehenden Jahren ein besonderer Schaufensterwettbe werb veranstaltet. Er findet statt in der Zeit vom 28. Fe bruar bis 6. März 1937. Der Schaufensterwettbewerb stellt im Rahmen der Aufgabenstellung eine Zusatzaufgabe dar. Die Teil nehmer am Schaufensterwettbewerb müssen sich deshalb bei der Wettkampfgruppe Handel an den allgemeinen Aufgaben beteiligen. Die Teilnehmer zum Gauwettkampf werden durch die Gaujugendwaltung der DAF. berufen. Das geschieht ausschließlich auf Grund der Leistungen im Ortswettkampf. Der Gauwettkampf wird durchgesührt in der Zeit Vom1.bis4. April1937. Zum Reichswettkampf werden alle ermittelten Gau sieger berufen. Der Reichskampf findet statt in der Zeit vom 2 5. bis 3 0. Apr! l 19 3 7. Die Sieger werden !m Ortswettkamps, Gauwettkampf, Reichswettkampf berufsweise ermittelt. Über die Teilnahme am Ortswettkampf, Gauwettkampf und Reichskampf werden namentliche Beteiligungsurkundcn aus gestellt. Die aus dem Reichsberufswettkampf zurückgegebenen Arbeiten sollen in starkem Maße ausgewertet werden. Die Zahlen- und Leistungsergebnisse werden wie in dem Vorjahr gau- und reichsweise festgestellt. Die Auswertung des 4. Reichsberufswettkampfes schafft wert volle Vergleichsmomcnte zu den Ermittlungen im 3. Reichsberuss- wcttkampf. Alle Jungbuchhändler vom 15. bis zum 23. Lebensjahre, die im Besitz des Berufsansweises für Lehrlinge der Reichsschrifttumskammer sind, sowie diejenigen, die bereits auslernten, den vollgültigen Berufsausweis der Reichs schrifttumskammer besitzen und das 21. Lebens jahr noch nicht überschritten, beteiligen sich am Reichsberufswettkampf 1937! Leistungsklassen: Die Aufgaben werhen in folgenden Leistungsklassen gestellt: Leistungsklasse 1: 1. Lehrjahr, Leistungsklasse 2: 2. Lehrjahr, Leistungsklasse 3: 3. Lehrjahr, Leistungsklasse 4: Junggehilfen bis 21. Lebensjahr. Der Wettkampstag ist schul- und arbeitsfrei. Der Wett kampfplatz und -raum werden rechtzeitig durch Zeitung, Anschlag und beim HJ.-Dienst bekanntgegeben. Bekanntmachung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Buchhändlerische Verkaufsordnung 1. 8 7 Ziffer 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Die Provision darf lohß des Ladenpreises nicht übersteigen. Diese Beschränkung gilt nicht für Fachzeitschriften. Jedoch muß die Provision um einen angemessenen Betrag niedriger sein als die an gewerbsmäßige Vermittler ge zahlte Vergütung. Diese Dermittlerprovision ist vom Verleger auch dann zu gewähren, wenn der Bezug der Zeitschrift durch das Sortiment erfolgt. 2. 8 7 Ziffer 2 erhält folgenden neuen Absatz: Angebote auf Gewährung einer Vergütung für die Vermittlung von Zeitschriften-Abonnements gelten nicht als öffent lich, wenn sie in der gleichen Zeitschrift angezeigt oder in Prospekten enthalten sind, die dieser Zeitschrift beigelegt werden, z. Die Verlaufsbcdingungen des Reise- und Versandbuchhandcls zu 8 5 Ziffer 4 der Verkaufsordnung erhalten unter II folgende Ergänzung: Ergeben sich gemäß den Verkaufsbedingungen des Reise- und Versandbuchhandels bei der Festsetzung von Raten Pfennigbeträge, so dürfen die Raten bei Pfennigbeträgen bis RM 0.2; nach unten auf volle RM und bei Pfennig beträgen bis RM 0.60 nach unken auf RM o.;o abgerundet werden. Leipzig, den 17. November Iyz6 1014 Baur, Vorsteher
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