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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1926
- Strukturtyp
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- 1926-03-30
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1926
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- Deutsch
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Portraft Professor Ticmanns in Stuttgart. — Der Württem berg i s ch e Buch Händlerverein hatte kürzlich seine Mitglieder und die Angehörigen des Verlags- und Sortimentsbuchhandels in den Fcstsaal der Handelskanimer geladen. Außerdem waren die Ange hörigen der Stuttgarter Buchdruckcreien und Buchbindereien sowie die Vorstände der Kunstschulen Stuttgarts erschienen, um Professor Dl Walter T i e m a u n, den Direktor der Staatlichen Akademie für graphische Künste und Buchgeivcrbe in Leipzig, über »Neuzeitliche Buchgestaltung« zu hören. Namens des Württembergischen DuchhändlcrvereinS begrüßte Herr Verlagsbuchhändler Herbert Hofs mann die überaus zahlreichen Zuhörer und den Vortragen den. An den Anfang seiner Ausführungen stellte Professor Tiemam Betrachtungen, aus denen heraus er die Anschauung entwickelte, daß in unserer nicht gerade besonders kultivierten und zivilisierten Zeit ein eigentlicher Zeitstil nur schwer entstehen könne. Dennoch müsse dis Erkenntnis, daß etwas Rechtes geschaffen werden muß, zur Quali tätsarbeit führen, selbst wenn die Nachwelt in solcher Arbeit vielleicht bloß die anständige Gesinnung anerkennen könne. In geschichtliche Beziehung bewies er den Satz, daß die Schrift das Nrelement de? Buches ist. Er zeigte, daß auch heute noch die Beschäftigung mit den Lettern eine Gesinnung wecken könne, die die Maschine nur als Hilfs mittel in den Dienst spanne. Eine gründliche Durchbildung und ge schmackliche Erziehung müßten den Buchdrucker und den Verleger zur Erkenntnis der richtigen Kunst führen, so-daß nicht die Buck,künstle' der Verlage ausschließlich die Werke beeinflussen, sondern daß auch der Buchdrucker im Erkennen des Inhalts des Werkes seine Kunst zu' Anwendung bringe, sei es durch die Wahl der Schrift, sei es durch die Wahl der Illustration. Bon gleichem Geiste müsse aber auch der Buchbinder beseelt sein. Eine große Anzahl Lichtbilder verdeutlichte die mit reichem Reisall aufgeuommenen Ausführungen des Vor tragenden. (Schwäbischer Merkur.) Ermäß'gnng des NcichsbankdiskontS nm 1 Prozent. — Dn Zen tralausschuß der Neichsbank hat beschlossen, mkt Wirkung vorn 27. März ab den Diskontsatz von 8 mrf 7 v. H. tmd der Lombardzinssuß ebenfalls um 1 v. H. uns 8 v. H. heraibzusetzen Mit dem gleichen Tage wird der Diskontsatz -er GolddiS- kontbank von 6 aus 5>6 Prozent ermäßigt. Jean-Paul-Gcsellschaft in Berlin. — Am 29. März hat sich ii Berlin ebne Ortsgruppe -der im vorigen Jahr in Bayreuth gegründete I«an-P<n l-Gesellschast unter dem Vorsitz von Dr. Eduard Rererb unk Friedrich Biirschelk gebildet. Es ist geplant, in» nächsten Winter dur,-' Vorträge. Vorlesungen und wissenschaftliche Verairstaltrenger, da Interesse für der, Dichter zu erwecken. Einführung der Einhcitsknrzschrift in Österreich. — Tur>< Ministererlaß ist die d e u t s che E i n h e i t s k u r z f ch r i s 1 kn Kauz Österreich eingeführt worden. Verbotene Druckschrift. — Das Schöffengericht Berlin-Mit'-o, Ab- te-tl-rmg 203, in Berlin hat am 26. 1. 1926 für Recht erkannt: Die be schlagnahmten Stücke der Nummer 4 der Zeitschrift -Kokain-, Jahr gang 1836 werden eingezogeiv. Alle übrigen Stücke sowie de z r Herstellung dieser Nummern bestimmten Platten und Formen sind im Rahmen der 88 41, 42 Ct.-G.-BS. unbrauchbar zu machen. (203' t? I 946/26 (306/26.) (Deutsches FahudungSblatt Nr. 8146 vom 20. März 1926.) Freigegcbcne Druckschriften. — Der Oberstaatsanwalt beim Land Gericht II hat durch Mitteilung vom 25. 2. 1926 zu ll p I 498/25 das Verfahren betreffend hie Nummer 11 des III. Jahrgangs »des K n ü p p e I 8« eingestellt, soweit ein Vergehen gegen 88 130 und l86 St.-G.-B. in Frage kam. Ebenso hat der Gcneralstaatsanwalt beim Landgericht 1 das wegen Vergehens gegen § 184 St.-G.-B. etngel-eit.te Verfahren eingestellt. Die Druckschrift ist somit s r e! g e g e b e n-. Berlin, 19. März 1926. De r P o l i z e i p r ä s i d e n 1. A b t. ! Nach Mitteilimg des Oberstaatsanwalts beim Landgericht il vom 20 Februar 1920 zu II l' I 178/35 ist durch rechtskräftiges Urteil vom 12. 1. 1926 die Anordnung auf Unbrauchbarmachung der Truckschriste- 'Das Blutbad von Halle« uud der Nummer 8 des >!. Jahr gangs des -Noten Sterns« zurllckgewiesen. Berlin. 19. März 1926. Der Polkzeipräsident. Avt. l ä. (Deutsches Fahudlmgsbkatt Nr. 8146 vom 36. März 1920.) VerkelirsiiMIllileii. DrrUu« 777777" I* »rl vr..r- «>,e'kur» «kldkU, Nnrrkuc« I L SO.447 »-.445 Oslo W-- kr. 1»>. »r. «.w York . . - r » V". l.922 ,2.4'? 59.12 59.8" 5.« 5 5,"?k Iix, Huld 80.^ v l klirr L >n» r„°» PerslMlilMWen. Gestorben: am 20. März nach längerem Leiden der Lluchhandlungsgehilfe Herr Georg Weber in Leipzig im Alter von 70 Jahren. Der Verstorbene war ein treuer, unverdrossener Mitarbeiter des Hauses Bernhard Hermann L G. E. Schulze in Leipzig, dem er Uber 60 Iabre seine Arbeitskraft gewidmet hat. Die Firma und seine zi hk-- reichen Freunde im Buchhandel werden sich stets gern des tüchtigen, dabei aber sehr bescheidenen Kollegen erinnern. Professor vr. Albert Osterrieth f. — Vor einigen Tagen starb Herr Iustizrat Professor Dr. Albert O st e r r i e l h in Berlin im Aller von 60 Jahren. Der Verstorbene stammte aus Siraßburg; er besuchte das Gymnasium in Heidelberg und nach der Reifeprüfung die dortige Universität, die er später mit der Universität in Berlin vertauschte. Als Ncgierungsassessor war er in Baden tätig, mährend der Jahre 1892—1863 unternahm er größere Reisen. Seit dem Jahre 1895 war Professor Osterrieth in Berlin ansässig. Wie der Schweizer Pros. Roethlisbcrger, dessen Ableben wir vor kurzem an dieser Stelle meldeten, gehörte der Verstorbene zu den anerkannten Größen aus dem Gebiet des internationalen Urheberrechts und hat einige Jahre den Posten eines Sekretärs der Association iitteraire ei artistigue inter nationale bekleidet. Professor Osterrieth, der auch den Lesern des Börsenblattes durch seine zahlreichen Gutachten, zu denen er im Laufe der Jahre herangezogen wurde, eine bekannte Persönlichkeit geworden ist, hat sein bedeutendes Wissen in zahlreichen Büchern und Schriften niedcrgelegt, von denen wir einige der bedeutendsten nennen: -Alles und Neues zur Lehre vom Urheberrecht« (1892), »Die Geschichte des Urheberrechts in England« (1895), -Ltude sur le barreau aile- msnd« (1885), -Kommentar zum Gesetz über unlauteren Wettbewerbe (1896), -Do projet d'une nouvelle loi aliemande sur le droit d'auteui' (1899), »Die Reform des Verlagsrechts« (1690-), »Tie Reform des Urheberrechts« (1901), »Das Urheberrecht au Werken der Photo graphie« (1903), -Die internationale Übereinkunft zum Schuy des gewerblichen Eigentums« (mit Axster) (1903), »Der Entwurf eines Gesetzes betreffend das Urheberrecht an den Werken der bildenden Künste und der Photographie« (1904), »Da eouveution do Paris du 20 mars 1833 6t la protection internationale dos mar^ues de kabrigue o» de commerce« (1906), -Kommentar zum Kunstschutzgesetz« (1907), »Lehrbuch des gewerblichen Rechtsschutzes« (1908), »Kunst und Recht. (1609), »Julius v. Schütz, ein Lebensbild« (1910), »Die Washingtoner Konferenz für gewerblichen Rechtsschutz« (1913), -Die Ursachen und Ziele des europäischen Krieges« (1914), »Zeitgemäße Betrachtungen über die deutsche Kultur« (1015), -Josef Köhler, ein Lebensbild« (1920), und ^Patentrecht« (1924). Die große Liste gehaltvoller Werke zeugt
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