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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1921
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- 1921-04-30
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- 30.04.1921
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tigung erteilt worden. Die englischen Kr o n kolonicn haben sich bisher dem Gesetz mit Ausnahme von Neufundland formell noch nicht angeschlossen; doch bedarf es dazu nur einer amtlichen Veröffent lichung. Ebensowenig haben bisher die Kolonien mit Selbst- Verwaltung: Kanada, Südafrika und Australien ihre Zustimmung erklärt: hier ist eine besondere parlamentarische Genehmigung erforder lich; ebenso in Brilisch-Lstiudien. Fhrc Bereitwilligkeit, die 50prozentige Abgabe einzuführen, haben unter starkem englischen und französischen Druck bisher erklärt: Polen, Tschechoslowakei, Griechenland. China, Siam. — In Rumänien, Portugal und Japan schweben noch Erwägungen, die indessen auch zu unseren Nngunsten ausfallen dürften. In Italien kann ein entsprechender Gesetzentwurf dem jetzt aufgelösten Parlament erst nach seinem Wiederzusammcntritt gegen Mitte Juni vorgelegt werden; die Aussichten sind trotz der fast allgemeinen Ablehnung der Abgabe durch die öffentliche Meinung und Presse ungewiß. Abgelehnt haben bisher B r a s i l ie n, H a i t i undEuba. Ist das deutsche Buch im Ausland zu teuer? — Der dritte Band von Bismarcks Gedanken und Erinnerungen ist unter dem Titel -Keysarcn och jag« bei Albert Bonnier in Stockholm vor wenigen Ta gen erschienen. Er ist gut ausgestattct, auf vortreffliches Papier ge druckt und umfaßt XIX u. 204 S. 8°. Auf der Seite steht nicht allzu viel (28 Zeilen mit je 18 Silben). Ter Preis von 16.50 schwedischen Kronen für das broschierte Exemplar ist anscheinend den schwedischen Verhältnissen angcpaßt. Wenn er einem auch hoch erscheint, so muß man bedenken, daß die Herstellungskosten der Druckwerke auch in Schweden sehr gestiegen sind. Umgerechnet ergibt das (100 Kronen — 1455 Mark) einen Preis von 240 Mark. Nach dem Zwangskurs gäbe also 66 Mark kosten, um in Schweden die Konkurrenz mit der schwedischen Übersetzung aufnehmeu zu können. Ob für ein 14 Bogen starkes Buch ein so hoher Preis gefordert werden wird, erscheint mehr als zweifelhaft, sodaß auch aus diesem Beispiel eines hochaktuellen Buches hervorgeht, daß die bisherigen Zwangskurse durchaus nicht zu hoch waren. Jrankeuwährung im Saargcbiet. — Die Negierungskommission des Saargebiets ordnete an, daß vom 1. Mai ab im Saargcbiet die Gebühren bei Post und Eisenbahn in Franken erhoben und Gehälter und Löhne in Franken bezahlt werden sollen. Wie das WTB. erfährt, richtete die Neichsregicrung wegen dieser Verordnung eine Protest note an den Völkerbund und die Negierungskommission des Saarge biets. Darin heißt es: Die Verordnung verstößt gegen den Vertrag von Versailles. Die Währungsverhältnisse im Saargebiet sind durch H 32, Anlage zu Artikel 45 bis 50 des Vertrages, festgelegt. I» dieser Bestimmung ist der Grundsatz aufgestellt, daß der Umlauf des franzö sischen Geldes im Saargebiet nicht verboten und nicht beschränkt werden darf. Dieser Grundsatz beruht auf der Voraussetzung, daß die Mar k die alleinige gesetzliche Währung im Saargebiet bleibt. Jedoch wird es dem Belieben von Gläubiger und Schuldner freigestellt, sich in gegenseitiger Übereinkunft neben der Mark des Franken zu bedienen. In dieser Beziehung ist eine Einschränkung der Vertrags- srciheit verboten. Die Mark ist also das einzige gesetzliche Währungs geld, der Frank nur ein gesetzlich geduldetes Umlaufsgeld im Saar gebiet. Tclegrammverkchr mit dem Ausland. — Die am 1. April einge- tretcne Erhöhung der Telcgrammgebühren nach dem Auslande hat in Interessentenkreisen zu der Annahme geführt, als ob das Reich dadurch eine Steigerung seiner Einnahmen erzielen wolle. Das ist nicht der Fall. Das Reich soll durch diese Maßnahme lediglich vor Verlusten ge schützt werden, nachdem die fremden Verwaltungen jetzt mit Bezug auf die Beschlüsse des Madrider Postkougresses verlangen, daß das Auf- gabelaud die ihnen Anstehenden Anteile an der erhobenen Telegramm gebühr in Goldfranken erstatte, errechnet auf dem Weg über den ameri kanischen Dollar (1 Dollar ^ 5,1825 Frcs.), der zurzeit als Maßstab für Goldzahlung angesehen wird. Deshalb mußte der in Deutschland zu erhebende Mark-Gegenwert der in Frank festgesetzten Telcgramm- gcbiihren dieser Sachlage angepaßt werden, was im großen und ganzen eine Verdreifachung der bisherigen Sätze bedeutet (13 Mark statt 4.50 Mark für 1 Frank). Das Neichspostministerium hat sich zu dieser neuen Regelung mit Rücksicht auf den harten Konkurrenzkampf des deutschen Handels erst entschlossen, nachdem Vertreter des Neichswirt- fchastsmiuistcriums, des Neichsernährungsministeriums. des Neichs- finanzmiuisteriums, des Neichsbanldircktoriums, des Preußischen Mi nisteriums für Handel und Gewerbe und des Auswärtigen Amts In mündlicher Verhandlung übereinstimmend anerkannt haben, daß die Erhöhung nicht zu umgehen sei, weil die großen Verluste nicht der All gemeinheit der Steuerzahler ausgebürdet werden können. Bei der An wendung des neuen Erhebungssatzes wird mit möglichster Schonung verfahren; er wird allmonatlich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate ermittelt und geändert, wenn die Abweichungen 10 Prozent überschreiten. Drucksachen nach Wcstpolcn. — Für Drucksachen nach Westpolen gelten die Gebühren wie für den inneren deutschen Verkehr. Wie uns mitgeteilt wird, frankieren verschiedene Firmen Drucksachen nach Wcst- polen unrichtig mit dem Auslandporto. Drucksachenk arten zu der ermäßigten Gebühr von 10 Pfg. sind jedoch nach Wcstpolcn nicht zugc- lassen. Unter Westpolen sind die ehemaligen deutschen Gebiete zu ver stehen. Kostbarkeiten auf der Eisenbahn. — Die zu vielen Streitigkeiten Anlaß gebende Ausdehnung des Begriffes -Kostbarkeiten« durch die Eis-cnbahnverwaltung auf alle Gegenstände über 150 Mark Wert pro Kilogramm ist seit längerer Zeit aufgehoben worden. Es fallen nun mehr unter Kostbarkeiten, für deren Beförderung die Einhaltung be sonderer Bedingungen vorgeschrieben ist, nur noch Kostbarkeiten im eigentlichen Sinne des Wortes, wie Gemälde, Skulpturen. Kunstgegcn- stände, Schmuckgegenstände usw. Für andere hochwertige Gegenstände, wie Tuche, Ceidenwaren, Stickereien usw., kommen daher die erwähn ten besonderen Beförderungsbedingungen in Wegfall. Diese Waren werden also, auch wenn der Wert die oben genannte Grenze übersteigt, wieder als Frachtgut zur Beförderung angenommen, wie auch die Min destgewichte von 20 Kilogramm (bei Eilgut) oder 10 Kilogramm (bei beschleunigtem Eilgut) nicht mehr einzuhalten sind. Vertretung vor den Kausmannsgcrichtcn. — Die Vertretung der Arbeitnehmer vor den Gewerbe- und Kaufrnannsgerichten gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Betricbsvertretung. (^scheid des Ncichsarbeilsministers vom 16. November 1920.) Verbot eines Werkes von Romain Rolland in Ungarn. — Aus Budapest wird berichtet: Nach einer Meldung des -Uj Nemzedek« hat die Staatsanwaltschaft das in deutscher Sprache erschienene Buch Ro main Nollands -Ter Untergang Frankreichs« in Ungarn mit der Begründung verboten, daß darin kommunistische Tendenzen ent halten seien. Von der Flaschcnetikette znm — Zeitnngsstreifband. — Vor etwa zwei Jahren wurde aus der Schweiz berichtet, daß eine dortige Brauerei als Flaschenetikette für ihr -Kronenbier« österreichische Kroncnschcine verwende, da diese in der Schweiz billiger seien, als der Preis für andere gedruckte Flaschenetiketten betrage. Aus ähnlichen Gründen scheint in Rußland die Bezeichnung für die neuen Rubelscheiue der Sowjetrcgierung gewählt worden zu sein, die allgemein im Volke -Etitcttkis« genannt werden. Ihr Wert scheint aber inzwischen noch ge sunken zu sein. In der russischen Zeitung -Goloß Rossiji« vom 6. April (Nr. 626) heißt es nämlich: Für eine deutsche Mark werden in Sowjet- Rußland 600 Rubel gezahlt, und die Zeitungen, die wir aus dem fernen Ssten erhalten, haben Kreuzband aus irgendwelchen Stadtgeld-Nubel- scheinen. Das Packpapier hat offenbar einen höheren Wert. Ein grö ßerer Bankrott ist wohl undenkbar. — So schreibt ein russisches Blatt. Das also sind die Zustände und der Niederbruch aller Volkswirtschaft, den die kommunistischen Vorkämpfer Sowjet-Rußlands auch auf deut schen! Boden herbeiführen möchten. (Leipz. Neueste Nachr.) Bücherfreunde und hohes Alter. — Das nicht selten vorkommende hohe Alter unter Bücherliebhabern hat man schon mehrfach dahin zu deuten versucht, daß Bibliophilie lebenverlängernd wirke. In unseren Zeiten ein teurer Spaß, bemerkt dazu die »Zeitschr. s. Bücherfreunde«. Die Sache liegt aber wohl so, daß die Freude am Biichersammcln sich mehr im gereifteren Alter als in der Jugend zeigt und von einer elastischen Aktivität getragen sein will. Die Freude am Buche ist also wohl mehr ein Ausdruck der Gesundheit. Immerhin aber ist es inter essant, daß eine englische Literaturzcitung nicht weniger als 80 Büchcr- jammler aufzuzählen weiß, unter denen Gladstone und Graf Borromco das patriarchalische Alter von 87 Jahren erreichten. William Backsord folgt mit 85, George Hibbcrt mit 83 Jahren. Unter den lebenden Büchersammlern sind eine große Zahl iiber 80 Jahre alt. ohne eine Spur abnehmender Geisteskraft und verringerter Energie zu zeigen, wie sie sonst Begleiterscheinungen höheren Alters sind. Aber alle über haupt lebenden Bibliophilen übertrifft an Alter wahrscheinlich vr. Jesse C. Green aus Pennsylvanien mit 102 Jahren. Gegen den Schund und Schmutz iu Wort und Bild erläßt das Thü ringische Ministerium für Volksbildung folgende Bekanntmachung: Der Kampf gegen Schund und Schmutz in Wort und Bild wird von der Be-
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