Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1923
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- 1923-02-01
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- 01.02.1923
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Nniversitätsvcrlag Wagner G. m. b. H., Innsbruck. ^ Or. Wiese ist nicht mehr Geschäfts?., an seine Stelle trat llr. August Covi. Ju Miinchen, Schellingstr. 41 wurde eine Fil. er-! richtet. Dem Ludwig Ficker wurde Prokura erteilt. fDir.f i Verlag der Schönheit, Richard A. Giesecke, Dresden,' errichtete eine Versandabteilung in Leipzig, Hospitalstr. 15.^ IS 071. Cnobloch ist nicht mehr Komm. sB. 21.) Bersandbuchhandlung Gustav Müller, Hamburg, verkehrt nur noch direkt. sB. 23.1 » Wetß'sche llniversitätsbuchhandlung Inh. Eduard Faust, Heidelberg, hat den Verkehr über Stuttgart aus gegeben. sB. 20.1 Winter'sche, C., llniversitätsbuchhandlung, F. W. Nochow, Heidelberg, hat den Verkehr über Stuttgart auf- gegeben. sB. 20.1 Wissenschaftliche Verlagsges. m. b. H., Stuttgart. Emil Reinecke ist 13./I. 1923 als Gcschäftsf. ausgeschieden. sDir.s Wolfs, Alfred, Buchhandlung, Heidelberg, hat den Verkehr über Stuttgart aufgegeben. sB. 20.1 Kleine Mitteilungen. Erstattung der Selbstkosten für das Verpacken der Zeitungen durch die Post. — Das --Nachrichtenblatt« des NeichspostministeriumS 1923, Nr. 10, enthält folgende Verfügung: Die von Len Verlegern zu erstattenden Selbstkosten für das Ver packen der Zeitungen durch die Post haben, da die bisherigen aus Grund von Unterlagen aus Oktober 1922 berechneten Sätze den jetzigen Tcuerungsvcrhältuissen bei weitem nicht mehr entsprechen, neu fest gesetzt werden müssen. Hiernach sind für die vom 1. Februar ab durch die Post zu ver packende» Zeitungen von den Verlegern zu erheben: für eine Zeitungsnummer im Durchschnittsgewicht über 20 bis SO Gramm, wenn die Verpackung in der Zeit zwischen 7 Uhr vormittags und 8 Uhr abends vorzunehmen ist, 1.10 Mk., sonst 1.30 Mk., für Zeiiuugsnummern im Durchschnittsgewicht bis 20 Gramm 10 v. H. weniger, über SO bis 100 Gramm 10 v. H. mehr, über 100 bis 250 Gramm 20 v. H. mehr, über 250 Gramm 30 v. H. mehr als die nach den vorstehenden Sätzen berechneten Gcsamtkosten. Festsetzung von Auslandprcisen. — Die Außenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe teilt uns nnt, daß bei Festsetzung von Ausland- Preisen der als Richtlinie geltende Umrechnungssatz der Heraufsetznng der Schlüsselzahl auf 900 angepaßt werden mußte. Für alle Ver leger, die Grundzahlen eiugesührt haben, gellen diese, soweit sie den ungefähre» Friedenspreis darstellen, in gleicher Höhe als Schweizer Frankenpreise, während für alle übrigen bei Zugrundelegung der Jn- landpreise festgesetzten Auslanbpreisc nur ein Umrechnungssatz von 0.13 Schweizer Franken für 100 Mark Jnlandpreis genehmigt werden kann. Stiftung eines Autors für das Nuhrgjcbict. — Allüberall regt sich der Opfersinn für unsere schwer bedrängten Volksgenossen im be setzten Ruhrgebiet. Aus den Kreisen der Autoren ist uns folgende Stiftung mitgeteült worden, die Nachahmung verdient: Herr Professor Paul B u r g - S ch'a u m b u r g in Quasnitz bei Leipzig, Verfasser der im Verlage von Max Koch in Leipzig er schienenen Harzheimatromane: »Die Wctterstädter«, »Der Held von Canossa« und »Die heilige Scholle«, schreibt an seine» Verleger: »Quasnitz bei Leipzig, den 23. Januar 1923, Haus Burg an der Elster. Sehr geehrter Verlag! Stolz daraus, ein Landsmann unseres mannhafte» Reichs kanzlers vr. Cuno aus dem altsächsischen Ouedlinburggau zu sein, stifte ich für die bedrängten deutschen Volksgenossen im Nuhr- revier, solange noch ein Franzmann widerrechtlich aus jenem Boden steht, von jedem ab heute verkauften Exemplar meiner drei Harz- heimatrvmane »Wetterstädter«, »Canossa« und »Scholle« den aus meiner anteiligen Tantieme zu entnehmenden Betrag von zwanzig Mark und bitte Sie herzlich um entsprechende Verbuchung und Weiterleitung. Ta wir gerade vor der Ausgabe neuer größerer Auflagen stehen, können wir hoffentlich recht oft den obigen Betrag abführen. Mit besten Grüßen Ihr Paul Bur g«. Vivant ssgusntso! Strafporto auf Korrcktursendungcn. — Es wird uns geschrieben: »Viele Verleger haben die Gewohnheit, die Korrckturseiidungeii mit Aufschriften oder Stempelaufdrucken wie ,Zur gef. Korrektur', oder Korrektur in 2 Abzügen mit Manuskript. Ein Abzug mit Manu skript zurückerbcten' oder dgl. zu versehen. Während früher derartige Notizen unbeanstandet durchgelassen wurden, häufen sich jetzt immer mehr die Fälle, wo Strafporto darauf gelegt wird. So erhielt ich eine Korrektursendung aus Berlin, für die man 40 Mark Strasporto von mir verlangte, weil sie eine schriftliche Mitteilung enthalte. In Gegenwart der Briefträgerin öffnete ich die Sendung und fand darin weiter keine schriftliche Mitteilung als die Aufschrift ,Znr gef. Kor rektur'. Ich verweigerte deshalb die Annahme und überlasse es dem Berliner Verlag, sich dieserhalb mit der Postverwaltung auseinander zusetzen. Die Aufschrift ,Zur gef. Korrektur' ist natürlich überflüssig, da schon auf dem Umschlag .Korrektur' steht. Aber eben deshalb ist es auch keine besondere Mitteilung, weil sie mir gar nichts sagt,' was ich nicht schon weiß. Wenn die Aufschrift .Korrektur' auf dem Um schlag nicht bloß zulässig, sondern sogar vorgeschrieben ist, so darf sie doch auch im Innern nicht unzulässig sein.«. Hierzu ist zu bemerken: Ter Vermerk »Zur gef. Korrektur« ist eine Mitteilung und daher aus Drucksachen nicht zulässig. Mit der Be gründung, daß dieser Satz keine besondere Mitteilung sei, weil doch schon durch den Aufdruck oder die Aufschrift »Korrektur« auf der Außen seite die Art der Sendung gekennzeichnet sei, wird man bei der Post nicht durchdringen. Nach der Postordnung soll außerdem auf der Außenseite nicht Korrektur, sondern Drucksache angegeben sein. Die Post beanstandet aber die Bezeichnung Korrektur nicht, weil sie praktisch ist und dem prüfenden Postbeamten gleich- sagt, daß der Inhalt als Korrektur anznsehen ist und daher verschiedene handschriftliche Zusätze und Änderungen zulässig sind, die bei gewöhnlichen Drucksachen ver boten sind. Da auf eine Änderung der Anschauung der Post wohl nicht zu rechnen ist, dürfte den Verlegern, Druckern und Autoren zu empfehlen sein, möglichst alle Aufschriften auf Korrcktursendungen, namentlich solche überflüssiger und nichtssagender Art, zu vermeiden. »Alte Hallenser« Freie Buchhändler-Vereinigung in Berlin. — Am 6. Januar fand von der Vereinigung »Alte Hallenser« eine Weihnachts- und NeujahrLfeier in Berlin-Friedenau statt. Der Abend war ein gcnuß- und erinnerungsrcicher für die zahlreich Erschienenen und brachte der Vereinigung viele neue Freunde. Bei netten Dar bietungen und Tanz verging der Abend für die Teilnehmer viel zu schnell. Ter nächste Hallenser Abend findet am 3. Februar 714 Uhr im Bereinslokal, Bülow-Straße 92, statt, wozu Gäste herzlich will kommen find. Einführung dies Überweisungsverkehrs mit dem Saargebict. — Am 1. Februar wird mit dem Postscheckamt in Saarbrücken ein Post- WerweisungSverkchr eingerichtet. Die Aufträge können auch tele graphisch erledigt werden. Überweisungen für Konten beim Postscheck amt in Saarbrücken werde» im einzelnen bis 3000 Mark ohne be sonderen Nachweis ausgeführt. Bei Überweisungen über höhere Be träge sind Inhalt und Zweck des Geschäfts, für das die Zahlung dient, anzugeben und durch Nachweise zu belegen. Die Reichs- und Staatsbehörden sowie die Reichs- und Stäatsschuldbuchvcrwaltungcn können Überweisungen nach dem Saargebiet ohne besonderen Nach weis in jeder Höhe ausführen. Die Überweisungen sind gebührenfrei. Der diesjährige Deutsche Gcographcntag. — In der Psingstwoche mixd der diesjährige Deutsche Geographcntag, der 21., in Breslau tagen. Behandelt werden sollen vor allem Schlesien und die Ost marken, die deutschen Siedlungsgebiete in Osteuropa, die Erforschung Mitteleuropas und der deutschen Meere, Forschungsreisen. Beschlagnahmte Druckschriften. — Durch rechtskräftigen Straf befehl des Amtsgerichts Burgstädt vom 29. April 1921 sind als n » züchtig gemäß 8 184 Ziff. 1 vbd. 8 40 StrGB. eingezoge » worden: a) Das Weib im Herrenklub, von Viktor Reifen- berg, 3. Auflage, Verlag Barkhof, Hamburg I; d) Sylvias Liebesleben, von Edmund Edel, Verlag Kurt Ehrlich,, Berlin; e) Ihre galantcn Abenteuer, von G u n n a r Frank, Verlag Kurt Ehrlich, Berlin; ck) Die rote Wanda, von Otto Schwerin, Verlag Kurt Ehrlich, Berlin; o) Der Weg zum Laster, von Gunnar Frank, Verlag Kurt Ehrlich, Berlin; k) Der Kuß der Liebe, von Gustav Albert, 4. Auflage, Verlag Barkhos, Hamburg I; 131
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