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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1939
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- 1939-05-02
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- 02.05.1939
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suchungen, 2 Schriften llber ÜbungsstStten (davon eine über das Sportforum auf dem ReichSsportseid und eine allgemeiner Art), eine Bibliographie llber alpines Schrifttum und 4 Schriften ver schiedener Art beschließen die beachtenswerte Übersicht. Wenn wir auf Grund der Tatsache, daß uns sämtliche Neu erscheinungen des Jahres 1S38 im Bereich des Sportschristtums durch die Hände gegangen sind und wir sie kritisch betrachten konnten, noch ein wertendes Urteil fällen wollen, so darf gesagt werden, daß sie im großen und ganzen gesehen durchweg aus beachtlicher Höhe stehen. Nicht die Quantität entscheidet, nicht die Zahl der Neuerscheinungen, die Höhe der Seitenzahlen der einzelnen Schriften, ihre Aufmachung und Auslagczisfer, sondern nur die Qualität, der innere Wert und Gehalt. Auch auf dem Gebiet des Sportschristtums ist Deutschland nach wie vor führend. (Polemisches Schrifttum ist so gut wie nicht erschienen i es ist bei der heutigen Führung des deutschen Sports auch gänzlich überflüssig.) Trotzdem kann man die Auslagen von sllnszig Buchhandlungen durchmustcrn, bis man in der cinundsllnszigsten vielleicht auch aus Das Buch im Infolge der fortschreitenden Entwicklung der Schrift spielte das Buch — sei es in Form von Tontafeln, übereinandergeschichteten Palmblättern, Papyrusrollen usw. — eine immer größere Nolle im Leben der Kulturvölker. Mit der Verwendung neuer, billigerer und handlicherer Beschreibstosfe wuchs auch der Kreis der Lesekundigen und sie brachte die uns heute geläufige Form des Buches mit sich. Aber erst die Erfindung der Buchdruckerkunst verhalf dem Buche zu seiner jetzigen überragenden Stellung. Im Laufe weniger Jahrhun derte verschwand das Analphabetentum im größten Teil des Abend landes, und heute kann man wohl ohne Übertreibung behaupten, daß es keinen Menschen gibt, der in seinem Leben nicht mit dem Buch in Berührung käme, ja für die meisten ist es überhaupt unentbehrlich. So ist es nicht verwunderlich, daß wir dem Buch auch auf der Briefmarke, besonders in neuerer Zeit, recht häufig begegnen. Die Bibel findet sich in der 1932 zur Zehnjahresfeier des Faschismus herausgekommenen Gedenkausgabe Italiens auf dem 30-Cent.-Wert; die slavische Bibel auf den vier Werten der Cyrillus- und Methodius-Ausgabe der früheren Tschecho-Slowakei. Ob es sich bei dem Buch, das der Hl. Franziskus von Assisi auf der 30-Cent.-Ge- denkausgabe Italien 1926 in der Hand hält, um die Bibel handelt oder ob dieses seine eigenen Aussprüche »Die Blümlein« darstellen soll, läßt sich nicht ohne weiteres erkennen. Wahrscheinlich hält der Puritaner Noger Williams, Gründer Nhode Islands, auf der Ge denkausgabe Vereinigte Staaten Nordamerikas 1936 auch eine Bibel unter dem Arm. In der letzten Ausgabe Österreich halten die Nicder- österreicheri» auf dem 8-Groschen-Wert und die Tirolerin auf dem 40-Groschen-Wert ein Gebetbuch in der Hand. Auf der italienischen Gedenkausgabe Dante 1921 sieht man auf allen drei Werten den Dichter und sein Werk: mit dem Buch in der Hand erscheint er wieder in der »Jmperium«-Ausgabe 1938 des gleichen Lan des auf dem 25-Cent.-Wert. Leonardo da Vinci schreibt seine Be obachtungen über den Vogelflug in ein Buch nieder, wie auf dem 1.— Lire-Wert der italienischen Luftpost-Werbeausgabe (8oei6ta Dante ^IjAtneri) 1932 zu sehen ist. Auf verschiedenen Werten der postläufigen Libyen wälzt die libysche Sibylle (nach dem Fresko Michelangelos Sportschrifttum stößt, das immer noch ein Aschenbrödeldasein führt. Aber es mag für den Buchhändler auch nicht immer leicht sein, das Nichtige für seine Kundschaft zu treffen und ständig einen Überblick über alle Neuerscheinungen zu behalten. Die Ausführungen »Ein Volk in Leibesübungen — und der deutsche Buchhandel« von E. Thoms in Nr. 30 des Börsenblattes beleuchten klar und sicher die Lage, mit der sich niemand der Beteiligten zufrtedengeben sollte. Nichtsdestoweniger hat auch der Buchhandel an der Verbreitung des deutschen Sportschrifttums mitgeholfen: Nachfrage allein kann kaum zu den oben mitgeteilten, teilweise beachtlich hohen Auflage ziffern geführt haben. Hier hat sicherlich auch geschickte Werbung des Buchhändlers mitgewirkt. Freilich ist es hinwiederum bemerkens wert, daß es — streng genommen — in Deutschland nur eine einzige Fachbuchhandlung für Sportschrifttum gibt. Und es ist weiterhin be zeichnend, daß wir für sämtliche Gattungen von Schrifttum Anti quariatsbuchhandlungen haben, nicht aber für Sportschrifttum, ob gleich hier Wissenschaftler, Bibliotheken, Studenten, Lehrer und andere interessierte Kreise auch für älteres Sportschristtum als Käufer vorhanden wären und sind. Markenbilde in der Sixtina) den schweren Band ihrer Prophezeiungen. Die 1935 vom Vatikan anläßlich des Juristenkongresses herausgebrachte Ge denkausgabe zeigt abwechselnd den Kaiser Justinian bei Übergabe seiner Pandekten und den Papst Gregor mit seinem Dekretalienband. Tolstoi und Puschkin sind auf der Gedenkausgabe Rußland 1937 stets in Gesellschaft eines Buches. Victor Hugo hat auf der Werbe ausgabe Frankreich 1936 (50 -l-10 Cent.) gleich eine ganze Anzahl hübscher Bände bei sich, und auf der Descartes-Ausgabe des gleichen Landes, 1937, 90 Cent., findet sich der Titel der Erstausgabe seines »Di8coui-8 cke 1a metkoäs«. Portugal steht nicht zurück und bringt schon 1926 auf der Gedenkausgabe zu Ehren seines Nationaldichters Camoes und 1937 für seinen Geschichtsschreiber Das Negras Bücher zur Darstellung. Der Titel des Nationalepos »Os Lusiados« ist dann auch auf der langen Reihe der postläufigen Ausgabe als auf geschlagenes Buch zu sehen. Handelt es sich bei all diesen Darstellungen um Bücher eines bestimmten Verfassers oder einer bestimmten Richtung, so findet sich doch auch das Buch im weiteren Sinne, also als d a s Bildungsmittel auch auf Briefmarken. So auf den 10- und 75-Cent.-Wcrten der vom Vatikan 1936 zur internationalen Ausstellung der katholischen Presse veranstalteten Ausgabe, wo sich eine Menge Bücher vor einer Domfassade häufen. Die Tschecho-Slowakei hat auf den 1920—23 er schienenen Werten von 100 Heller aufwärts der symbolischen Frauen gestalt der Wirtschaft ein die Wissenschaft symbolisierendes Buch bei gegeben. Ähnlich ist wohl auch der gewaltige Band auf der 1.— Lita Litauen 1936 zu deuten. Auch Italien hat im 30-Cent.-Wert der »Littoriali«-Ausgabe von 1935 dem Wahlspruche der Schwarzhemden »Dibro 6 moseketto, Daseista perkelto« bildlichen Ausdruck gegeben. Sicher ließe sich noch auf manch anderer Marke ein Buch ent decken. Da Deutschland, die Wiege der Buchdruckerkunst und Welt zentrum des Buchhandels, unter den hier genannten Ländern nicht vertreten ist, gibt vielleicht die bevorstehende Fünshundertjahrfeier von Gutenbergs umwälzender Erfindung den Anlaß zu einer hüb schen Gedenkmarke. E. F. Ausbau der Leistungen bei den Berufsgenossenschaften Bei Betriebsunfällen treten die Berufsgenossenschaften als Träger der Neichsunfallversicherung mit Krankenbehandlung, Berufsfürsorge und Geldleistungen ein. Schwerverletzte (Rente von mindestens 50 v. H. der Vollrente) hatten bisher für jedes Kind nur bis zu seiner Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres einen Anspruch auf Kinderzulage. Ebenso fielen auch die Waisenrenten bei tödlichen Betriebsunfällen mit dieser Altersgrenze weg. Das Fünfte Gesetz über Änderungen in der Unfallversicherung vom 17. Februar 1939 brachte hier den 130 000 Schwerverletzten in der Unfallversicherung mit über 70 000 Kindern und für rund 60 000 Waisen erhebliche Leistungsverbesserungen. Erhält jetzt näm lich ein Kind nach Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres Schul oder Berufsausbildung, so wird nunmehr die Kinderzulage bzw. Wai senrente für die D a u e r der Ausbildung gewährt, jedoch nicht über das achtzehnte Lebensjahr hinaus. Das gilt entsprechend für Kin der, die sich infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht selbst erhalten können. Für die Weiterzahlung der Kinderzulage über das fünfzehnte Lebensjahr hinaus bis zum vollendeten achtzehnten Lebens jahr ist Voraussetzung, daß der Verletzte das Kind überwiegend unter hält. Die Neuregelung gilt rückwirkend vom 1. Januar 1939 an. Das neue Gesetz erfaßt auch die v o r diesem Zeitpunkt eingetretenen Ver- sicherungsfällc. Sind Bezüge für Kinder und Waisen z. B. mit Ab lauf August 1938 wegen Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres weggefallen, so leben diese Ansprüche ab 1. Januar 1939 bei Berufs oder Schulausbildung und bei Gebrechen wieder auf. Schulausbildung liegt vor, wenn der Schulbesuch die Zeit und die Arbeitskraft des Kindes überwiegend beansprucht, es sich also um einen geregelten und ständigen Schulbesuch handelt, der nicht lediglich nebenher oder nur an einigen Stunden wöchentlich erfolgt. Berufs ausbildung ist anzunehmen, wenn mit der Beschäftigung nicht über wiegend die Verwertung der Arbeitskraft des Kindes, sondern die Ausbildung für einen künftigen, gegen Entgelt auszuübenden Beruf bezweckt wird. Sind die zum Wiederbezug der Kinderzulage oder Waisenrente berechtigenden Voraussetzungen gegeben, so empfiehlt sich ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Berufsgenossen schaft. Die Schul- oder Berufsausbildung wird dem Versicherungs träger zweckmäßig durch eine Bescheinigung des Schulleiters oder durch Vorlage des Lehrvertrages nachgewiesen. Nr. 109 Dienstag, den 2. Mai 1939 358
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