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01-Sonderausgabe Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Titel
- 01-Sonderausgabe
- Band
- 1936-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-1936050901
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-19360509010
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wand bislang so gut wie Null gewesen. Die Zahlenbelege dasür können hier nicht beigebracht werden. Aber etwas können diese Dinge nachgeprüft werden in dem Aufsatz: „Warum staatliche Stellen für das Volksbüchereiwesen?" in der Zeitschrift „Die Bücherei", Jahrgang iyz6, Heft 1/2, wo sich einige Zahlen zusammenstellungen über die Arbeit der Beratungsstellen im letzten Jahr finden. Über den Landes- und Beratungsstellen steht die Reichsstelle für volkstümliches Bücherciwcsen. Ihre Aufgaben sind selbst verständlich weiter gesteckt. Sie gibt die Fachzeitschrift „Die Bücherei" heraus und wird im Laufe der Zeit eine Fachschriften reihe erscheinen lassen, die der Grundlegung des deutschen Volksbüchereiwesens dienen soll. Vor allen Dingen wird sie in Form von Reichslisten Beratungshilfen für Dorf- und Kleinstadttypen schaffen. Die ersten Rcichslisten für Dorf- und Kleinstadtbüchereien erscheinen demnächst. Die Reichsliste für Dorfbüchereien enthält reichlich 400 Bücher, die Kleinstadtliste reichlich 1100 Bücher. Ich höre jetzt förmlich, wie jeder Ver leger und Buchhändler stöhnt: „Schon wieder eine neue Grund liste". Zur Beruhigung sei gesagt, daß cö sich dabei um eine Rahmenliste handelt, die nicht starr ist, sondern durch Neu bearbeitung jedes Jahr dem jeweiligen Stand des Bücher marktes Rechnung trägt. Diese Listen sind ein wesentliches Hilfsmittel für das Volksbücherciwesen. Zugleich sind sic auch von größter Wichtigkeit für den Buchhandel selbst und für das Verlagswesen. Denn diese Reichslisten sind gleichzeitig die Lager- und An gebotslisten des Einkaufshauses für Büchereien G. m. b. H., Leipzig 6 1, Königstraße 8. Dieses Einkaufshaus wurde eben falls als Hilfseinrichtung für das Volksbücherciwesen ge gründet, unter Beteiligung der Behörden, des Buchhandels und des Volksbüchereiwesens. Es soll den Volksbüchereien ermög lichen, ohne wesentlichen Preisaufschlag den dauerhaften Büchereieinband zu beziehen. Da das Einkaufshaus aber über den Buchhandel liefert, bleibt dieser eingeschaltet, wenn auch mit einem etwas geringeren Gewinn. Indem nun Reichöstelle und Einkaufshaus Zusammenarbeiten, werden mit solchen Rahmenlistcn sowohl geistige wie praktische Hilfen geboten. Es ist anzunehmcn, daß gerade der Verlag sich besonders für das Einkaufshaus, dessen bisherige Entwicklung erfreulich ist, aber jetzt erst richtig beginnt, interessieren dürfte. Jedenfalls ist es, wenn es auch als wirtschaftliche Unternehmung selbständig dasteht, durchaus Teil des Gesamtbüchereiwesens und ein In strument der Reichsbüchereipolitik. Welche Wirkungsmöglich keiten wir dadurch für das deutsche Volksbüchereiwesen haben, wird probeweise durch den Aufsatz von vr. Tschich beleuchtet: „Was die deutsche Volksbücherei im letzten Jahr gefördert hat" („Die Bücherei", Jahrgang iyz6, Heft 1/2). Hier wird an der Verkaufsstatistik des Einkaufshauses der Nachweis geführt, für welches Schriftgut sich die deutsche Volksbücherei unter dieser neuen Ausrichtung am lebhaftesten im letzten Jahr ein gesetzt hat. Es ist mehrfach die Frage vom Buchhandel gestellt worden: „Warum machen wir denn in Deutschland kein Büchercigesetz? Dann wären die Auseinandersetzungen Buchhandel-Volks bücherei viel einfacher, dann würden ja die Mittel zu fließen anfangen, um deren Erschließung ihr Bibliothekare euch jetzt unter dem Abverlangen unserer Opfer so stark bemüht". Gewiß, es wäre für den Volksbüchereimann ein Büchercigesetz das schönste, waS man ihm schenken könnte. Es ist aber wohl kaum daran zu denken, daß eS zur Zeit schon mit Einzel bestimmungen über Leistungen usw. durchgcbracht werden kann. ES ist auch noch sehr die Frage, ob die Situation im deutschen Büchereiwesen dafür schon ganz reif ist. Denkbar und not wendig wäre ein allgemeines Rahmengesetz. So lange aber ein ausführliches Büchercigesetz nicht da ist, kann man nur die Entwicklung materiell und psychologisch vorberciten. DaS er fordert die Hintansetzung mancher Einzclintereffcn, und zwar nicht nur für den Buchhandel, sondern auch für das Volks- büchereiwcsen. Der Buchhändler, der die vorstehenden Ausführungen gelesen hat, wird jetzt manche Punkte des Skontoabkommens gewiß leichter verstehen, wenn sie ihm vielleicht auch nicht gerade an genehmer werden. Insbesondere wird ihm die unterschiedliche Behandlung der Büchereien in Orten unter 10000 Einwohnern begreiflicher werden und die zusammenfassende Tätigkeit der Beratungsstellen, die auch in dem Skontoabkommen vorgesehen ist. Von dieser zusammenfaffenden und aufbauenden Tätigkeit der Beratungsstellen kann das Volksbüchereiwesen auf keinen Fall absehen. Darum sind hier Wege des Zusammenwirkens zwischen Buchhandel und Büchereiwesen gewählt worden, die bisher nur in Einzelfällcn durchgeführt wurden. Vorgesehen ist die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen den Landes- (Bcratungs-) Stellen und den Gauen des Bundes Reichs deutscher Buchhändler. Um einen Anreiz zu Neugründungen zu geben, gilt für die Beschaffung der Grundstöcke ein besonderer Nachlaß, wenn der Einkauf über das Einkaufshaus für Büchereien vorgcnommen wird. Als Grundstock gelten für Orte bis 500 Einwohner 250, bis 1000 Einwohner 500 und bis ;ooo Einwohner 1000 Bände. Die Beschaffung eines Grundstocks ist auf den Zeitraum von drei Jahren beschränkt. Ich habe mich bemüht, die allgemeineren Gedanken der ver antwortlichen Männer deö Volksbüchereiwesens, die sie für den 2* 11
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