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01-Sonderausgabe Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Titel
- 01-Sonderausgabe
- Band
- 1936-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-1936050901
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-19360509010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-1936050901
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- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
- Monat1936-05
- Tag1936-05-09
- Monat1936-05
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Publicum angezeigt hat, daß jeder Band oder jede Liefe rung einzeln verkauft wird? Wenn der Verleger in Beziehung auf die angekündigte Lieferungszeit der Fortsetzungen nicht Wort hält, kann ihm dann alles bereits Gelieferte und auch Bezahlte wieder remittirt werden? Ist in einem solchen Falle der Verleger verpflichtet, dem SortimcntShändler seine Handlungsunkosten zu ersetzen? Ist derselbe verpflichtet, den Sortimentshändler auch für den entgangenen Gewinn zu entschädigen? Soll der Verleger solcher Werke eine Bürgschaft für sein Versprechen leisten und welche? Soll zu den Facturcn ein gleichmäßiges Format eingcführt werden? In welchem Münzfüße sollen die Rechnungen bezahlt werden? Steht eS einzelnen Handlungen zu, sich zu einem schwereren Münzfuß bezahlen zu lassen? Ist ein Münzfuß als Maximum anzunehmen, und welcher? Steht eS einzelnen Sortimentshändlern, in deren Heimath ein geringerer Münzfuß Statt findet, zu, auS diesem Grunde von den Verlegern zu verlangen, sich von ihnen in diesem bezahlen zu lassen? Wenn der Sortimentshändler unbefugter Weise von dem Publicum einen höheren als den vorn Verleger festgesetzten Preis fordert, kann letzterer alsdann wegen verminderten Absatzes an ersteren Ansprüche auf Entschädigung macben, und welche? Soll die Versendung gedruckter Remittendenfacturen all gemein eingeführt werden? Kann die Rücknahme versiegelt auSgegebcncr und eröffnet zurückkommcnder Schriften verweigert werden? Der Sortimenter in der Kleinstadt besonders weiß ein Lied chen davon zu singen, mit welchen Ansinnen man oft zu ihm kommt, was er nicht alles führen und besorgen soll. So war eS schon immer und zuweilen so schlimm, daß manchem die Geduld riß und er im Börsenblatt eine große Anzeige aufgab wie der Buchhändler Wilh. Hoffmann aus Weimar: „Halt, halt, meine Herren College«! so kann eS nicht fortgehen wie zeither", rief er ihnen zu: „Ich empfange kein Poftpacket und keinen Fuhrballcn, in welchem nicht eine Menge Briefe, Couverts und Packetc an hiesige ParticulierS, Gelehrte, Kauf- lcutc, Räthe und sogar sehr hoch stehende Personen befindlich wären.... Der größte Theil meiner Herrn College« besteht auS sehr gutmüthigen, höchst gefälligen Männern. Werden sie angcsprochcn, einen Brief oder ein Packet frei nach Weimar zu befördern, so sagen sie: Mit Vergnügen; Hoffmann in Weimar ist ein ganz charmanter Mann und mein Freund, der mir so etwas gern besorgt. - Dieses etwas angespannte Zutrauen nun hat zur Folge gehabt, daß ich zeither gewiß io bis 12 Centner jährlich an Beischlüffen für einen großen Theil meiner Herrn College» gratis besorgt habe.. .. Um mich künftig vor Schaden zu hüten, wende ich Änscrtions- gebühren daran und bitte Sie, Ihrem geneigten Beipackungs zutrauen zu mir Grenzen zu setzen, und überhaupt den Aus druck: durch Buchhändlergelegenheit - als eine auf dem ganzen deutschen Buchhandel ruhende schwere Last, in der buchhändlcrischen Terminologie aufhören zu lassen..." Einen Vorläufer der späteren, von den verschiedenen Verleger- Vereinen herauSgcgebenen Kreditlistcn zeigte am 22. Juli der Leipziger Verleger Otto Wigand wie folgt an: „Unter zeichneter hat ein Verzeichniß derjenigen Buchhandlungen an gefertigt, welche ihre Rechnungen nicht abgeschlossen und nicht bezahlt haben. Dieses wird am 1. August dem Druck übergeben und steht jeder Handlung gratis zu Diensten, welche ihre Handlungsbücher purificiren will. Damit sich keine Handlung später beklagen kann, daß durch ein solches Verfahren Nach theil für sie entstanden, zeige ich 14 Tage vor dem AuSgeben dieses Verzeichnisses den Schritt an, wozu mich daö gewissen lose Verfahren vieler Buchhandlungen zwingt". Eine wenig höfliche Anzeige hat der Verlag F. Dümmler ver öffentlicht. Er schreibt: „Da ich mit der Verfasserin des Göthe'schen Briefwechsels mit einem Kinde in Rücksicht der CommissionS-Gebühren in einige Collision gekommen bin, und ich mit unbilligen Leuten, vorzüglich aber mit Weibern, ferner nichts zu thun haben will, so fand ich demnach für nöthig, ihr die noch nicht abgesetztcn Exemplare obengenannten Werkes sofort zurück zu schicken. - Es wird jetzt von Herrn Jonaö dcbitirt". Daß schon damals eine großzügige Werbung getrieben wurde, beweist eine Anzeige der D. R. Marx'schcn Buchhandlung in Karlsruhe, in der diese mitteilt, daß sie von Anzeigen mit ihrer Firma von nun an zweckmäßig gooo Abdrucke verbreiten könne. Von Plakaten, Subskriptionslisten usw. erbittet sie 25-go Exemplare gleich nach Erscheinen. Da von einer Be zahlung nichts erwähnt ist, muß angenommen werden, daß der Verleger Prospekte selbst in solchen Mengen - auch mit Firmenaufdruck - kostenlos geliefert hat. Wa. 24
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