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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.11.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-11-30
- Erscheinungsdatum
- 30.11.1935
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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278, 30. November 1835. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. d. Ttschn Buchhandel. einmal gebunden werden soll. Die Titeleicn, also Titel und Inhalts verzeichnisse, aber auch die einzelnen Lieferungen werden bei manchen Zeitschriften ohne Rücksicht auf den Umfang in einer Heftlage von oft 40 und mehr Seiten gedruckt. Dadurch wird die Verarbeitung er schwert und die Haltbarkeit herabgesetzt. Es sollten daher Bogen von höchstens 16 Seiten Umfang gedruckt werden. Einberufung zu Übungen der Wehrmacht Durch gemeinsame Verordnung vom 25. November 1935 (RGBl. I Nr. 129, S. 1358) haben der Reichsinnen- und der Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht nunmehr auch in Durchführung des §20 des Wehrgesetzes die Einberufung zu Übungen der Wehrmacht ge regelt. Danach werden Angehörige der Reserve, der Ersatzreserve, der Landwehr und in Ostpreußen auch des Landsturms in dem vom Neichs- kriegsminister jährlich bestimmten Umfang durch Einberufungbefehl zu Übungen einberufen. Die Einberufenen oder die freiwilligen Teil nehmer an solchen Übungen erhalten während der Tauer der Übung von der Wehrmacht Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung und Löhnung oder Ubergangsgeld, sowie im Falle der Erkrankung freie Heilfür sorge. Bei Schäden an der Gesundheit wird das Wchrmachtversor- gungsgesetz angewendet. Jeder im Reichsgebiet beschäftigte deutsche männliche Angestellte oder Arbeiter, der hiernach einberufen ist, ist vom Unternehmer zur Ableistung der Übung zu beurlauben. Er hat dem Unternehmer den Einberufungsbefehl vorzulcgen. Die Beurlau bung gibt dem Unternehmen nicht das Recht, das Arbeitsverhällnis zu kündigen. Der Angestellte oder Arbeiter hat gegenüber dem Unter nehmer während der Dauer dieses Urlaubs keinen Anspruch auf Zah lung von Arbeitsentgelt und sonstigen Bezügen. Der Urlaub ist außer halb des bestimmungsgemäß sonst Anstehenden Urlaubs zu gewähren. Der Unternehmer kann aber den Erholungsurlaub kürzen, jedoch um nicht mehr als zehn Tage, wenn er während des ttbungsurlaubs das Arbeitsentgelt weiter entrichtet. Wer auf Grund der neuen Verordnung zu einer Übung der Wehrmacht einberusen wird, erhält nach den Bestimmungen des Ge setzes über die Beurlaubung für Zwecke der Leibeserziehung Unter stützung. Das bedeutet, daß die Miete bis zu 200 NM monatlich er stattet wird, sobald der Einberufene mit einer Ehefrau oder anderen Ünterhaltsbercchtigten einen gemeinsamen Haushalt führt. Für die Ehefrau und für über 21 Jahre alte Unterstütznngsberechtigtc werden je Tag 1.50 NM, für unter 21 Jahre alte Berechtigte —.50 NM Unter stützung bezahlt. Auch hinsichtlich des Sozialvcrsicherungsverhältnisses gelten die Bestimmungen des Gesetzes für Leibeserziehung: d. h., daß zwar während der Übung die Versicherungspflicht nicht berührt wird, daß jedoch die Bcitragspflicht ruht. Aus besonderen häuslichen, wirtschaftlichen oder beruflichen Grün den können Zurückstellungen von Übungen erfolgen, die der Ein berufene, seine Verwandten ersten Grades sowie seine Ehefrau und sein Unternehmer bis spätestens zwei Wochen nach Empfang des Ein berufungsbefehls beantragen können. Es kann zurückgestellt werden: 1. der einzige Ernährer hilfloser Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern und Geschwister: 2. ein Wehrpflichtiger, der Eigentümer, Inhaber, Pächter oder Betriebsleiter eines landwirtschaftlichen, indu striellen, gewerblichen oder kaufmännischen Betriebs ist, wenn ohne diese Zurückstellung die Angehörigen, der Hausstand oder der Betrieb unverhältnismäßig große Vermögensnachteile erleiden würden: 3. ein Wehrpflichtiger, der in einem einzelnen dringenden Falle nachzuweisen vermag, daß er in geeigneter Weise nicht vertreten werden kann und in seinem beruflichen Fortkommen oder seiner Erwerbstätigkeit einen un verhältnismäßig großen Schaden erleiden würde, wenn er nicht zurück gestellt wird. Die Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel im Jahre 1934 Nach dem Verwaltungsbcricht der Berufsgenosscnschaft für den Einzelhandel, Berlin NW 7, über das Rechnungsjahr 1934 hat der allenthalben fühlbare Gesundungsprozeß der deutschen Wirtschaft im Berichtsjahre auch im versicherten Einzelhandel seinen Niederschlag gefunden. Die Zahl der in den bei der Berufsgenossenschaft einge tragenen Betrieben beschäftigten Personen ist seil dem Jahre 1930 zum ersten Male wieder gestiegen und zwar gegenüber 1933 von 603 032 auf 611 824. Die gezahlte» Löhne und Gehälter haben ebenfalls eine Steigerung erfahren. Sie sind um 25 441 860.— NM gewachsen. Der zweite Teil des Berichts ist den eingctretenen Unfällen und damit zusammenhängenden Fragen gewidmet. 1934 wurden bei der Berufsgenossenschaft 28 431 Unfälle mit 51 Todesfällen zur Anmel dung gebracht. Das sind 2101 bzw. 2336 Schadensfälle mehr als in den beiden Vorjahren. Besonders häufig waren Verletzungen durch Fall von Treppen und Leitern, durch Sturz auf ebener Erde und Unfälle beim Tragen, Auf- und Abladen. Erst an dritter Stelle stehen Gcsundheitsschäden durch Maschinen. Die weitaus meisten Opfer for derte jedoch der Straßenverkehr auf Geschästswegen und auf dem Wege von und zur Arbeitsstätte. Mit 6164 Unfällen, die eine völlige oder teilweise Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen verursachten, hält diese Unfallart die Spitze. Gegenüber 1932 bedeutet das eine Zu nahme von 909 Unfällen. Unter den erstmalig entschädigten 43 Todes fällen befinden sich 29 tödliche Verkehrsunfälle. Nach den Unter suchungen der Berufsgenossenschaft muß der größte Teil dieser trau rigen Vorkommnisse auf eigenes Verschulden der Betroffenen znrück- gefllhrt werden. Die psychologische Erklärung dafür ist vielleicht, daß die innere Umstellung der Versicherten auf den heurigen Schnell verkehr mit dem Anwachsen des öffentlichen Verkehrs in den letzten Jahren nicht Schritt gehalten hat. Die Berufsgenossenschaft betrachtet es daher als vordringlichste Aufgabe, die Unfallverhütung und den Gedanken der eigenen Sicherheit immer tiefer in die Reihen der Ver sicherten zu tragen. Sic hat entsprechende Maßnahmen veranlaßt. Trotz Zunahme der Unfallmeldungcn gelang es, durch plan mäßigen Ausbau der Heilfürsorge gegenüber 1933 einen Rückgang der erstmalig mit einer Rente entschädigten Körperschäden von 14,47 v. H. zu erzielen. Die Gesamtanfwendungen der Bernssgenossenschaft an Entschädigungen, Heil- und Behandlungskosten beliefen sich 1934 auf 1 808 547.19 RM. In das laufende Geschäftsjahr wurden 2339 Nenten- fälle übernommen. — Versicherten Unternehmern steht der Bericht auf Anfordern zur Verfügung. Zuwachs für die Reichstagsbibliothek Im Neichstagsgebäude werden gegenwärtig die baulichen Vor bereitungen für die Übernahme von mehr als 120 000 Büchern ge troffen, die die Bibliothek des alten preußischen Abgeordnetenhauses und späteren Landtags bildeten. Fast 500 000 Werke hauptsächlich der politischen Wissenschaft und Praxis, aber auch aus fast allen anderen Gebieten der Literatur sind damit im Reichstagsgebäude vereint, die außer den Abgeordneten vor allem den Behörden zur Verfügung stehen und die an Ort und Stelle auch von Studenten gegen besondere Erlaubnis benutzt werden dürfen. Personalnachrichten Am 1. Dezember ist Herr Kommerzienrat Hermann von S ch r o c d e l - S i e m a u fünfzig Jahre Inhaber des Hcrmann- Schroedel-Verlages in Halle. Bald nach Übernahme des vä.erlichen Geschäfts ging das Sortiment in andere Hände über. Hermann Schroedcl widmete sich ganz dem Ausbau der Antiquariats- und Ver lagsbuchhandlung. Von Anfang an bevorzugte er neben theologischen Werken den Schulbuchverlag und setzte so die Tradition des Unter nehmens, dessen Anfänge bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts znrückreichen, fort. Es gelang seinen Bemühungen bald, seine Schul bücher, die sich jeweils den Fortschritten der Unlerrichtswissenschafl anpaßten, in den meisten preußischen Provinzen einzuführen und ihnen eine immer weitere Verbreitung zu schaffen. Heute gehört seine Firma zu den führenden pädagogischen Verlagen Deutschlands. Die Tätigkeit und vielfachen Verdienste Hermann Schroedcls um die pädagogische Wissenschaft fanden die gebührende Beachtung. 1907 wurde ihm der Titel eines Kommerzienrats verliehen und 1911 das Recht, seinen alten österreichischen Adel wieder führen zu dürfen. Eine weitere Vergröße rung erfuhr der Verlag 1925 durch die Übernahme des Louis-Nebert- Verlages in Halle. Sprechsaal Eine Bitte an die Verleger Es kommt häufig vor, daß der Sortimenter einen Prospekt eines Buches verlangen muß. Trifft nun der Prospekt ein, so wird sich der kleinere Sortimenter sofort an die Bestellung erinnern, bei mittleren und größeren Betrieben besteht jedoch die Gefahr, daß man nicht das Bestellbuch nachsieht, sondern die Zustellung als Propaganda des Verlegers betrachtet. Es treffen eben täglich so viele Prospekte ein, daß dieser Verwechslung nur dann sicher vorgebeugt werden kann, w e n n der Verlag bei Zustellung des Prospektes ent weder die Originalbestellkarte milsendet oder einen entsprechenden Begleitzettel beifügt. (Die Bestellnummer aus dem Briefumschlag kann leicht übersehen werden.) Dadurch werden unnötige Porlospesen und Verzögerungen im Inter esse des Verlegers und Sortimenters vermieden. F. H., Basel. Verlags Ter Bürsen^>crein der Te^utsche» Buchhändler zu Leipzig. Anschriit der LchrUtUUtung u. Expedition: Leipzig 6 l. Gerichtsweg 26, PoslschUeß. fach 27^/75. — Druck: Ernst Hedrich Nachs., Leipzig r: l. Hospitalstraße 11a—l3. — TA 8S81/X. Davon Eö d. mit Angebotene und Gesuchte Bücher. *> Zur Zeit ist Preisliste Nr. « gültig! 1028
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