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01-Sonderausgabe Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1941
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Titel
- 01-Sonderausgabe
- Band
- 1941-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1941
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-1941051001
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-19410510011
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-1941051001
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- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1941
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für die Ae§/,rec/rrc?r§ cier /reue/r rar^e/r^cha/t/ic/ren u/rci /r'tera- rr5L^e/r kK^er^e umci >fu/5ätze des einen Kandes in den Zeit schriften und Leitungen des anderen Kandes Lorge tragen (XIV ^bs. II Klng., XXII Ital, 20 2iK 1 Bulg). Oie -Abkommen init Klngarn und Italien enthalten eine fast gleichlautende, besondere Klausel, welche den Regierungen der Vertragsstaaten auferlegt, zur Erleichterung der gescbicht- XXVII Ital). Das deutsch-ungarische Kulturabkommen legt darüber bin- aus den beiden Regierungen die Verpflichtung auf, sich unter Berücksichtigung der zur Verfügung siebenden lVlittel darum zu bemüben, dak der c^er er'ge/re?r Br-/ro^eLe?r an Andern anderen Kanc/e5 vermebrt und die Einrichtung deutscber Bibliotheken in Klngarn sowie ungariscber Bibliotheken in Oeutscbland gefördert werden (XVI ^.bs. I Klng). Ober den gegenseitigen 2ng?/n5^en c/6nk5c7^er nnci r'/a/rear^c/rer Brö/r'o^/reLe/r ist oben unter 2if. 2 berichtet wor den. Oie //eratt52r'e^nn§ von LiaatF/er'nLi/rc/rer nnel ^nrr'granren- baben (XXV ^bs. II Ital). ^ Zwischen Oeutscbland und Italien bat die vorgescbilderte Bestimmung durch das wirken des Kulturausschusses Keben und Bedeutung gewonnen. Oie Kisten der für die Obersetzung emp- foblenen Bücber werden auf deutscher Leite durch das Keicbs- ministerium für Volksaufklärung und Bropaganda, auf italie- niscber von dem Istituto per 1e Kelazioni Oulturali con l'Kstero aufgestellt und fortlaufend ausgetauscht. Oie erste deutsche Kiste ist auf der dritten Kagung des deutsch-italienischen Kul- turausscbusses Anfang -^pril 1941 den Italienern überreicht worden, ^.uf der gleicben Kagung wurde mit Befriedigung da- zweimal mit dem ?1an eines Hebens italieniscber und deutscber 8cbriftste11er und Verleger. Oer ?1an ist noch unausgefübrt ge blieben. ^.ucb im Kulturabkommen zwischen Oeutscbland und Kln- garn (XIV ^.bs. I) ist der Austausch von Kisten derjenigen Werke vereinbart, deren Obersetzung in die andere Lpracbe für bereits in deutscher Lpracbe erscbienen sind, und sagte zu, ibrerseits die Obersetzung der Werke anerkanntester deutscher Lcbriftsteller zu fördern. Oie Kulturabkommen mit Italien und Bulgarien verpflich ten die vertragscbliekenden Keile ausdrücklich, Bucbausstellun- gen in dem Kande des Vertragspartners zu veranstalten (XXII Ital, 20 2if. 2 Bulg), während eine entsprechende Bllicbt Zwi schen Oeutschland und Klngarn aus dem allgemeinen -Ws- stellungsartikel XVIII des deutsch-ungarischen Kulturabkom mens zu entnebmen sein wird. Oer deutsch-italienische KulturausscbuL bat sich mehrfach mit dem italienischen ?Ian belabt, eine grobe repräsentative, italienische Buchausstellung in Berlin zu veranstalten. Oer?lan ist infolge der Kriegsverbaltnisse zweimal zurückgestellt wor den. ^.uf der dritten Kagung des Kulturausschusses (Anfang ^pril 1941) bat die italienische Oruppe die Ourcbfübrung der Ausstellung für Knde 8eptember/-^nfang Oktober 1941 in Aus sicht gestellt und gleichzeitig von deutscher Leite die Zusiche rung erbalten, dab auch jede andere italienische Buchausstellung in weiteren deutschen 8tädten begrübt werden und Klnter- stützung finden werde. Bei der politischen Breundschaft, welche Oeutschland mit Klngarn, Italien und Bulgarien verbindet, ist es nabeliegend, dak die Kulturabkommen mit den genannten Kändern den ge meinsamen Willen zur Bekämpfung der staatsfeindlichen Ken- denzliteratur in den Oebieten der Vertragspartner bekunden. 8o findet sicb denn in den Abkommen mit Italien und Bulga rien je ein fast gleichlautender Artikel (XXVI Ital, 23 Bulg), in dem sicb die vertragschliebenden Keile verpflichten, die Ober setzung oder Verbreitung von Werken bzw. Druckschriften, die sicb unter Verfälschung der geschichtlichen Wahrheit gegen das andere Kand, gegen seine Ltaatsldrm oder seine 8taatsfübrung richten, zu verbieten. Das deutsch-italienische Abkommen (XXVI) bezieht auberdem auch die »entstellenden Werke (Ken- denzliteratur) politischer Emigranten des anderen Kandes« in das Verbot ein. Kine entsprechende Bestimmung ist in dem Ab kommen mit Klngarn nicht enthalten, dafür bat aber der deutsch-ungarische KulturausscbuL auf seiner zweiten Kagung eine Kntschliebung angenommen, welche die Regierungen der beiden Känder verpflichtet, die Obersetzung oder Verbreitung von Zeitschriften und Werken literarischer -Wt zu Verbindern, die sicb unter Verfälschung der geschichtlichen Wabrbeit gegen das andere Kand, gegen seine Ltaatslorm oder 8taatsfübrung richten. Diese Orundsatzbestimmungen der Kulturabkommen mit Klngarn und Italien haben in Ansehung der Kendenzliteratur politischer Emigranten durch mehrere Kntscbliekungen der Kul- turausscbüsse 2äbne erbalten. 8o wurde auf der dritten Kagung des deutsch-ungarischen Kulturausschusses vereinbart, dab in den Bibliotheken und Oocbscbulinstituten der beiden Känder die in Oeutscbland verbotene Kmigrantenliteratur bzw. etwaige, Klngarn herabsetzende Kiteratur in Zukunft unter Verschlub ge nommen und nur noch für besondere Forschungsarbeiten zur Verfügung gestellt wird, während sie im übrigen als Kebr- und Klnterricbtsgegenstand zu beseitigen ist. — Kntsprecbende b4aL- nabmen für den italienischen Buchhandel wurden von den Ita lienern wiederholt dem deutsch-italienischen Kulturausscbuk be- kanntgegeben. ^.uf der zweiten Kagung des deutsch-italienischen Kulturausschusses wurde festgestellt, dak der Austausch von Kisten jüdischer Lcbriftsteller (und Komponisten) im Oange sei. Oie biervor gegebene Obersicht über die Regelung der Bucbfragen in den hauptsächlichen, deutsch-ausländischen Kul turabkommen läbt erkennen, dab das Keicb sowie die ibm poli- tiscb befreundeten Vertragspartner die Bucbwerbung und -Ver breitung in ihren Kändern als Mttel der kulturellen Verstän digung begrüben und ernsthaft fördern. In den Kulturabkom men steben für das deutsche Buch in Klngarn, Italien, ^apan und Bulgarien eine sichere Orundlage und in den Kulturaus- scbüssen eifrige Bürsprecber zur Verfügung. Ks wird an dem deutschen Buchhandel liegen, diese ibm gebotenen Vlöglicb- keiten zum Ansehen des deutschen Buches im Ausland aus- zunutzen. 15
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