VMMMM-mNlMmLMaM Nr. 8«. Leipzig, Mittwoch den 26. April 1933. 1VÜ. Jahrgang. Feiertag der nationalen Arbeit Die Deutsche Reichsregierung Hut den 1. Mai zum Feiertag der natio nalen Arbeit gemacht. Das neu geeinte deutsche Volk ehrt an diesem Tage die Arbeit, in der sich alle Deutschen zum Wohle des Vater landes vereinigt wissen. / Der deutsche Buchhandel, in seinen besten Kräften schon immer ein Träger des deutschen Gedankens, besitzt in den Büchern von deutscher Art und Kunst die reichsten Mittel, um seine Teilnahme an diesem Tage zu bekunden. Bei der in allen Städten gewünschten Ausgestaltung der Schaufenster wird der Buchhandel seine Ehre darin finden, durch die Auslage von Büchern deutscher Dichtung in Verbindung mit Bildern deutscher Menschen und deutscher Landschaft von neuem ein Bekenntnis zur Arbeit am Volk und für das ganze Volk abzulegen. / Er wird damit zugleich als der Mittler des Geistes im Sinne derer handeln, die sich als Schriftsteller oder Bildkünstlcr durch jene Bücher und Bilder als die Träger der geistigen Arbeit der Nation erwiesen haben. / Die Schaufenster des Buchhandels mögen am 1. Mai Zeugnis ablegen von der Leistung deutschen Geistes und deutschen Gewerbes im Dienste der Heimat. Börsenblatt f. d. Deutschen BAchhan-el. 100. Jahrgang. 300