25S, 2. November 1929. Fertige Bücher. Börsenblatt s. d-Dtschn.Buchhandel. 8937 Alle Polizei-Behörden, Stadt- und Gemeinde-Verwaltungen, Landrats ämter und ähnliche Vegierungs- und Verwaltungsbehörden, Gerichte und Rechtsanwälte, die Hunderttausende, deren Staatsangehörigkeit durch den Versailler Friedensvertrag und seine Folgen verändert wurde. brauchen den neu erschienenen Kommcnwr zum Reichs- und StiuMnM-rigkMgM und M dm denlMi StmMNlltWlMMMma Von Or. Ernst Lsay Oberverwaltungsgerichtsrat am preuß. Oberverwaltungsgericht und privatdoz. a. d. llniv. Münster i. W. 338 Setten Oktav. Sanzleinenband. Preis M. I SO Da« vorliegende Werk stellt in seiner Art etwas voll kommen Neues dar. Es enthält nicht nur eine eingehende Er läuterung des Staatsangehörigkellegesetzes selbst unter Berück sichtigung der seit iyi; eingetretenen Aenderungen und unter Mitteilung der in Deutschland ergangenen Verordnungen und Anweisungen. Es kommentiert vielmehr auch in umfassender Weise alle von Deutschland seit dem Versailler Frieden abge schlossenen Staatsangehörigkeitsverträge, ferner die Bestimmungen des Versailler Vertrages über die Staatsangehörigkeit selbst. Einen großen Teil des Werkes bildet also der Kommentar zu den Staatsangehörigkeit«- und Optioneverträgen Deutschlands mit Belgien, Dänemark, Polen, der Tschechoslowakei usw. und zu den Normen über den Staatsangehörigkeitewechfel der Elsaß-Lothringer. Besonderer Wert ist auch gelegt auf eine er schöpfende Mitteilung des in diesen Staaten selbst geltenden Staatsangehörigkeitsrechis. Den Schluß des Werke« bildet eine Darstellung des Staatsangehörigkeitsrechis aller übrigen Staaten der Welt. Es ist seltsam, daß zehn Jahre seit dem Friedeneschluß vergehen mußten, che ein solches Werk erscheint. Die Ver wirrung auf dem Gebiete de« Rechts der Staatsangehörigkeit ist heute in Deutschland allgemein. Hunderttausende sind von dem Staatsangehörigkcitswechscl infolge der Annektionen be troffen. Von ihnen weiß ein großer Teil nicht, ob sic Deutsche oder Ausländer sind. Auch die Juristen können meist keine Auskunft geben und die Behörden gelangen vielfach zu keiner Entscheidung, weil außer einigen theoretisch wertvollen wissen schaftlichen Darstellungen kein Werk die Gesamtheit der Pro bleme behandelt. Zum ersten Male wird der deutschen Praxi» ein Werk dargeboten, das diese Lücke ausfüllt. Für den theo retischen und praktischen Wert des Buches bürgt der Name des Verfassers, dessen zahlreiche Untersuchungen zum Recht der Staatsangehörigkeit bekannt sind. So wird das Werk allen, die sich mit Fragen der Staatsangehörigkeit praktisch zu be schäftigen haben, namentlich aber auch den Hunderttausenden, deren Staatsangehörigkeit durch den Versailler Fricdcnsvertrag und seine Folgen verändert wurde, ein oft willkommener Ratgeber sein. Oer Kommentar wird in allen einschlägigen Zeitschriften glänzend besprochen; durch zweckentsprechende Empfehlung wird sich leicht lohnender Absatz erzielen lassen. Ich bitte um gefl. Verwendung. Bestellzettel liegt bei. T Alfred Mehner, Verlagsbuchhandlung Nevtt« SW LI, Gitschinrr SW. ILtz I28S»