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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1929
- Strukturtyp
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- 1929-11-02
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1929
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- Deutsch
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Ist dieses umständliche Verfahren wirklich nötig? Handelt der Verleger nicht geschäftsmännischer, wenn er sagt: das Sorti ment ist das Kanalsystem, niit dem ich mein Litcraturgcbict be riesele. Wir beide haben uns gleich nötig. Wenn ich das System durch Ladenhüter verstopfe, so schade ich mir letzten Endes selbst. Also machen wir eine große Geste und seien wir uns im stillen klar darüber, daß sie zu dem gleichen Ergebnis führt wie die bisherige Pfennigsuchserci. Man könnte nun sagen, die Aufhebung des Unterschieds zwischen Barbezng und Kommissionsbczug mache die Abrechnung mit den Autoren unmöglich. Ich vermag auch das nicht ein- zuschen. Jetzt wird der Kommifsionsbezug gar nicht als Absatz gerechnet, sondern dem Lagerbcstand zugczählt, er wird erst Absatz, wenn der Sortimenter bezahlt hat. Das ist kaum früher als nach einem Jahr der Fall, meistens dauert es länger. Wenn einfach erklärt wird, daß ein Jahr nach dem Lieferungsjahr kein Buch mehr zurückgenommen wird, so kommt alles auf das gleiche hinaus und der Unterschied ist nur der, daß der Sorti menter im Falle der Einzclabrcchnung die Entscheidung hat, ob ein Buch als abgesetzt zu betrachten ist, während im anderen Fall der Verleger schätzen kann, welcher Prozentsatz einer Nova- Versendung auf Grund seiner Erfahrungen als abgcsctzt be trachtet werden kann. Nach einem Jahr kommen Rcmittendcu nicht mehr in Betracht und ein Fehler der Schätzung kann regu liert werden. Auf die Skontrierung hat das keinen Einfluß, denn die Rcmittenden werden ja gogenskontriert. Ich habe mir oft den Kopf darüber zerbrochen, wie man die Abrechnung vereinfachen könnte. Ich selbst finde kein besseres Verfahren und die Vereinfachungen, die bisher im Börsenblatt genannt worden sind, kommen viel eher auf eine Erschwerung hinaus. Damit bin ich am Schluffe meiner Ausführungen ange langt. Die Frage der Abrechnung ist das Kernstück der Ver kehrsordnung. Ihre Reform kann erst in Angriff genommen werden, wenn man sich klar ist über die Form der Abrechnung. Läßt sich eine Einigung über diese Grundfragen nicht erzielen, so ist es auch unmöglich, die Verkchrsordnung einer Reform zu unterziehen. Das obige Referat habe ich an etwa 60 Verleger mit folgendem Fragebogen zur Durchsicht geschickt: Halten Sic die Richtlinien des Börsenvereins: Halb jährliche Rechnung, Pauschalabrechnung im Sommer, Einzel- abrcchnung im Winter, für annehmbar? Halten Sie die Pauschalabrechnung im Sommer für unerwünscht und warum? . Was halten Sie von der vereinfachten Abrechnung nach französischem System? Uber die Frage der halbjährlichen Abrechnung mit Ab rechnung im darauffolgenden Vierteljahr, praktisch Dreivicrtel- jahrsabrechnung, scheint im wissenschaftlichen Verlag Einstim migkeit zu bestehen. Die Pauschalabrechnung wird im allge meinen zwar von sehr vielen Verlegern, bei denen ich es gar nicht erwartet hätte, angenommen, aber im großen und ganzen lehnt der wissenschaftliche Verlag, der in der AwV. zusammcn- geschlosscn ist, die Pauschalabrechnung im Sommer ab. Ich werde nachher noch daraus zurückkommen. Von dem französischen System der Abrechnung haben wenige etwas wissen wollen. Ich habe mir darüber ja auch nie Illusionen gemacht. Immerhin freut es mich, daß mir von den besten Kennern auf diesem Gebiet, dem Inhaber der Firma Francke in Bern, der sehr viel mit dem französischen System der Abrechnung zu tun hat, und von Direktor Bayer (Wien), der 'das französische System kennt, gesagt worden ist, es sei zwar vollkonrmen richtig, daß das französische System sehr einfach sei und daß man darnach vielleicht im zehnten Teil der Zeit, in der nach deutschem System eine Abrechnung ge macht wird, die gleiche Arbeit bewältigen könne, daß das fran zösische System aber doch in Deutschland nicht durchführbar sei, weil die ganze Mentalität des Buchhandels auf die Einzcl- abrechnung gerichtet ist und davon nicht loskommt. Ich ha wiederholt versucht, das französische System mit Sortimenter, durchzuführcn. Die Sortimenter verstehen aber nicht, diese System zu gebrauchen. Wenn sie eine Pauschalabrechnung machen wollen, geht cs ihnen wie Bileam, dem Sohne Beors, der die Amalckiter verfluchen will und sie segnet. Sie kommen immer wieder auf die Einzelabrechnung zurück und das fran zösische System läßt sich daher nicht durchführen. Dann wird eingewcndet, und das ist auch wieder richtig: zwischen dem französischen Buchhandel und dem deutschen Buchhandel ist ein großer Unterschied. Der französische Buchhandel ist nicht so reich an Verlegern, nicht so reich an Sortimentern. Der Ver lag, das Buch selbst, der Roman und das Lehrbuch, sind stark typisiert, alles ist viel einheitlicher und viel einfacher, und in folgedessen läßt sich ein anderes System der Abrechnung durch führen. Wir in Deutschland haben neben den großen wissen schaftlichen Verlagen eine Unmenge kleiner Verleger, mit denen das französische System der Abrechnung gar nicht durchführbar wäre. Herr Lang <i. Fa. Francke, Bern) meint auch, daß man vielleicht den Versuch macheu könnte, mit einzelnen bevorzugten Sortimentern nach dem französischen System abzurechnen. Das wäre eine Möglichkeit. Wir wollen schauen, wie weit lvir kommen. Aber auch alle diese sachkundigen Leute, die mit dem französischen System vertraut sind und nach ihm arbeiten, be urteilen seine Einführung sehr skeptisch. Ich selbst habe auch zu Beginn meiner Ausführungen diesen Vorschlag als eine Utopie bezeichnet. Aber cs ist doch sehr wertvoll, wenn man sich klarmacht, wie umständlich man selber arbeitet und wie ein fach es sich die anderen machen und schließlich auch zu ihrem Ziel und zu ihrem Geld kommen. Sehr gefreut und überrascht hat es mich, daß ich eine sehr eingehende Antwort von der Firma Teubner bekommen habe. Sie hat sich offensichtlich mit der Pauschalabrechnung innerlich befreundet. Auch Herr vr. Urban hat mir einen sehr eingehenden Brief auf mein Referat geschickt und ich darf wohl sein Einverständnis voraussctzen, wenn ich diesen Brief hier wiedergebe; denn er ist eigentlich zu dem, was ich sage, ein Gegenreferat. Er lautet: »Die halbjährliche Abrechnung für Bedingtliefcrungen, wie sie vor einigen Jahren von der AwV (angeführt wurde, entsprang da mals reiflicher Überlegung und Beratung nach allen Richtungen. Es handelte sich darum, ob und inwieweit überhaupt wieder bedingt geliefert und damit eine Zielrechnung wieder cingesllhrt werden könnte. Wir waren uns einmütig darüber klar, dass ein Jahres ziel in dem ungeheuren Ausmaße der Vorkriegszeit überhaupt nie mehr in Betracht kommen könne. Erwünscht war wohl Vierteljahrs- rcchnung, jedoch einigte man sich der Einfachheit halber aus halb jährliche Abrechnung mit der Maßgabe, baß die Neuigkeiten eines Halbjahrs ein Vierteljahr später zur Abrechnung gelangen sollten. Damit war für die zuletzt erschienenen Neuigkeiten immer noch ein Spielraum von einem Vierteljahr gegeben und dem Sortimenter die Möglichkeit gelassen, innerhalb dieses Vierteljahrs, gewöhnlich aber wohl in seinem letzten Monat, sich und dem Verleger über die Bedingtbezüge Rechenschaft abzulcgcn. Eine wesentliche Einschränkung haben die Bedingtbezllge gegenüber der Vorkriegszeit schon dadurch er fahren, daß sic sich aus Neuigkeiten beschränken und daß außerdem die zu liefernde Anzahl wieder von Seiten des Verlegers in engen Grenzen gehalten wird. Im ganzen handelt es sich also immer nur um einen geringeren Teil des Lagers, der für die Abrechnungsarbcitc» in Frage kommt. Viele Sortimenter leben immer »och in der Vor stellung der Vorkriegszeit und behaupten, für die halbjährliche Rück sendung das ganze Lager wie früher zur Ostcrmcsse umwcrfe» und durchsehen zu müssen. Das kommt natürlich bei einer Handlung mit einiger Ordnung und Übersicht nicht in Frage. Der Verleger schickt nach Ablaus des halben Jahres eine genaue Übersicht dessen, was bedingt geliefert wurde, und der Sortimenter hat es ja nur nötig, an Hand dieser Übersicht das Lager zu überprüfen und fcst- znstellen, was vorhanden ist, und entweder einen Teil zurückzusen den, zu verfügen oder z» bezahlen. Ein einfacher Vorgang, der sich bequem innerhalb von 3—1 Wochen erledigen läßt und sür alle Be teiligten, den Verleger sowie den Sortimenter notwendig ist. Für den Verleger, weil er mindestens halbjährlich sich immer über eine ganze Reihe von Werken ein genaues Bild des Absatzes machen muß, sel es des Verfassers wegen, sei es wegen Veranstallung neuer Auflagen. Kür den Sortimenter liegt der Vorteil darin, daß er
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