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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1929
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1929-11-02
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1929
- Sprache
- Deutsch
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Helligkeiten eines Verlegers aus dem ersten Halbjahr sich noch mal Titel für Titel vor Augen führt, feststellcn kann, ob ein ich wirklich zweckmäßig verschickt oder am Ende vergessen worden welches Buch gut eingeschlagen hat und daher besonderer Aufsicht edarf und vieles ähnliche. Hierzu will ich noch die Anregung geben, daß die Verleger, soweit sie es noch nicht getan haben, auf ihren Nücksendungsrech- nungen genau angeben, an welchem Tag des Halbjahrs die einzelnen Neuigkeiten erschienen und verschickt worden sind. Das gibt dem abrcchnenden Sortimenter auch wertvolle Fingerzeige. Das sind alles Dinge, die eine wirklich genaue und sorgfältige Halbjahres- abrcchnung für alle Teile unerläßlich erscheinen lassen. Gegen eine Jahresabrechnung mit Vorauszahlungen sprechen viele Umstände. Erstens wird die Arbeit in einem Abrechnungs- Vierteljahr bzw. -monat wieder eine viel zu große, um pünktlich und ordnungsgemäß erledigt zu werden. Die Vorauszahlungen werden auch nur von einigen guten und gewissenhaften Firmen durchgeführt werden. Und gegen die anderen ist der Verleger macht los, da er ja über den tatsächlichen Absatz nichts erfährt. Es ist ja leider im Buchhandel so, daß sich die Sortimcntsfirmcn etwa in zwei Gruppen trennen lassen; eine Gruppe ist pünktlich, gewissen haft, erledigt auch jetzt die Halbjahrcsrechnung zuverlässig, erkennt ihren Vorteil an, beklagt sich nicht darüber und wünscht nichts anderes. Die andere Gruppe ist saumselig, unzuverlässig, zahlt schlecht und stockend und wünscht natürlich immer weitere Ziele, um dann den Verleger erst recht warten zu lasse« und immer zu Ungunsten der Pünktlichen seine Geduld auszunutzen, und schon deshalb brauchen wir eindeutige und klare Bestimmungen, die allen gleiche Verpflich tungen auserlegen. Für ein gut geleitetes Sortiment, sei es klein oder groß, »nacht die halbjährliche Abrechnung nicht die geringsten Schwierigkeiten, hat aber einen großen erzieherischen Wert und wird, wenn sie einmal durch die Verkaufsordnung allgemein sest- gelegt ist, sich zu einer selbstverständlichen Gewohnheit durchringcn und dem Buchhandel entschieden zum Segen gereichen. Das französische System ist für uns aus verschiedenen Gründen nicht annehmbar. Es liegt im Wesen der Franzosen, die Dinge nicht genau zu nehmen. Dies sängt schon im Verhältnis vom Verleger zum Verfasser an. Der Verfasser ist drüben viel mehr vom Ver leger abhängig wie bei uns und hat keinerlei Handhabe, den Ver leger zu pünktlicher Abrechnung zu zwingen. Auf der anderen Seite werden solche freien Abmachungen auch von Seiten des Sortiments viel freier und selbstverständlicher durchgeführt. Dort zahlt der Sortimenter wirklich freiwillig, ohne die Geduld des Verlegers bis auf den letzten Nest auszunuhcn. Im übrigen besteht bei einem großen Teil des wissenschaftlichen Verlags auch in Deutschland für Bedingt- und Festlieferungen der gleiche Rabatt. Das System von Tratten ist auch nicht für uns anwendbar. Dreiviertel davon wür den gewiß uncingelöst bleiben. Ist übrigens die erwähnte viertel jährliche Rücksendung der Sortimenter nicht noch lästiger als die halbjährliche Abrechnung? Doch, wie gesagt, das ganze System ist viel zu leicht geschürzt, um auf unsere, auf Genauigkeit und Pünkt lichkeit eingestellten Verhältnisse übertragen zu werden. Wir können es nicht darauf ankommcn lassen, nach Jahr und Tag den größeren Teil eines Werkes zurücknchmen zu müssen und der damit immer mehr zunehmenden Willkür von Sortimenterseite ausgesetzt zu sein. Auch unseren Verfassern gegenüber könnte eine solche etwas leichte und bedenkenlose Geschäftsführung nicht verantwortet werden. Dem Auslande gegenüber Ausnahmen zu machen, liegt eigentlich kein rechter Grund vor. Bei den angrenzenden Staaten ist der Zeit unterschied wirklich nicht allzu groß. Immerhin könnte man die Abrechnungszeitcn für das nähere Ausland um einen, für das weitere um zwei bis drei Monate hinausschieben. An der halbjährlichen Trennung müßte aber auf alle Fälle auch hier festgehalten werden. Die pünktliche und gewissenhafte Bcdingtabrechnung ist eine durchaus entsprechende Gegenleistung der Ziellieferung gegenüber.« Soweit der Brief des Herrn vr. Urban. Mir will es trotz allem scheinen, daß es vielleicht doch möglich wäre, eine Pauschal abrechnung durchzuführen, wenn festgesetzt wird, daß ein be stimmter Betrag vom Saldo der Kommissionslieserung fest be zahlt werden muß. Gewiß ist das sehr schwer. Man kann da gegen geltend machen: der Sortimenter kann nicht dafür heran gezogen werden, wenn der Verleger Werke herausbringt, die keinen Absatz finden. Man könnte aber sagen, daß mindestens 10?L des Kommissionsbezugs im Sommer zu bezahlen sind. Nach meinen Erfahrungen müssen bei einem Kommissionsbe trieb, der einigermaßen rentabel sein soll, 25?L abgesetzt werden. Ist das nicht der Fall, so ist der ganze Verkehr nicht rentabel. Man kann aber nicht gut 25H, den Höchstbetrag, ansetzen, son- 1168 dcrn man müßte einen kleineren Betrag annehmen, der die Minimalgrenze ist und der, wenn er nicht erreicht wird, bei der folgenden Abrechnung eingebracht werden kann. Natürlich ist das ein etwas mageres Zugeständnis. Aber ich sehe nicht ein, wie sich das anders machen läßt. Das wäre vielleicht eine Lösung, durch die man das Pauschalsystem auch für den wissen schaftlichen Verlag annehmbar machen könnte. Selbstverständ lich könnte jeder Verleger für sich einen anderen Prozentsatz bestimmen. Die Antworten der Verleger. Von 30 eingcgangenen Antworten sprechen sich 29 für halb jährliche Abrechnung aus, ein einziger Verleger (S. Fischer, siehe unten) wünscht vierteljährliche Abrechnung. Einige Verleger er klärten, daß sie nicht in Kommission lieferten. 19 Verleger erklären sich mit Pauschalabrechnung im Sommer einverstanden, 11 sind dagegen. 5 Verleger könnten sich unter Umständen mit dem französischen System befreunden, 25 sind dagegen. Der Raum verbietet es, alle Antworten abzudruckcn. Die meisten Gründe, die angegeben werden, hat Herr vr. Urban schon in seinem Schreiben erwähnt, ich greife die untenstehenden Antworten heraus, weil sie entweder oben schon Gesagtes verdeutlichen oder neue Ge danken zur Diskussion stellen. B. G. Teubner, Leipzig : Eine Pauschal-Abrechnung im Sommer stelle ich mir wie folgt vor: 1. Der Verlag sendet dem Sortiment einen spezifizierten Konto auszug, der wie folgt aussehen kann: 1. Januar Disponendenvortrag RA! 40.— 15. 2. Sendung 3.— 15. 3. 7.50 22. 4. 3.75 25. 5. 26. 5. Rücksendung " 101.25 4. 6. Sendung RM 5.— 160.50 2. Das Sortiment hat diesen Kontoauszug sofort zu prüfen und sich nur bei bestehenden Unstimmigkeiten zur Be hebung derselben sofort mit dem Verlag in Verbindung zu setzen, wegen fehlender Posten Abschriftssakturcn zu verlangen usw. 3. Die Abrechnung nimmt das Sortiment wie folgt vor: a) Bücher, für die mutmaßlich kein Absatz besteht, werden zurttck- gesandt. b) Ein Betrag für mutmaßlich verkaufte Bücher, der sich aber min destens in Höhe von 10A des Gesamtbezuges (einschließlich des Disponendcnvortrages) bewegen müßte, wird angewiesen. e) Uber den Restbetrag wird dem Verlag eine Pauschal-Disponen- dcnfaktur als Anerkenntnis des offen bleibenden Betrages ein- gesandt, auf welcher dann gleichzeitig vom Sortiment ange geben wird, wie es den Abschluß auf dem Bcdiugtkonto vor genommen hat. Diese Disponendenfaktur würde dann wie folgt aussehen: Disponcnden-Faktur an die Firma B. G. Tcubncr, Leipzig, von A. Ackermann, München: Pauschal-Disponenden 1. Semester 1929 NM 97.— Abschluß: Ihre Sdg. (einschließl. Disp.) RM 160.50 26. 6. Rücksendung NM 3.— 1. 7. „ (unterwegs) RM 30.50 1. 7. Zahlung „ NM 30.— Disponcnden f. 2. Semester RM 97.— RM 160.50 RM 160.50 Zur Erleichterung der Abrechnungsarbeiten ist es, insbesondere für einen Großvcrlag, immer zweckmäßig, für Rücksendungen be sondere Fakturen zu verwenden und die Disponcnden vollständig für sich zu behandeln. Gegen eine solche vereinfachte Semester-Abrechnung wäre nichts zu sagen, wenn 1. sich unter den Pauschal-Disponenden nicht etwa Bücher be finden, die einige Wochen vorher vom Verlag im Börsenblatt zurück gerufen wurden, weil die Ausgabe einer Neuauflage bevorsteht, 2. wenn es sich bei den Bedingtbezügcn nicht etwa nur um 2—3 Bücher handelt (wie oft wird von einer Firma, für die sonst ein Bedingtkonto nicht unterhalten wird, auch ein älteres Verlags werk zur Ansicht bestellt).
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