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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1929
- Strukturtyp
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- 1929-11-02
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1929
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- Deutsch
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Voraussetzung wäre also in jedem Falle ein lebhafter Bediugt- vcrkehr und die Beachtung der Börsenblatt-Anzeigen unter Rubrik »Zurückverlangte Neuigkeiten«, die das Sortiment sehr oft übersieht. Bei der jetzigen Einsendung von halbjährlichen spezifizierten Dispo- ncndensakturen konnte der Verlag durch die Nachprüfung das Sorti ment noch vor manchem Schaden bewahren. Das würde dann auf hören. Bei der Winterabrcchnung müßte wohl, wenn der Verlag einer Firma Disponenten gestatten will, dann an einer Einzel-Abrechnung bzw. an der Einsendung einer spezifizierten Disponendenfaktur fest- gehalten werden. Nach Ihrem Referat sollte ein Jahr nach Datum der Faktur kein Buch mehr zurückgeuommcn werden. Das würde mit anderen Worten bedeuten, daß es eben bei der Winterabrcchnung Disponenten nicht geben soll. (Anmerkung des Referenten: Nein, das bezieht sich nur auf die Abrechnung nach französischer Art, bei Einzelabrechuuug im Winter kann nach Angaben des Verlegers dis poniert werden wie bisher.) Dann wäre ja auch die Winter-Ab rechnung sehr einfach, denn es würde bei Abrechnung des 2. Se mesters nur noch geben: 1. Kontoauszug des Verlages au das Sortiment. 2. Rücksendung aller nicht verkauften Bücher und Anweisung des Saldos vom Sortiment. Die Fälle, die Sie in Ihrem Referat ausführten, werden wohl aber daun trotzdem nicht ausbleibcn. Das Sortiment darf natürlich auch nicht versuchen, bei solchen Pauschal-Abrechnungen etwa fest be zogene Bücher mit Bcdingtbezügen zu vermischen. Die vereinfachte Abrechnung nach dem französischen System halte ich nicht für empfehlenswert. Eine Trennung der Fest- und Bedingt- beziige muß — deutsche Verhältnisse berücksichtigt — nach m. D. un bedingt beibehalten werden. Für meinen Verlag mit den vielen Schulbücherlieferungen wäre eine derartig zusammengeworfene Ab rechnung undenkbar. Die unzähligen sich aus der Praxis ergebenden Fälle, die dagegen sprechen würden, könnte ich gar nicht alle aus- führcn. I. C. B. Mohr (Paul S i e b e ck), Tübingen. Ich habe das Wiederaufleben des Kommissionsverkehrs nie mit »gemischten Gefühlen« angesehen. Ich bin vielmehr überzeugt, daß das wisseuschaftliche Sortiment heute weniger als je ohne Ansichts sendungen seiner Vertriebsaufgabe gerecht werden kann. Die Klagen über schrankenlose Ausdehnung und unbefriedigende Rentabilität der Bedingtlieferungen gehen nach meinen Beobachtungen immer nur von solchen Firmen aus, bei denen eben wahllos in Kommission geliefert wird. Bei mir wird von jeher jede Bedingtbestellung genau darauf angesehen, ob der Besteller gut dafür ist, und ob es einen Sinn hat, das verlangte Werk in der gewünschten Anzahl oder über haupt in Kommission zu liefern. Werden auf diese Weise die Kom missionslieferungen in vernünftigen Grenzen gehalten, so wird das Ergebnis auch immer im richtigen Verhältnis zur aufgewandten Mühe stehen. Gebrüder Borntraeger, Berlin. Wir halten die Pauschalabrechnung im Sommer infolge Zeit ersparnis für den Sortimenter erwünscht. Die Zahlung einer kleine ren Summe muß dem Sortimeuter bei heutige», schlechten Wirtschafts- Verhältnissen leichter fallen als bei einmaliger Abrechnung die Tilgung eines größeren Saldos. Außerdem kommt der Verleger schneller in den Genuß des mutmaßlichen Saldos, und die Summe »vird nicht seinein Betriebskapital entzogen. Paul Parey, Berlin. Ich halte die Richtlinien des Börsenvereins: Halbjährliche Rech nung, Pauschalabrechnung im Sommer, Einzelabrechnungen im Winter für annehmbar. Meine Firma hat bereits mit einer ganzen Anzahl Sortimeutsfirmcn solche Abkommen getroffen. Als einziger Nachteil hat sich dabei herausgestellt, daß eine Anzahl Firmen die ausbedungencn Akontozahlungen nicht oder doch nur sehr schleppend leistet. M. L H. Marcus, Breslau. Wir wären auch für Pauschalabrcchnuug im Sommer zu haben, wenn das Verhältnis zwischen Gesamtbezug und Pauschalzahlung satzungsgeinäß festgelegt werden kann. Wir würden es für richtig halten, »venu etwa gesagt »vird: 10A des Kommissionsgutes muß bei der Pauschalabrechuung' bezahlt werden, sofern nicht aus dem Absatz der letzten Jahre eine höhere Zahlungsquote sich ergibt. Wenn nämlich die Pauschalabrechuung nicht irgendwie prozentual verankert ist, so wird die laxe .Handhabung der letzten Jahre immer mehr einreißcn und cs ist zu befürchten, daß auf dem Umwege der Pauschalabrechuung die Jahresabrechnung durchgeführt »vird. A. Franckc A.-G., Bern. Ich will versuchen, möglichst objektiv, vom Verlegerstandpuikt aus, zu denken und nicht Wünsche des Sortimenters, die mich a auch sehr stark bewegen und interessieren, hereinzuincugeu, den, vorn Sortimenterstandpunkt aus begrüße ich in allererster Linie dat französische System. Vom Verlcgerstaudpunkt aus »vird es ab- zulehncu sein. Der einzige Grund dafür, der für mich in Frage kommt, ist die Kapitalnot und die ist für den deutschen Verleger natürlich noch viel wirksamer als für uns hier. Theoretisch wäre die Sache einfach und wenn jeder Sortimenter auf Termin und nach bestein Gewissen zahlen würde, so ließe sich diese französische Art auch durchführen. Es besteht aber die Gefahr, daß wohl in Kommission sehr viel bezogen wird (zum Barrabatt), daß aber die Zahlungstermine nicht innegehalten werden oder daß die Pauschalsumme zu klein ist. Dadurch werden dein Verleger die Betriebsmittel fehlen und der Sortimenter »vird seine Verpflich tungen nicht inehr genau übersehen können und dadurch leicht zu einer Überschuldung kommen. Durchführen läßt sich die französische Art der Abrechnung für eine Anzahl Firmen untereinander, aber sie »vird kaum allgemein Gesetz werden können. Es ist mir klar, daß es viel zu viel so genannte Sortimenter und viel zu viel Verleger gibt und daß nicht jeder Sortimenter mit jeden» Verleger einen Nechnungsverkehr haben kam», denn die Umsätze sind oft zu klein, aber es wäre möglich, daß ein Verlag dieses französische Pauschalsystem mit einer gewissen Anzahl Sortimenter durchführt und daß er diesen Sortimentern gegenüber die Verpflichtung eiugcht, in ihrem Bezirk nicht selbst zu arbeiten; andernteils aber die Gewißheit haben muß, daß der be treffende Sortimenter alle Möglichkeiten des Absatzes in seinem Bezirk erschöpft. Überall da, »vo eine solche Zusammenarbeit möglich ist, »vird das französische System sich von selbst bewähre»». Es wäre also quasi eine Auswahl von Sortimentcrfirmen bei jedem Verlag, wenigstens soiveit es den wissenschaftlichen Verlag betrifft. Huber L Co., Frauen feld. Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen noch von einem neuen Plan spreche, wie er mir schon lange ungefähr vorschwebt. Ich bin mir allerdings bewußt, daß die Verivirklichung auf große Schwierig keiten stoßen »vird, da er sich von den bisherigen Nechnungsge- bräuchen im Buchhandel ziemlich stark unterscheidet und derartige Neuerungen selten Aussicht haben, durchzudringen. Wir haben heute ja nicht mehr nur Festlieferungen und Komlnissionslieferungeu. Die Sortimenter bestellen bar, bar mit Nemissionsrecht, in Kommissiou, und in Kommission mit Barabrcchnung usiv. Das gibt eine Ver wirrung und viel Arbeit. Meine Gedanken gehen nun in der Rich tung, daß nur noch zu einen» einheitlichen Nettopreise ausgeliefert würde; erfolgt die Zahlung innerhalb 30 Tagen bar durch BAG oder durch Nachnahme, so kann ein Skonto von 3A abgezogen werden. Wird später bezahlt, aber noch vor den» 6. Monat, so ist der volle Preis zu zahlen. Fakturen, die nach dem 6. Monat weder durch Zahlung noch durch Remission erledigt sind, werden auto matisch 6 Monate nach dem Faktura-Datum zu Kommissionsfakturei» dadurch, daß der Nettopreis sich um 10A erhöht. (Ob diese 10A als Rabattkürzung oder als Verzugszinsen bezeichnet werden, spielt keine Rolle.) Praktisch wäre der Fall also folgender: Au» 30. Juni »vird ein Buch ausgeliefert ord. NM. 10.—, netto NM. 6.—. Wird die Rechnung bis zum 31. Juli beglichen, so hat der Sortimenter NM. 6.— abzüglich 3A Skonto — NM. 5.82 zu bezahlen. Vom 1. August bis zum 31. Dezember hat er RM. 6.— zu bezahlen. Nach dem 1. Januar hat er NM. 6.— plus 10A — NM. 6.60 zu bezahle»». Der Verleger hat das Recht, alles Nichtbezahlte zurückzuverlangen. Diese Art der Nechnungstellung mit variablen» Nettopreis »nag dem Buchhalter nicht sympathisch sein. Da die Buchhaltung aber schließlich doch nur ein .Hilfszweig ist, werden sich schon Wege finden, die die Arbeit übersichtlich machen. In unser»»» Verlage führen wir für die einzelnen Firmen schon lange keine Konten mehr; »vir erstellen Durchschlüge der Fakturen und legen diese zeitlich geordnet unter die einzelnen Firmen ab. Schickt man den Firmen Auszüge, so würde bei dieser Gelegenheit jede Faktur mit den» Nettopreis aufgesührt werden, der an jenen» Tage gültig ist. S. Fischer Verlag, A.-G., Berlin. Unserer Auffassung nach sollte das Sortiment über Kommis sionsware im allgemeinen vierteljährlich zun» Quartalsersten ab- rechneu. In Fällen, »vo das nicht im Interesse der Sache liegt, »vie beispielsweise bei den Badebuchhandluugeu während der Sommermonate, »vird der Verleger gut tun, von Anfang au einen späteren Abrechnungstermin festzusetzeu. Im Ziveifel scheint uns aber die vierteljährliche Abrechnung die gegebene zu sein.
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