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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1840
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1840-03-20
- Erscheinungsdatum
- 20.03.1840
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18400320
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561 23 562 selbst geneigt und bereit sein werden, sich mit Verlag und Druck anstößiger Schriften nicht zu befassen, so wie ihren schönen Beruf, durch ihre Unternehmungen die Wissenschaft, ächte Aufkl ärung und Sitt lichkeit zu fördern, erkennen und dabei allent halben die Rücksichten desGewinnes denen der Ehre und des Gemeinwohls unterzuordnen wissen werden." (S. oben unter H.) b) Gesetzgebung vom Jahre 1839. — Das Jahr 1839 setzte seine mannichfachen Bemühungen gegen den Nachdruck weiter fort. Daß dieses geschehen mußte, zeigt ein ziemlich tief eingewurzeltes, mit mannichfaltigcn Interes sen verwachsenes Uebel. Der Nachdruck scheint einer Hyder gleich, welcher unter dem Einflüsse von mancherlei subluna rischen, menschlichen und kaufmännischen Leidenschaften im mer gerade so viele Köpfe wieder wachsen, als man ihr mit großem Aufwande von Heldenmuth abgeschlagen hat. Auch will es wunderbar bedünken, daß noch immer die Begriffs bestimmung Noch zu machen scheint. S. 625. (vergl. S. 745) des Börsenblatts wird die Frage beantwortet: „Was ist Nachdruck?" Auch Hr. vr. Schell Witz hat wiederum das Seinige gethan, um in diesem Bereiche recht Helles Licht zu schaffen. Nachträglich theilt das Börsenblatt im 4. Stück von 1839 eine am 20. December 1838 im Ministerium des Innern gegebene „Nachträgliche Verordnung über Verwaltung der Preßpolizei", mit. Sie ist ziemlich ausführlich und vom Geiste einer bis in's Kleinste und Möglichste eingehenden Ge nauigkeit, so wie einer allwachenden Strenge durchweht; sie erhebt nicht nur den Censorcn bedeutende Geschäftserschwerun gen, sondern macht auch die Principal-, Factoren- oder Buch- haltercontrole in größeren Druckereien und Buchhandlungen zu einer sehr ängstlichen, ja gefährlichen Sache. Es konnte daher nicht anders kommen, als daß im Gefolge dieser Verord nung von Zeit zu Zeit Untersuchungen von Seiten der königl. Kreisdirection verhängt und mit consequenter Strenge durchgeführt wurden. Hier zunächst zu stellen ist eine „Ver ordnung zu Bekanntmachung einiger Nachträge und Erläu terungen zu tz§. 8 und 9 der allgemeinen Instruction für Eensoren, vom 23. Mai 1839." Sie betreffen die Art, wie über religiöse Gegenstände und kirchliche Zustände geschrie ben und gedruckt werden darf, sind auf die, Achtung, die der christlichen Religion und allen ihren Bekcnncrn gebührt, begründet, und nehmen insonderheit viel Sorgfalt und Rück sicht auf die katholischen Verhältnisse und deren Conflict mit der Staatsgewalt. Es heißt unter Anderem darin.'„inson derheit ist darüber zu wachen, daß von dem Oberhaupte der katholischen Kirche nur mit derjenigen achtungsvollen Rück sicht gesprochen werde, welche ihm als Vertreter eines Reli gionsbekenntnisses gebührt." Mit einigen Worten wird schließlich auch die evangelische Kirche gegen leidenschaftliche u. s. w. Angriffe der Andersgläubigen xrr»ooavei,äo jn Schutz genommen. Auch diese Verordnung stützt sich auf vorhergegangene Maßregeln benachbarter Staaten und erklärt diese Erscheinung im Lande der Reformation. Bücher- und Musikalienverbote unbedeutender Art enden die Rubrik: „Ge- sehkunde" im Börsenblatte. Es ließe sich hier am Schlüsse dieses Abschnittes von poli tischem, statistischem und industriellem, scientisischem und reli giösem Standpunkte manches Wahre, Nützliche und Beher- zigenswerthe anbringen und mit Sonnenklarheit Nachweisen, was Sachsen in seiner Preßgesetzgebung seiner Eultur, seiner Industrie, seinem historischen Ruhme und seiner Ehre bei der ohne Rückflchtelei urtheilenden Nachwelt schuldig ist- Ich will mich jedoch mit meinen Einsichten und Platonischen Ge setzgebungswünschen nicht in dieses labyrinthische Gebiet wagen, da es zumal theilweise über der hier zu verfolgenden Straße liegt. (Fortsetzung folgt.) Verantwortlicher Redakteur I. C. Stadler. S e k a n n t in a ch u n g e n. Sucher, Musikalien u. s. w. unter der Presse. lins/, Verlags-Unternehmungen von Schottin und Zoüikofcr im Jahr 1840. Reue Auflagen und Fortsetzungen. Steiger, K., Wochenpredigten. 3. Auflage. 1. Bdchcn. 1 fl- oder 16 zff. orä. dasselbe 2. Bändchen. 1 fl. oder 16 A. orck. —> — dasselbe 1. und 2. Bändchen zusammen gebunden. Kennen Sie bereits durch günstige Recensioncn und den Absatz. — — Ruinen alkschweizcrischer Frömmigkeit. 2. Bändchen. Stutz 3-, Briefe und Lieder aus dem Volksleben. 2. Bdch. Gebete und Gesänge für die christkathvlische Jugend. 2. Auflage- Die erste 2000 Exemplare starke Auflage ist in 4 Monaten hier in Loco verkauft worden, die neue Auflage, durch die Ap probation der hochwürdigsten Herren: des Erzbischofs in Mün chen , des Bischofs von Basel und des General-Vikariats St. Gallen empfohlen, ist durch die Melodien vermehrt. Göldi Raumlehre. 2. Auflage in 2 Abtheilungen er scheinend. To bl er, 12 Lieder für 4 Männerstimmen. 1. Hxft, 2. Auflage. Jede Stimme zu 12 kr. oder 3A. orck. Dessen 4. Heft. « V ». Bandlin (Herausgeber der Vatcrlandskunde), Parabeln, geh. 24 kr. oder 6zff. Berkmüller, U., dreistimmige Gesänge für die reifere Jugend. H. Heft. 1 — 3. Stimme. Bern et, I., Geographie des Kantons St. Gallen. Hartmann, W., die Gastropodcn (Eonchilien) Deutsch lands und der Schweiz. Mit schwarzen Kupfern. Erscheint in Lieferungen mit 12 Kupfertafeln und Text. 1. Lieferung. Dasselbe fein ausgcmalt.
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