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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.07.1851
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1851-07-25
- Erscheinungsdatum
- 25.07.1851
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- Deutsch
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1851.) 869 Nichtamtlicher Theil. Disponenden. In Nr- 64. d. Bl. werden „zwei Gegen stände aus dem Gebiete des Buchhandels" mit Einsicht besprochen. Was dort über die häufig geforderte Quittung für Pakete gesagt ist, möchte die allein richtige Ansicht sein, und es dürfte schwer werden gegen die Vergleichung mit der Post etwas einzuwenden. Auch in dem zweiten Theile des Aufsatzes ist treffend auf den leidigen Zwiespalt zwischen den Interessen der Sortimentshändler und Verleger hingewiesen, aber freilich ist diesmal der Standpunkt des Verfassers ein sehr einseitiger, wie sich daraus ergiebt, daß man seinen Satz vollständig umkehren kann, nämlich bei genauer Beibe haltung seiner Worte nur die Rolle des Klägers und des Verklag ten vertauschen. In solcher Umstellung würden des Verfassers Worte lauten: „Was den zweiten erwähnten Gegenstand betrifft: das viele „zur Disposition stellen", so beweisen die vielfachen Aeußerungen, die darüber in Correspondenz-Erklärungen und in Artikeln des Bör senblattes laut werden, daß einem Theil der Sortimentshändler jede Kenntniß des wirklichen Betriebes des Verlagsbuchhandels gänzlich fehlt, und sie glauben daher, daß, wird ihrem Verlangen bezüglich der Disponenden nicht strengstens entsprochen, dies nur in dem Ei gensinn, der Rücksichtslosigkeit und der Willkür der Verleger seinen Grund habe, während in Wirklichkeit der Vertrieb neuer Bücher es oft unmöglich macht, dem Verlangen der Sortimentshändler, Dis ponenden betreffend, zu entsprechen." Einen Beweis für den so gestellten Satz wird gewiß kein Ver leger verlangen, aber gegen den Sortimentshändler, welchem „jede Kenntniß des wirklichen Betriebes des Verlagsbuchhandels gänzlich fehlt", möchte es billig sein einige erläuternde Worte hinzuzufügen. Bei der viel kürzeren Dauer, welche in neuerer Zeit auch die besten Bücher haben, kann es dem Verleger nicht gleichgültig sein, ob die Verfügung über den Rest eines gangbaren Buches ihm frei steht, oder ob dieser Rest der Auflage, auf vielen Sortimentslagern zersplittert, ihm gegen seinen bestimmt ausgesprochenen Willen vor enthalten wird. Eine Auflage von 1000 Exemplaren ist in jetziger Zeit auch bei sehr guten Büchern gewöhnlich, weil bei größeren Auf lagen, besondere Fälle ausgenommen, der Absatz nicht anhält, weil er vielmehr nach einiger Zeit der Anfrischung durch eine neue, wenn auch unveränderte Auflage bedarf. Sind nun die 1000 Ex. im Laufe des Jahres abgesetzt, das beißt pro nov. versendet und s Looll. ausgeliefert, fehlt es dem Verleger in den Monaten bis zur Oster- Messe an Exemplaren, und kommen dann mit den Remittenden 50 Ex. zurück, 250 aber werden ihm zur Disposition gestellt, und zwar vorzugsweise von den geehrten Sortimentshändlern, welche, ab gesehen von ihren übrigen vortrefflichen Eigenschaften, in der Rech nung ein sehr schwaches Resultat zu erzielen pflegen, so ist das für den Verleger zum Verzweifeln. Denn vielleicht hat der Ertrag der abgesetzten 700 Exemplare nur dazu gedient, ihn für Herstellungs kosten nebst Zinsen, Handlungsspesen u. s. w. zu decken, und den eigentlichen Nettogewinn erwartet ec von den noch zu verkaufenden 300 Exemplaren. Da er aber diese nur spärlich einbekommt, so kann er auch spärlich nur ausliefern, und bald wird der Absatz noch da durch verringert, daß der Mangel an Exemplaren auf seinem Lager die Erwartung einer neuen Auflage erregt Die Disponenden ver kümmern ihm also den Gewinn an der ersten Auflage und verzö gern die zweite. Man könnte einwenden, daß die so gangbaren Bücher selten seien; aber natürlich werden es die gangbarsten sein, die der Sorti- mentshandler zur Disposition stellt, und wenn er ungangbare einbe hält, so thut er dem Verleger zwar nicht den großen Schaden, aber er erschwert ihm in völlig nutzloser Weise die Uebersicht seines Ge schäfts. Mit Nutzen für den Verleger können daher nur ausnahms weise und mit besonderer Verständigung zwischen beiden Theilen Artikel auf neue Rechnung vorgetragen werden, z. B. Schulbücher und Compendien. Uebrigens kann es dem Einsender dieses nicht einfallen, einem Sortimentshändler, dem „jede Kenntniß des wirklichen Betriebes des Verlagsbuchhandels gänzlich fehlt", mit einer gründlichen Belehr ung, die doch vielleicht zu keinem Zwecke führen würde, beschwerlich fallen zu wollen. Es kam nur darauf an zu zeigen, daß der Verleger andre Gründe als Eigensinn und Beschränktheit haben kann, um mit Dank darauf zu verzichten, daß seine Novität den ganzen Kreis lauf von 18 Monaten vollende und die Verfügung über sein Eigen thum nicht den Sortimentshändlern, sondern sich selbst vorzubehal ten. Die gegenseitige Aufstellung von Listen, nämlich der Verleger, welche die Disponenden zurückverlangen, und der Sortimentshänd ler, welche sie nicht hergeben wollen, wie sie auch der geehrte Verfas ser des Aufsatzes in Nr. 64 empfiehlt, könnte von Nutzen sein; aber noch belehrender möchte es werden, wenn man eine Uebersicht veröffentlichen könnte, von den in einem Jahre vorgetragenen Dis ponenden und den daraus verkauften Artikeln, natürlich mit Aus nahme derer, die schon verkauft waren, ehe sic zur Disposition ge stellt wurden. Eine Correspoudenz der O.-P.-A.-Zeitung in Frankfurt, Nr. 160, aus Bonn gibt uns Nachricht von der Wirksamkeit des Borrom.-Vereins von dort aus, der aus 15,000 Mitgliedern besteht und jetzt schon eine Ein nahme von 20,000 Rthlrn. hat. Dieser Verein beschäftigt sich auch mit dem Buchhandel, denn die Verbreitung der Moral und Reli gion befördernder Bücher besteht im Handel mit denselben und zwar in einer Weise, wobei der Buchhandel im Allgemeinen nicht concurriren kann. Es wurde diese Betriebsamkeit des Borr.-Vereins in diesen Blättern schon als eine den deutschen Buchhandel schwer beeinträchtigende und verletzende besprochen und bestritten, densel ben blosstellend, da er nicht gleiche Preise mit ;enen Verkäufern zu halten im Stande ist. Der Rhein.-Westphäl. Buchhändler- Verein wird am Besten über diese buchhändlerische Wirksamkeit Auskunft geben können; wir bitten im Interesse des gesammterr deutschen Buchhandels darum, und zwar hauptsächlich über folgende Punkte: 1) Ob dieser Verein Conccssion zum Betriebe des Buchhandels hat? 2) Ob derselbe Mitglied des Rhein.-Westphäl. Vereins ist? 3) Wie der von diesem Verein bekannt gemachte Beschluß, laut im Börsenblatt abgedruckten Auszuge seines Protokolls, sich zur Verbreitung von Büchern durch Verkauf verhält, da in jenem Beschluß nur von religiösen Schriften für's Volk die Rede war? Der deutsche Buchhandel hat Ursache aufmerksam zu sein auf Alles, was ihm in jetziger bedrängender Zeit Schaden und Nachtheil bringt und ihm sogar vor dem Publikum als übervorthcilcnd blosstellt, da er, wie oben gesagt, nicht gleiche Preise zu halten im Stande ist mit jenem wohlthätigen Vereine. Gehörige Vorstel lungen gegen diese Eingriffe in den deutschen Buchhandel, die einem frommen, die Moral und Religiosität befördern wollenden Vereine doch nicht geziemen, von Seiten des Rhein.-Westphäl. Vereins, wür den doch wohl ihre Wirkung nicht verfehlen.
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