1851.) 1471 g. Ausgabe. Laufende Zahl. Jahre- An Unterstützungen. An den Reservefonds. An Unkosten. An Bestand. V- SA SA SA SA 1 bis 3 1837 bis 1839 356 15 — 560 22 6 126 7 3 — — 4 — 5 1840 — 1841 300 — — 300 — — — — — — — — 6 1842 315 — — 315 1 -— 14 — — — — — 7 1843 230 . 152 25 — 1 — — —- — 8 1844 323 — . 151 9 6 — 23 — — — — 9 1845 289 — — 199 4 — — 29 — — — — 10 1846 249 — — —> — — — — — — — 11 — 12 1847 — 1848 798 7 6 284 17 6 19 2 6 — -— — 13 1849 442 — — 299 11 6 1 12 6 — — — 14 1850 805 — — — — — 48 15 6 — — — 15 1851 bis 26/10. 777 — — 1149 2 6 10 26 9 849 — — 4884 22 6 3412 3 6 222 26 ° ^ 849 — — Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben. Einnahmen: 1) Beitrage der Mitglieder . . 5690 6 SA 10 2) Beiträge des Börsenvereins . 1980 „ — „ — „ 3) Geschenke und Zuwendungen. 1158 „ 29 „ 8 „ 4) An Zinsen des Reserve-Fonds 539 „ 16 „ — 9368 „22 ,, 6 Ausgaben: 1) An Unterstütz, in Sa. b. 26/10 51. 4884 22 SA 6 2) An den Reservefonds . . . 3412 „ 3 „ 6 „ 3) An Unkosten 222 „ 26 „ 6 „ 4) An Saldo Vortrag .... 849 „ — „ — 9368 „ 22 ^ 6 Die verschiedene Höhe der Ainseinnahmeposten in den verschiedenen Jahren kommt daher, daß die Zinsen von einzelnen Pa pieren nicht immer jährlich abgehoben wurden. Der Reservefonds beträgt nach der Angabe des Cassenberichts vom 26. Octbr. 1851. . . . 3500 — SA — H.. während derselbe nach vorstehender Zusammenstellung nur 3412 „ 3 „ 6 „ beträgt, sich also ein LIus von . 87 „ 26 „ 6 in demselben befinden würde. Dieses klus entsteht jedoch daher, daß viele Papiere unter dem Cours gekauft, in den Eassenberichten aber mit ksri an gegeben- sind. Die ganze Unterstützungssumme von 4884 22 SA 6 H., welche seit 15 Jahren verwendet ist, vertheilt sich wie folgt: 1) An Buchhändler (inol. einer Pensionsparcelle von 50 seit 1851) 1205 — SA -— H.. 2) An Wittwen, Frauen, Töchter und Kinder (inol. 10 Wittwcnpensionsparcellen s 50 seit 1850) 2232 „ 22 „ 6 „ 3) An Ge hülfen und Lehrlinge (mol. 3 Pensionsparcellen ä 50 seit 1851) . . 1447 „ — „ — „ ^4884 „ 22 ,) 6 „ Diese Unterstützungen sind nach Nah' und Fern', durch das ganze Gebiet des deutschen Buchhandels, ohne irgend welche Bevorzugung einer oder der anderen Gegend oder Stadt, nach gewissenhafter Prüfung vertheilt worden. Das nun zum dritten Male vnvollständigte Statut, welches hiermit übergeben wird, ist durch allgemeine Zustimmung der in Berlin am 26. Oct. 1851 abgehaltenen Generalversammlung angenommen worden und gilt demnach von jetzt ab als Gesetz des Vereins. — Uns aber bleibt zum Schlüsse dieses Vorwc^ts noch übrig, — so schloß auch das erste Vorwort unseres verstorbenen Freundes und Vor stehers Ens lin, — allen Mitgliedern und Wohlthatcrn des Vereins den aufrichtigsten und herzlichsten Dank für ihre Theilnahme zw sagen und den Nichtmitgliedern eine nochmalige Prüfung des Instituts und ihren Beitritt zu demselben freundlichst zu empfehlen. Berlin, den 26. Oktober 1851. Der Vorstand.