Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1852
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- 1852-07-21
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- 21.07.1852
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1852.^ 1043 Statt nun das Resultat der Abstimmung des gesammtcn süd deutschen Buchhandels abzuwarten, scheint die zugestandcnc Frist von der Stuttgarter Coalition dazu benutzt werden zu sollen, von der Gesammtheit, der die Verhandlungen der Versammlung noch fremd geblieben, unter Androhung, vom 1. Januar 1853 ab die Rechnung in Gulden und Kreuzern aufzuheben, eine cathegorische Erklärung abzudringen, welche der Stuttgarter Octroyirung zu stimmt, wobei es am bedauerlichsten erscheint, daß sich so manche ehrenwcrthe Firma diesem statutenwidrigen Verfahren ange schloffen. Um den Folgen eines so offenbar gewaltsamen Eingriffs vorzubeugen, indem mit demselben Rechte, welches sich Stuttgart aneignet, jeder Verleger für die Folge vorschreiben könnte, nur in Frankatur nach seiner Stadt zu verkehren, und in Ermangelung der noch nicht erfolg ten Constituirung des neuen Vorstandes, halte ich es für meine Pflicht als Vorsitzender der letzten Versammlung, Ihnen vorläufig diese Darlegung der Verhandlungen und Beschlüsse der letzten Ge neralversammlung zugehcn zu lassen, und hoffe, daß die geehrten Eollegen nur nach den Beschlüssen der Generalversammlung abstim men und dazu den Empfang des Protokolls sowie die Aufforderung des neuen Vorstandes, dem Beschlüsse gemäß abwarten werden. Hochachtungsvoll Für den Vorstand des süddeutschen Buchhändler-Vereins, der Vorsitzende der letzten General-Versammlung vom 21. Juni: August Ostcrrieth. (Anlage 1.) Baden, den 14. Juni 1852. Hochgeehrte Collegcn! Der Schweizerische Buchhändlcrverein, welcher sämmtliche mit Deutschland in direkter Verbindung stehende Buchhandlungen in sich schließt, mit Ausnahme von zwei Geschäften, mit welchen wegen Nach druck jede Verbindung abgebrochen ist, hat sich in seiner Generalver sammlung vom 14. d. M, mit dem süddeutschen Commissions- und Spe ditions-Wesen beschäftigt und den einstimmigen Beschluß gefaßt, dem resp. Vorstand des süddeutschen Buchhändlervcreins zur Kcnntnißnahmc der am 21. d. M. in Frankfurt a. M. stattfindenden Generalversamm lung seine Ansichten über den Gegenstand mitzutheilen, und zwar um so mehr, als vielleicht Niemand aus unserer Mitte bei dieser Versamm lung gegenwärtig sein wird. Die Schweizerischen Buchhändler verkennen die großen Ucbclstände nicht, mit welchen das jetzige süddeutsche Spcditionswesen behaftet ist, und sie hätten sehr gewünscht, cs würde sich die hierfür niedergesetzte Commission auf Anträge vereinigt haben, welche geeignet wären, diese Uebelstände zu heben, oder doch wesentlich zu vermindern, ohne zugleich weit wichtigere Bedenken hervorzurufen. Wir zählen zu den erstern z. B. einen Antrag, welcher die Absender verpflichten würde, ihre Sendungen zu einem bestimmten nach der Ent fernung und den Transportmitteln berechneten Ansatz, die Conimissions gebühr' inbegriffen, nach dem Speditionsplatz zu liefern, so daß ein neuer für Alle billiger Tarif, fcstgestcllt werden könnte, der z. B- alle 4 Jahre, nach Maßgabe der stattsindenden Veränderungen in den Frachtpreisen einer Revision unterworfen würde. Wir verkennen die Schwierigkeiten nicht, die mit Aufstellung eines solche» Tarifs verbunden wären, aber bei den gegenwärtig noch so sehr auseinander gehenden Ansichten und Interessen der süddeutschen Buch: Händler selbst, dürfte dies vielleicht einer der wenigen Anträge sein die ein« große Stimmenzahl und daher Geltung erlangen könnten. Der Schweizerische Buchhändler-Verein kann sich auch dahin aus spreche», daß er geneigt wäre, sich einem Anträge auf einen einzigen Commissionsplatze anzuschließen, insofern die dießsälligcn Anerbietungen annehmbar erscheinen. Unter keinen Umständen aber könnten wir sol che«» Anträge beistimmen, wenn damit Frankatur verbunden werden wollte. Wir müssen uns entschieden dagegen verwahren, daß die Sen dungen bis zum Commissionsplatz frankirt und damit der Grund zu einem süddeutschen Leipzig für den Buchhandel gelegt werde. Es ist dein Schweizer Buchhändler-Verein gelungen, das Unwesen des hohen Rabattes und andere Schleudcreien zu beseitigen und er wird fortfahren, auf einen ebrenwerthen und soliden Geschäftsverkehr hinzu wirken, soweit es ihm möglich ist. Ein Commissionsplatz in der Nähe, wohin alles irsnoo geliefert werden müßte, würde aber nach unserer Ansicht dieses und noch mehr dazu auf das Spiel setzen und möglicher Weise der Schleuderei Thür und Thor öffnen, wenn auch nicht von gegenwärtig bestehenden, doch von ohne Zweifel neu am Spcditionsplatz sich etablirenden Geschäften. Von dieser einstimmigen Ansicht des schweizerischen Buchhändler- Vereins ersuchen wir unsere verehrten Collegcn Kcnntniß nehmen zu «vol len und zugleich die Versicherung zu empfangen, daß wir jederzeit bereit sein werden, Vorschläge zu Verbesserungen in unserem Geschäftsverkehr zu unterstützen, wenn sie wirklich geeignet sind das Ganze zu heben. Wir haben zu dem Ende unserer Borsteherschaft die Vollmacht cr- theilt, in obigem Sinne in unserem Namen zu handeln. Mit collegialischer Begrüßung Der Schweizerische Buchhändler-Verein. In Abwesenheit des Präsidenten: Der Vice - Präsident Fr- Schulthcß. Der Actuar: CH- Beyel. (Anlage 2.) Der Unterzeichnete hat bei dem süddeutschen Verkehrswesen die Ucbcrzcugung gewonnen, daß sich ein Commissionsplatz mit Leipziger Einrichtung nicht durchführen läßt, und cs wird daher derselbe für sich und sein Sortimentsgcschäft das bisherige Verfahren beibebalten, ob schon er mit den vielfachen Auslagen, die sich im süddeutschen Verkehre ergeben, nicht völlig einverstanden sein kann. Um nur ein geringes Bild der großen Konfusion zu geben, welches sich nach der Lage der Stadt Regensburg ergibt, bemerkt der Unter zeichnete, daß er bei Bezügen oder Versendungen von und »ach Bam berg, Würzburg, Nürnberg, Ndrdlingen, Eichstätt, Donauwörth «c nicht den Weg über Stuttgart oder Frankfurt einschlagcn kann, es würden die Beischlüffe oft Monate lang unterwegs bleiben! Bezüglich Stuttgart ist noch zu berücksichtigen, daß dieser Ort als Wcchselplatz nie eine Stelle einnchinen wird, und daß cs für de» Verleger unangenehm ist, sich mit Kosten sein Guthaben daselbst erho len zu müssen. Daß die Herren Engel und Ne ff pro ckomo sprechen, ist ihnen nicht zu verdenken, deshalb spricht der Unterzeichnete seine Uebcrzcugung ebenfalls unverholcn aus. Uebrigenü hat der Unterzeichnete Herrn Chr- Korn in Nürnberg ersucht, von dieser Erklärung den geeigneten Gebrauch zu machen, und was derselbe in dieser Angelegenheit thut, billigt er vollkommen. Warte man doch zu, bis die in Angriff genommenen und projeccir- ten Eisenbahnen fertig sind, das Ucbrige findet sich dann von selbst. Herr Chr- Korn ist ferner vom Unterzeichneten bevollmächtigt, Zahlungen für ihn in Empfang zu nehmen und zu leisten, kraft seiner Unterschrift und Siegel. Regensburg, den 9. Juni 1852. (1. 8.) G. I. Manz, Besitzer der Montag und Weiß'scheu Buchhandlung. Eine unparthoiische Bemerkung. Aus Leipzig. Wenn der geehrte Antwortgcber in Nr. 68 des B.-Bl. neun Stuttgarter Firmen aufführt, die, als an der Stuttgarter Commis- sions- und Frankatur-Angelegenheit „gar nicht betheiligt", zur Un terschrift des bekannten Eirculairs vom 1. d. M. nicht cingeladcn wurden, so nimmt es immerhin Wunder, daß sich unter den Unter zeichnern doch auch verschiedene Kunst- ».Musikalienhandlungen befin den, wie: Autenriclh, Georg Ebner, Musikalien-Verlag zum Haydn und Antiquar Ferd. Stcinkopf, während man die Allgemeine Musik handlung, Zumsteeg, wie einige andere Antiquare, die nicht unter zeichnet haben, als „gar nicht bctheiligt" an diesen Interessen bezeich net. Warum sollen jene mehr als diese hieran Interesse haben? Uns berührt diese ganze Angelegenheit gar nicht, denn wir haben nicht einmal mit dem hiesigen Commissionswesen etwas zu thun, aber konnten nicht umhin es auszusprechen, daß uns die gegebene Antwort nicht unpartheiisch scheint. Sagen Sie offen, Herr Ano- nymus Sch , würde man die obengenannten Firmen wohl zurück- 150*
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