Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-08-04
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1852
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18520804
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185208046
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18520804
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1852
- Monat1852-08
- Tag1852-08-04
- Monat1852-08
- Jahr1852
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1120 Groschen mit 33^ Thaler und Groschen netto, Mark und Schillinge mit 33^dö, 25?h u. netto. — Als Curiosum führen wir die durchgängige Berechnung des Herrn I. F. Hammerich in Altona für sein bekanntes Verlagswerk: „Wrage, Dcnzel's Anschauungs unterricht 2 Bde." an: 1. Theil: 12 GA oräinsir; 2. Theil 2 Mark «Utz:— —— Zu diesen zahlreichen besonderen Leiden des nordalbingischcn Buchhandels Haufen sich natürlich noch die allgemeinen des deut schen: — Preisherbsetzungen; Ausbleiben von Fortsetzungen u. s. w. u- s. w. Besonders empfindlich wird aber ein großer Theil dieser Uebelstände dadurch, daß sie erst aus den letzten zehn Jahren stammen. Es sind nämlich gerade 10 Jahre, daß die in den Herzogthü- men bis dahin bestandenen „Privilegien" für die Buchhändler auf gehoben und diese Unbcschränktheit dafür eingeführt wurde. — Da mit wollen wir durchaus einen Zustand nicht loben, wo ganz Holstein 4—6 Sortimentsbuchhandlungen, Schleswig 2—3 haben durfte; wo der Käufer, dem man 12VsA> Rabatt bewilligte, nach Abzug desselben, immer noch 5?h über den eigentlichen Ladenpreis bezahlen mußte. — Hochmuth kommt vor dem Fall; aber der Fall ist nun auch tief genug, und es scheint wohl an der Zeit, seiner im mer sich vermehrenden Geschwindigkeit ein Ziel zu setzen. — Wer weis es zu finden? U. — Zur Buchhändler-Prüfungs-Angelcgenheit. In Breslau fand am 27. Juli c. die erste Buchhändler-Prüfung statt. Als Regierungs-Commissar fungirte der Polizei-Präsident v. Kehler, als weitere Examinatoren die Buchhändler E- Trewendt und E. Neubourg. Einige Tage vorher hatte der Examinand zwei schriftliche Aufgaben zu lösen: s) vom RegierungS-Commissar: Ueber die Einwirkung der Preß freiheit auf den preußischen Buchhandel, b) von den Buchhändlern T. u. N.: Der deutsche Buchhandel in seiner eigenthümlichen Organisation und im Unterschiede vom englischen, französischen und amerikanischen. Inder mün dliche nPrüfung wurden folgendeFcagcn behandelt: s) vom Regierungs-Commissar: Begriff der Presse und der dabei betheiligten Personen des Buchhändlers, Verlagshändlers, Schriftstellers. — Begriff der Unbescholtenheit im Sinne der Gewerbeordnung und des Paßgesetzes. — In welchen Fällen Entziehung der Concession nach dcmPreßgesetze und aufdem Ver waltungswege möglich. — Begriff der periodischen Druckschrift nach dem Preßgesetze. — Verpflichtung des Verlegers w- zur Hinterlegung von periodischen und nichtpcriodischen Druck schriften. — Deren vorschriftsmäßige Bezeichnung bei und ohne Cautionspflicht- — Der Buchhandel als Gewerbe; kauf männische Rechte desselben. — Ob er zum Groß- oder Klein handel zu rechnen. — Stempel- und Postzwangspflichtigkeit der Zeitungen und Zeitschriften. b) vom Buchhändler E. N-: Die besten Handbücher der Ge schichte der allgemeinen Literatur. — Aeltestes Denkmal der Literatur. — Sittlicher und sprachlicher Einfluß der lutheri schen Bibelübersetzung. — Die besten Bibelausgaben. — Ge schichtliche Reihenfolge griechischer Schriftsteller mit Nennung der vorzüglichsten neueren Ausgaben. — Goldenes Zeitalter der römischen Literatur; Schriftsteller und Dichter mit Bei fügung der besten Ausgaben. — Periodische Eintheilung der deutschen Literatur. — Die ältesten deutschen Historiker mit Bezeichnung des großen Sammelwerks, in welchem sie verei nigt. — Aufzählung der bedeutendsten Dichter und Prosaisten aus der Blüthezeit der französischen Literatur. — Die vor- züglichsten englischen Dichter und Historiker. — Unterschied der neuern englischen Romanliteratur von der französischen, nach Form und Inhalt. b) Vom Buchhändler E. T-: Welche Geschäftszweige der Buch handel umfasse. — Wie die Sortimentslager beziehungsweise anzuordnen seien. — Die dem Sortimenter unentbehrlichsten Verleger. — Ueber das Wesen der einfachen und doppelten Buchhaltung. — Nach welchen Principien Ladenpreise bei Ver lagswerken festzustellcn seien. — Erfordernisse eines Vcrlags- Contraktcs. — Kurze Geschichte der Buchdruckerkunst. — An fänge des Buchhandels im Allgemeinen und besonders des deutschen. — Aeltcste Vertriebsplätze deutscher Bücher. — Weshalb Frankfurt a. M. aufhörte, Buchhändler-Meßplatz -u sein. — Wohin er später verlegt und seit wann Leipzig als sol cher bestehe. Der Examinand bestand in dem schriftlichen und mündlichen Theile der Prüfung. Eine Antwort. In früheren Nummern des Börsenblattes erlaubte ich mir, mit Sch. unterschrieben, die Bemerkung, daß in der süddeutschen Com missions- und Speditionsftage der Augenblick des Entscheides ohne Zweifel Alle (Stuttgarter Collegen) vereint finden werde. Mein Wort fand eine Entgegnung von sieben hiesigen Handlungen (vicke Börsenblatt pag. 1069), worauf mir eine kurze Antwort erlaubt sei- In der Hauptversammlung vom 5. Juni l- I-, in der die Her ren Beck (Firma Beck 6- Fränkel), Engelhorn (Engelhorn L Hoch- danz), Göpel, Carl Hoffmann, Krais (Krais L Hoffmann), Weise und Schmidt (Schmidt L Spring) mit anwesend waren, wurde laut Protokoll einstimmig angenommen: 1) Vom 1. Januar 1853 an besteht für den süddeutschen, buch händlerischen Verkehr nur Ein Central-Commissions-, Spe- ditions- und Zahlungsplatz. 2) Von diesem Tage an sind alle Sendungen an Büchern, Zeit schriften, Rcmittendcn (mit Ausnahme der vom Jahre 1852 und früher herrührenden (s. Punkt 6), Briefen, Zetteln u. s w. an den Centralplatz ganz kostenfrei zu senden. 3) Andererseits hört jede Portobcrechnung von den am Central- plahe eingehenden Packcten auf, so daß also, eben so wie in Leipzig, dem Commissionair des Adressaten am Centralplatze alle Pakete u. s- w. von den Commissionären der Absender ohne irgend eine Berechnung von Porto öder Spedi tiv ns gebühr zu übergeben sind- 4) Die Uebereinkunft über das jährliche Honorar ihres Commissio nairs am Centralplahe bleibt jeder einzelnen Handlung über lassen- 5) Pakete mit Remittenden von im Jahre 1852 oder früher er- . haltenen Büchern können, sofern sie bis spätestens 31. Mai 1853 am Centralplatze eintreffen, unfrankirt cingesandt wer den. Alle nach diesem Termin am Centralplahe cinrreffenden Remittenden, auch wenn sie von im Jahre 1852 oder in frü heren Jahren versandten Artikeln herrühren sollten, hat der Absender nach dem Centralplatze zu frankiren. 6) Alle Zahlungen sind am Centralplahe in der mit dem dritten Montag des Juni beginnenden Woche zu leisten, soweit nicht beide Betheiligte über Zahlung an einem anderen Orte übec- eingekommen sind. 7) Jeder Handlung steht übrigens, wie das auch in Norddeutsch land der Fall ist, frei, nach der Convenienz ihres Geschäftes noch von weiteren süddeutschen Plätzen sich durch dort aufzu stellende Commissionaire Sendungen machen zu lassen, wodurch
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder