Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.08.1852
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- 1852-08-16
- Erscheinungsdatum
- 16.08.1852
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1181 1852.) nachfolgende Publikation des Postgesetzes wird die Postzwangspflichtig- keit derselben ohne Zweifel auch noch im Laufe des Lahres herbeiführen. Alle Journale, die wir absetzen, sind aber von uns bereits an die Verleger für das ganze Jahr voraus bezahlt und wir haben unsererseits wieder gegen die Besteller die Verbindlichkeit übernommen, sie ihnen zu einem bestimmten Preise zu liefern. Diesen Vertrag können wir dem Publicum gegenüber nicht brechen, und wir werden somit gezwungen sein, für das 2. Semester des laufenden Jahres sowohl die Stempelge bühren, als die Portokosten aus unfern Mitteln zu bestreiten. Alle diese traurigen Folgen sind — wir wiederholen dies mit vollster Ueberzeugung — den Absichten Ew. Excellenz entgegen, aber eintreten werden sie sicher, und deshalb scheint cs uns unerläßlich nothwendig, daß die erwähnten Gesetze noch einmal mit Zuziehung von sachverständigen Buchhändlern einer Revision unterzogen werden. Unser ergebenster Antrag geht hier nach dahin: Daß es Ew- Excellenz gefallen möge, die Ausführung des Gesetzes vom 2. Juni v. wie des Postgesetzes, bis zum Schluß dieses Jahres hochgeneigtest zu suspendiren und in dieser Zwischenzeit eine noch malige Berathung beider Gesetze unter Zuziehung von Sachverstän digen herbeizuführen. Sollte dies aber nicht möglich sein und muß es bei der Bestim mung, daß sämmtliche stempclpflichtige Zeitschriften nur durch die Post bezogen werden können, verbleiben, dann bitten wir wenigstens: es hochgencigtest anzuordnen, daß den Buchhändern bei denjeni gen Zeitschriften, die sie für ihre Geschäftsfreunde beziehen, vom Post-Amt ein entsprechender Rabatt bewilligt werde. Wir wünschen in keiner Weise dem Buchhandel auf Kosten der Post Bortheile zu vindiciren, die ihm nicht gebühren. Die politischen Zeit schriften gehören nicht in den Buchhandel und wir sind deshalb weit davon entfernt, den Debit derselben der Post streitig zu machen. Aber die Wissenschaft ist das Gebiet des Buchhandels. Beide sind mit ein ander eng und unauflöslich verbunden. Der Angriff gegen den einen trifft den andern nothwendig mit, und den Vorwurf wünschen wir, so weit es in unfern Kräften steht, von unserm Lande fern zu halten, daß es dem Fortgange der Wissenschaft hemmend, ja zerstörend in den Weg getreten sei- Königsberg, 17. Juni 1852. Mit größter Ehrerbietung sind wir Euer Excellenz ergebenste C. Gräfe. A. Heilmann. . Koch. C- Th. Nürmberger. H. Pfitzcr. George Tag. Th. Theile. Die Postvcreiiisconfereiiz und der Buchhandel. Im October d. I. werden die Regierungen der Postvereins staaten wieder eine Conferenz beschicken und es soll darauf auch auf weitere Herabsetzung der Bricfportosätze der Antrag gestellt werden. Sowohl daß eine solche Conferenz gehalten wird, als auch die Frage von Herabsetzung der Porti, giebt dem Einsender dieses Veranlassung wiederholt darauf aufmerksam zu machen (vgl. Südd. Buchh.-Aei- tung Nr. 24), daß auch von Seite des deutschen Buchhandels es an der Zeit wäre, seine Interessen, der Postvcreinsconferenz gegen über, wahrzunehmen und seine Ansprüche geltend zu machen. Ich will dabei nicht darauf Hinweisen, daß oder in wie weit die neueste preußische Preßgesetzgcbung gegen den Postvereinsvcrtrag verstößt, wie die preußische Gesetzgebung keinen Anstand genommen hat das Gesetz des Postvcreins ebensosehr als das Gesetz des Zollvereins zu ignoriren, und wie guter Grund dazu vorhanden wäre, daß nicht blos der preußische, sondern der deutsche Buchhandel beschwerend gegen jene preußische Maaßregel beim Postverein und beim Zollverein durch seine Organe aufkrete. Es wird nicht einmal dieses Winkes bedürfen, um die letztem daran zu erinnern, was ihnen in dieser Beziehung obliegt. Vielmehr von nicht partikular preußischen Sonderbestrebungen, sondern von allgemein deutschen An liegen sollte gesprochen werden, wenn ich dafür halte, daß der deutsche Buchhandel seine Stellung zu der durch den Postverein zu einer gewissermaaßen deutschen gewordenen Postanstalt näher in'S Auge fassen solle. Die Einführung eines gleichfömigen, einfachen und klar abgestuften Briesportotarifs, auf der Grundlage des Fran katursystems mit Freimarken und mit bisher beispielloser Wohlfeil heit sind Vortheile, welche auch dem Buchhandel für seinen Theil zu Gut kommen. Allein gerade der Buchhandel wird einen weit ge ringer» Vortheil daraus ziehen können als alle andern Fabrikations und Handelszweige, weil nach seiner Natur und der ihm durch seine Entwickelungsgeschichte gewordenen Geschäftsweise viel weniger die gewöhnlichen Briefe als die Verlang zettel von Belang sind. Daß der Sortimenter seine Verlangzettel täglich billigst dem Verleger di rekt oder dem Commissionär zusenden könne, daß er durch diese Bil ligkeit zugleich den noch größer» Zweck der größten Beschleunigung erreiche, indem täglich nach Bedarf, anstatt wöchentlich ein- oder zweimal verschrieben wird, und daß nach Bedürfniß ebenso leicht di rekt verschrieben werden kann, als durch Umwege, indem ein einzel ner Zettel die Unkosten der Postvcrsendung leicht erträgt, das sind Vorthcile, die den Buchhandel erst eigentlich in den Besitz der neuen Postverbesserungen setzen, den Mechanismus in ihm außerordentlich erleichtern und beschleunigen, und für das Publicum die wesentlich sten Vorzüge haben würde. Es braucht nicht an diesem Orte das Detail der fraglichen Einrichtung mit seinen Eigenschaften und Wir kungen auseinandcrgesetzt zu werden. Klar ist wohl, daß die Ver sendung der Verlangzettel unter Kreuzband durch das Gebiet des ganzen Postvereins von außerordentlichem Erfolge sein müßte. Die Anwendung der Kreuzbandprivilegien auf die gedruckten Verlang zettel liegt auch ganz in der Natur der Sache und wird den Post kassen der Vereinsstaaten schwerlich einen Verlust, wahrscheinlich wie alle Verkehrserleichterungen, einen Gewinn abwerfen. Daher kam es wohl, daß schon vor dem Postverein die Regierungen von Baiern und von Würtemberg in ihren Gebieten die Kreuzbandsen- dung der buchhändlerischen Verlangzettel gestatteten, und nach dem Beitritt derselben zum Verein noch eine Zeit lang aufrecht erhielten, ja daß wir auch von Leipzig aus im Anfang noch solche Sendungen empfingen- Dieß hörte dann aber auf, als der Postvereinsvertrag genauer studirt und allseitig pünktlicher vollzogen wurde, ja sogar bis jetzt noch kommen aus Baiern einzelne Nachzügler der — wir dürfen schon sagen — guten alten Zeit. Die Schuld liegt nun sicher nur daran, daß bei Abschluß des Postvereins-Vertrags und bei den bisherigen Revisionen Niemand war, der das Sachverhältniß einleuchtend vorgetragen hat und vortragen konnte, sonst hätten die wohlwollenden Regierungen, welche den Postvereinsvertrag geschaf fen, beziehungsweise angenommen haben, in nothwendiger Conse- qucnz seiner Hauptgrundsätze — der größtmöglichen Erleichterung des Postverkehrs — ein Zugeständniß an die buchh. Verlangzettel aufrecht erhalten müssen, das in Baiern, Würtemberg, Sachsen schon in Uebung war. Ebendarum muß auch angenommen werden, daß sie bei angemessener Vorstellung auch jetzt noch darauf eingehen werden, und der Antrag möchte daher wohl begründet sein: es möge durch die Organe des Börsen-Vereins, des Süddeutschen Buchh.-Vereins, der Provinzial- und Orts-Vereine, worunter hauptsächlich die Buchhandlungs-Gremien der großen österreichi schen Städte Wien, Prag, Pesth w., sowohl bei ihren resp. Re gierungen als auch und hauptsächlich bei der im October stattfin denden Postconferenz Vorstellung dahin gemacht werden, den ge druckten buchh. Verlangzctteln, welchen nur Adresse, Datum und Titel des Buches nebst kurzen Beisätzen wie ,gegen baar' „di rekt" mit geschriebenen Worten beigefügt ist, die Gleichstellung mit anderem Gedruckten, welches das Recht der Kreuzbandsendung genießt, einzuräumen. Von den Fahrpostsendungen mit und ohne Eisenbahnen ein an dermal.
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