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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.10.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-10-04
- Erscheinungsdatum
- 04.10.1852
- Sprache
- Deutsch
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1452 ioi und können uns nicht versagen, die betreffende Stelle hier einzu- schalten: „So gewiß es ist, daß die Besitznahme herrenloser Gegenstände, die Bebauung des Bodens und dieGestaltgebung beweglicher Sachen, Ansprüche auf Eigenthum begründen, ebenso gewiß ist es, daß die Hervorbringung eines Neuen, welches nicht selbst Person ist, das allervollkommenste Eigenthum erzeugt, welches denkbar ist. Dieses Verhältniß findet statt zwischen dem Schriftsteller und seiner Schrift, zwischen dem Künstler und seinem Kunstwerke, und zwischen dem Erfinder und seiner Erfindung/' „Diese sämmtlichen Erzeugnisse menschlicher Thätigkeit erfüllen alle Bedingungen, welche sonst an die des Eigenthums fähigen Ge genstände gestellt zu werden pflegen. Sie sind^, wenn auch nur durch Auge und Ohr, sinnlich wahrnehmbar, «ie lassen sich von allen ähnlichen Erzeugnissen deutlich unterscheiden und haben einen abschätzbaren Werth. Nur der Umstand, daß vor Erfindung der Buchdruckerkunst und der zahlreichen neuern Vervielfältigungskünste, dieser Werth ein sehr beschränkter und es beinahe unmöglich war, eine Hervorbringung der obbezeichncten Art, wider den Willen ihres ersten Urhebers, zu neuen Hervorbringungen zu benutzen, macht es erklärlich, daß man die Natur dieses Rechtes verkannte und den Schutz, als er sich unabweisbar zeigte, demselben nur in der Form persönlicher Begünstigungen — Privilegien — gewährte." „Man ist in neuerer Zeit zur Eckenntniß dieses Jrrthums, min destens in Beziehung auf die Erzeugnisse der Wissenschaft und Kunst, gelangt und hat dieselben als Eigenthum ihrer Urheber gesetzlich an erkannt, auch denselben einen mehr oder minder ausgedehnten Schutz zugestandcn. Man hat sogar versucht, diesem Schutz durch völker rechtliche Verträge auch dem Auslande gegenüber, Wirksamkeit zu verschaffen. Das Alles ist dankbar anzucrkcnnen, aber unzureichend." „So lange der Schutz des literarischen und artistischen Eigen thums noch als eine ausnahmsweise Begünstigung behandelt und dasselbe nicht in jeder Beziehung allem übrigen Eigenthume, na mentlich was Dauer, Rechtsmittel und Unantastbarkeit anlangt, vollkommen gleichgestellt wird, so lange machen sich die Staaten der Misachtung des Eigenthums mitschuldig, zu welcher sich der Com- munismus als Grundsatz bekennt. Es wird dem einfachen Ver stände niemals einleuchten, daß cs ein Eigenthum geben könne, wel ches unter gewissen Voraussetzungen, oder nach einer gewissen Dauer, der freien Benutzung Aller anheimfallen soll, ohne daß von ihm die ser Grundsatz mit Nothwendigkeit auf alles Eigcnrhum übertragen wird. Ganz dieselben Gründe, welche ehedem zur Vertheidigung des Nachdrucks dienten, werden jetzt zur Vertheidigung des Satzes geltend gemacht, daß Eigenthum Diebstahl sei." „Diese letzte Bemerkung gilt fast noch in höherm Grade von dem Eigenthume an Erfindungen, in Beziehung auf welche noch kein Staat sich dazu verstanden hat, von dem unheilvollen Systeme der Erfindungspatente abzugehen und unumwunden das volle und uneingeschränkte Eigenthumsrecht der Erfinder an ihren Erfindun gen, anzuerkennen" „Es ist ein Wahn zu glauben, daß dadurch die Gewerbe geför dert würden, auch wenn man davon nbsehen will, daß jede Förde rung der Gewerbe auf Kosten der Erfinder, eine Rechtsverletzung in sich schließt. Es ist noch Niemandem eingefallen, das Eigenthum an den Früchten des Feldes der allgemeinen Benutzung freizugeben, weil dadurch die unbemittelten Staatsangehörigen in den Stand ge setzt würden, sich ihren Bedarf wohlfeiler zu verschaffen. So gewiß aber eine solche Freigebung den Ackerbau zerstören würde, so gewiß hindert dieFreigebung der Erfindungen den nachhaltigen Aufschwung der Gewerbe. Diese würden sich weit besser befinden, wenn das volle Eigenthum an Erfindungen anerkannt wäre, denn es würden die Arbeiter keine Anstrengung scheuen, ihre Gewerbe zu vervoll kommnen. Es würden viel mehr Erfindungen gemacht und ver bessert werden als bisher, wo die Arbeiter, welche am häufigsten die Erfinder sind, in der Regel sich gezwungen sehen, den Nutzen davon ihren Bcodherren zu überlassen und deshalb vorziehen, im gewohnten Gleise zu beharren." „Der menschliche Geist ist mindestens ebenso ergiebig an neuen ! Erzeugnissen, als die Natur. Demselben einen Anreiz zu schaffen- ^ der Thätigkeit geben, heißt das Nationalvermögen erhöhen und ge- ! rade dem bedürftigsten Theile des Volks die Möglichkeit bieten, Er- ! sparnisse zu machen." Unser Gegner wird, wie wir hoffen, aus dieser Entwickelung mindestens davon sich überzeugen, daß es sich nicht darum handelt, das Kind mit dem Bade auszuschütten, sondern vielmehr darum, das Kind in sein gutes, ihm lange vorenthaltenes, Recht cinzusetzen und gerade der bedürftigsten Klasse den Beweis zu geben, daß die geistige Thätigkeit auf jeder Stufe der Gesellschaft ihre Ehre und ihre Aussichten hat. Auch sollen die bestehenden Verhältnisse nicht unberücksichtigt bleiben und wir wünschen gerade deshalb Verträge, nach dem Vorgänge Hannovers, damit frühere, wenn auch an sich widerrechtliche, doch in gutem Glauben begonnene Unternehmungen, ohne Verluste abgewickell werden können. Daß man Unmoralisches zulassen müsse, um größere Uebel zu vermeiden, ist eine jesuitische Lehre, gegen welche sich, Gott sei Dank, die deutsche gute Natur noch immer gesträubt hat, und welche wir daher selbst dann nicht gelten lassen könnten, wenn der Verfasser nachgewiesen hätte, daß die allgemeine Unterdrückung des Nach drucks ein Uebel wäre, während wir dieselbe als einen Fortschritt zum Bessern begrüßen, welcher dann seine vollen Segnungen be weisen wird, wenn auch die immerwährende Dauer des Eigenthums an Geistcserzeugnisscn allgemein anerkannt und unter den Schutz der Gesetze gestellt sein wird. Es werden auch dann die dem Gemeingut bereits verfalle nen Werke der allgemeinen Ausbeutung überlassen bleiben und es werden demselben noch täglich Schätze Zuwachsen von solchen, die sich ihres Rechtes freiwillig begeben oder sich nicht mehr legi- timircn können, wie ja aus diesen Gründen alle Tage erhebliches Eigenthum verloren geht. So lange aber der Mensch Mensch bleibt und für seine Thätigkeit eines Stachels bedarf, so lange ist es nicht blos eine Forderung der Gerechtigkeit, sondern auch eine Focde- ^ rung decStaatsweisheit, der geistigenThätigkeitdiesclbenVortheile einzucäumen, welche jede andere Thätigkeit genießt. Ob der Autor dem Inland« oder dem Auslande angehört, ^ das kann in der Anerkennung seines Rechtes keinen Unterschied machen. Die Rechtlosigkeit der Fremden ist mit dem Abzugsrecht und dem Standrccht gefallen, auch ist es unwahr, daß uns die Vorthcile des geistigen Verkehrs mit unfern Nachbarn, durch Anerkennung des Rechtes ihrer Autoren, auf den ausschließlichen Fruchtgenuß ' ihrer Werke, erschwert oder entzogen würden und wir müssen gänzlich , in Abrede stellen, daß es ohne den Nachdruck ausländischer Werke > um deutsche Wissenschaft und Kunst noch sehr übel bestellt sein würde, denn ganz abgesehen davon, dass Werke der Kunst und ! Wissenschaft seltener nachgedruckt worden sind, wäre es ein klägliches Armuthszeugniß, wollten wir zugeben, daß die deutsche Kunst und Wissenschaft von den Fremden abhängig wäre, oder ihre Nahrung stehlen müßte, weil sie zu arm wäre, sie zu kaufen. In einer Zeit, wo die Besten aller Völker dahin streben, dem Grundsätze Anerkennung zu verschaffen, daß selbst im Kriege das Pcivatcigenthum unangetastet bleibt, kann unmöglich der Vor schlag Anklang finden, dem edelsten und heiligsten Eigenthum den völkerrechtlichen Schutz zu versagen, weil Einige leben, die von der Schutzlosigkeit Vortheil gezogen haben. Das sei von Deutschland ferne! n.
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