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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.10.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-10-06
- Erscheinungsdatum
- 06.10.1852
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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1464 und kann daher für jetzt nur bei Hauptzollämtern I. Klaffe stattsin- den, wo eine hiezu geeignete besondere Lokalität diesem Dienstzweige cinzuräumen ist. An diese Hauptzollämter sind die aus dem Auslande einlan genden Bücherballen, Kreuzbandsendungen rc., sie mögen durch die Post oder durch andere Gelegenheit befördert werden, von der Grenze zur Behandlung anzuweisen und es sind von dieser Anweisung nur die periodischen Druckschriften, denen der Postdebit bewilligt ist, ausgenommen. Auch inländische Büchersendungen, welche keiner Zollbehand lung unterliegen, können im Falle eines begründeten Verdachtes eines Unterschleifes, über besondere Anordnung deS Vorstehers der politischen oder Polizeibehörde, eröffnet und durchsucht werden. §. 10. Für den Dienst der Bücherrevision ist bei jeder Polizei- direklivn eine besondere Commission zu bilden. Die hiezu geeigneten Beamten werden für diesen Dienstzweig von der obersten Polizei behörde besonders bestimmt. §. 11. Bei den vorzunehmenden Revisionen der Bücherballen sind vor Allem und mit thunlichster Beschleunigung jene Sendun gen abzufertigen, denen ordentliche Fakturen oder Verzeichnisse der darin enthaltenen Werke beiliegen; dann erst >ene «) deren Versender bereits wiederholt zu Anständen Anlaß gege ben hat; d) denen keine Faktura oder Büchccverzeichniß beiliegt, oder wo bei der Revision wesentliche Unterschiede zwischen dem Inhalte der Faktura oder des Verzeichnisses und dem thatsächlichen In halte der Sendung erhoben werden. §. 12. Wird bei der Revision wahrgenommen, daß eS bei der Verpackungsart darauf abgesehen sei, die Aufsicht zu täuschen, und strafbare Druckschriften der Wahrnehmung und Anhaltung zu ent ziehen, sind insbesondere solchen Werken falsche Titelblätter oder Umschläge beigelegt, oder erscheinen sie bogenweise in andere Werke eingelegt, so ist die ganze auf solche Weise vorgerichtete Sendung mit Beschlag zu belegen, und wegen der eingeschwärzten Druckschrif ten und wegen des Versuches der Täuschung der Behörden, das Strafverfahren einzuleiten. §. 13- Büchersendungen, bei welchen kein Anstand obwaltet, sind mit Beschleunigung zu behandeln, und ohne allen Aufschub auszufolgen. Die bei der Revision Vorgefundenen verbotenen Druckschriften sind auszuscheiden, mit Beschlag zu belegen, und es ist damit nach §. 32 der Preßordnung vorzugehen. Der Verfall hat unter allen Umständen einzutreten, auch wenn eine zum Strafverfahren geeignete Person im Jnlande nicht vorhanden ist. Die Rücksendung von Werken, deren Verbreitung aus dem Auslande vor Erlassung des Verbotes stattfand, ist durch das Haupt zollamt unter strenger gefällämtlicher und polizeilicher Controlle zu bewirken. Die Polizeibehörde hat sich sowohl von der vollzogenen Absendung die Ueberzeugung zu verschaffen, als auch von der Be stätigung des Austriktsamtes Einsicht zu nehmen. Z. 22. Befindet sich ein ausländisches verbotenes Werk, dessen Bezug ausnahmsweise einer Privatperson oder Bibliothek bewilligt wird, bereits im Jnlande und unter ärmlicher Verwahrung, so ist es gegen Erlag des Preises von der Büchcr-Revisions-Commission dem sich mit der Erlaubniß Legitimicenden, unter Einziehung derselben aus zufolgen. Muß jedoch ein solches Werk aus dem Auslande besonders verschrieben werden, so müssen sie als eine abgesonderte Kreuzband sendung, und nicht in andere Bücherballen verpackt, an das betreffende Hauptzollamt eingeschickt werden. Verbotene Druckschriften, die sich in Bücherballen oder über haupt unter andern Büchersendungcn vermischt vorsinden, können durch die Angabe, daß sich Jemand um den ausnahmsweisen Bezug , sM 102 derselben verwendet, oder auch die Erlaubniß dazu bereits erhalten habe, dem verwirkten Verfalle nicht entzogen werden. Die gegen be sondere Bewilligung auszufolgcnden verbotenen Druckschriften sind von der Bücherrevision, durch Aufdrückung eines Stempels in schwar zer Farbe oder sonst kennbar, ämtlich zu bezeichnen. Zur Notiz in Betreff der Anfrage aus Nord-Deutschland. Mit Bezugnahme auf die in Nr. 100 des Börsenblatts ent haltene Anfrage, in Betreff der Tauchnitz-Jügel'schen Angelegenheit, bemerke ich vorläufig, daß ich deßfalls bereits bei dem verehrl. Vor stande des Börsenvereins Schritte gethan habe, um denselben zu ver anlassen, dieser, die Bestimmung des Börsenblatts offenbar ver nichtenden Entscheidung, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln entgegen zu treten, und erwarte ich mit Zuversicht, daß derselbe in diesem folgereichen Falle die Interessen des G esammt-Buchhan- dels nicht bloß stellen wird. Frankfurt a/M., 2. October 1852. Carl Jügel's Verlag. Die Manuskripte Peter Schlemihl'S ist der Titel einer unlängst in Berlin erschienenen Novelle von Lud wig Bechstein. Auf Anregung und Wunsch mehrerer Col lege«, geben wir hieraus die nachfolgende Stelle, welche die humo ristische, unsere Verhandlungen mit Autoren so recht pikant darstel lende und aus dem Leben gegriffene Buchhändler-Correspondenz ent hält, und Sortimentern wie Verlegern gleich ergötzlich — wenn nicht mehr — vielleicht gar Lehre, sein dürfte. Bemerken müssen wir noch ausdrücklich, daß sämmtliche Briefe aus den ersten Monaten des Jahres 1848 zu datiren scheinen. Die Redaction. Wie leicht das Wort sich ausspricht: ein Schriftsteller — und wie schwer es ist, ein Schriftsteller zu werden, zu sein, obschon sichs Hunderte gar leicht machen, Tausende sich's leicht denken. Du weißt das besser als ich, fühlst wohl, was ich damit andeuten und sagen will. Nun möchte ich eine Frage wagen, nimm sie nicht übel, sei nachsichtig mit mir. Dein köstliches Wort hat mich verwöhnt, cs lockt mich an eine mir noch fremde Zaubersphäre heran. Du meinst, meine Niederschrift könne gefallen, könne Antheil erregen! Wenn Du nun dafür dich verwenden wolltest, Du hast so viele Verbindun gen, hast schon Anderen in ähnlicher Weise geholfen, und mich ver pflichtetest Du hoch und zu unauslöschlichem Danke — mich und die Meinen. Wenn Du nun erfragtest — gelegentlich — da oder dort — Du verstehst mich — hier in Leipzig — wage ich's nicht wieder, dies selbst zu thun, es würde doch vergebens sein. — Aber Du — Dir wird es leicht werden, Deinem Urtheil vertraut man. — Wenn Du für meine Reiseschilderung, meine wunderbaren Erlebnisse einen — einen Verleger— jetzt ist's heraus, das gewichtige Wort — einen Verleger verschaffen könntest! Das wäre ja köstlich! Und es bräche sich dann wohl die Bahn auch zu noch künftigen literarischen Vater freuden, Pflcgevaterfreuden meine ich. Du sollst alles erfahren, alles wissen — was ich ferner erlebt, was mir begegnet; gleich morgen beginne ich die Arbeit — bald werden die Tage länger wer den, ich will täglich eine Stunde früher als bisher aufstchen, und sehr fleißig scim Du wirst dich wundern über das, was ich gefun den, das meine kühnsten Erwartungen übcrtraf, und dennoch — dennoch — oh ich Aermster! Noch reifte mir nicht eine einzige Frucht, die ich am übervollen Baume fand. Lebe wohl, vergiß nicht Deinen armen treuen Mendel. Wie hätte ich vermocht, solch rührender Bitte zu widerstehen? Ich schrieb ungefähr Folgendes an zehn mir bekannte Verlagsbuch- händlcr:
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