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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1852
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- Deutsch
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1638 sM 114 Schivetfchke L» Sohn in Braunschweig. 7889. Juncker, G-, praktisches Hülfsbuch zur Einübung der latcin. For menlehre. 2. Cursus. gr. 8. Carl- 18N-k 7899. Aitssck, 6. W., 6is8sgenpoesio 6er kriecdenkritisek llsrxostsllt. 1. rVbtk. gr. 8. 6sl>. I'/g Wcidmann'sche Blichh. in Leipzig. 7891. Vrodisvk, LI. IV., über musikal. lonbsstimmung u. lempsratur- kecl>4. 6ek. *1^i 7892. Illvii, luli, epitomso 6e1. 1,ivio bellorum omnium smiorum 066 lidri II. llsesnsuit et smentlavit O. lad», gr. 8. 6ek *1 ^ 7893. Lokmeister, W., Lsitriige rur Kenntnis« clsr «skssslcrxplogamsn. bock 4. «ed.*It/g^ O. Wigand in Leipzig. 7894. Encyclopädie der Spiele enth. alle bekannten Karten-,Bret-,Kegel- Spiele rc. u. Schach. Mit e. histor. Einleitung von L. v. Alvensle- ben. 8. 1853. Geh. 1A ^; geb. 2 7895. Encyklopädie der aesammcen Landwirthschaft. Hrsg. v. W- Ldbe- 57. u. 58. Lfg. Lcr-<8. Geh. 5^ 7896. Lexikon, illustrirtcs, der gesammten Wirthschaftskunde. Hrsg, v- W. Lobe. 8. Lfg. Lex.-8. Geh. V« ^ O. Wigand'» Teparat-kkonto in Leipzig. 7897. Wigand's Eonvcrsations-Lcrikon. Für alle Stände. 175. u. 176. Hst. gr. 8. .5 2^^ Nichtamtlicher Theil. Gedanken über die Prüfungen der Buchhändler-Gehilfe». Es scheint nicht klug zu sein, bei solchen Prüfungen Fragen aufzuwerfen, welche das Innere des Buchhandels in calculalivcr und speculativer Beziehung zu sehr berühren, wie z. B- die Auf gabe: „Berechnung eines Verlags-Artikels der bei Ab satz der Vs Auflage die Kosten deckt" u. dergl. mehr. Geschieht dies mündlich, so kann es nicht fehlen, daß selbst das bei solchen Prüfungen fungicende Amtspersonal die Ohren neugierig spitzen wird. Geschieht es aber schriftlich, so bleibt das Elaborat sicher bei den Akten und man kann da nicht wissen, welchen Augen es spater vorkomwit. — Warum noch mehr Aufklärung über die in ner» Verhältnisse des Geschäfts geben und die Meinung steigern, als habe der Buchhandel einen goldenen Boden? Es lassen sich genug andere Rechenexempel für diese Kategorie ausfinden, z. B.: Calcu- lation eines Artikels der durch Concurrenz geschlagen wurde noch ehe er ins Publikum trat , oder der gleich bei seinem Eintritt in die Welt eine unverdient unfreundliche Aufnahme fand, u. s. w. Die Fragestellungen sollten dabei nie auf Gewinn, sondern stets auf Verlust lauten. Dergleichen Aufgaben würden ben doppelten Dortheil gewäh ren, erstens nach Außen irrige Ansichten nicht zu verbreiten, zweitens nach Innen ein Bischen zur Vorsicht zu mahnen. —Der Herr Prüfungs-Eanditat würde gewiß manchmal an die mit Befan genheit gefertigte Rechnung zu denken Veranlassung haben. X. V. 7,. N. S. Auch gegen die Verlautbarung der Specialien im Bör senblatt möchte einiges Bedenken zu erheben sein, was durch den auf anderer Seite erzielten Vortheil nicht ausgewogen werden kann. Internationales Verlagsrecht. II. Der vorerwähnte Aufsatz in Nr. 101 d- Bl. deutet an, daß die conscqucnle Durchführung dess. g. geistigen Eigenthums ent weder zu einer Unmöglichkeit oder zu einer Ungerechtigkeit führen wurde. „Nach meiner objectivcren Anschauung der Sache" — so heißt es dort —- „reicht dieser Begriff noch weit, weit über Literatur und Kunst hinaus, ohne daß es in den Grenzen der Möglichkeit liegt, den weitverzweigten geistigen Erzeugnissen aller Art nur an nähernd einen Schutz zu verleihen, wie ihn sich Literatur und Kunst für ihren engeren Kreis bereits errungen haben. Es wäre auch nach meiner Ueberzeugung ein offenbares Unglück für die Civilisation, wenn jeder geistigen Schöpfung gleich ein llrevet ä'invvotion für die ganze Welt zur Seite stehen könnte, was eine totale geistige Sta gnation herbeiführen müßte u. s- W-" Hiergegen wendet sich nun sofort in derselben Nummer ein mit n Unterzeichneter Aufsatz. Der Verfasser desselben hat den Muth, die so eben als eine Monstruosttät hingestcllte Identification des schriftstellerischen Eigen thums mit dem geistigen über haupt, mit allen Conscqucnzen zu acceptiren. „Ebenso geben wir ihm" — so heißt cs dort — „darin vollkommen Recht, daß der Be griff weit über Literatur und Kunst hinausreicht; wir sehen aber nicht ab, wie daraus folgen soll, daß cs außerhalb der Grenzen der Möglichkeit liege, den weitverzweigten geistigen Erzeugnissen aller Art auch nur annähernd Schutz zu gewähren, wie ihn Literatur und Kunst bereits errungen haben. Wir halten dies nicht nur für sehr möglich, sondern für sehr leicht und was noch mehr ist, für eine unabweisbare Pflicht, und für den einzigen Ausweg, der geistigen Kraft in dem Stande der Arbeiter ihr Recht und ihre Befriedigung zu gewähren. Ein Lrovet ä'inveniioii soll allerdings nicht crtheilt werden, denn cs ist eine Sünde und Schande, ein ursprüngliches Recht durch ein Privilegium hcrabzuwürdigen" u. s. w. Wir sehen, es wird hier das schriftstellerische Eigcnthum und das s. g. geistige Eigenthum überhaupt, z. B. an Erfindungen in Kunst, Wissenschaft, Technik, Landwirthschaft rc. völlig identisicirt. Und in der That, es ist auch ein und dasselbe. Das Anrecht des Geistes an einem neuen Buche und an einer neuen Maschine ist völlig derselben Natur und Herkunft. Der Autor von beiden hat seine geistigen Kräfte angestrengt, um mit Hülfe des bereits vor ihm Geschaffenen ein Neues hervorzubringen. Hier beruht das Centrum des Begriffs vom geistigen oder schrift stellerischen Eigenthum, hier liegt seine Starke, hier aber auch —- seine Schwäche! Hat Herr n auch wohl die Tragweite seines so muthig verkün deten Prinzips erwogen? Also nicht blos jedes neue Buch ist für ewige Zeiten (oder sollte es doch wenigstens sein) ausschließliches Eigcnthum des Verfassers, sondern jede neue Maschine u- s. w. ist ein solches Besihthum seines Erfinders und darf von Niemandem bezogen werden, als von diesem und seinem Beauftragten. Nehmen wir z. B. an, es erfände Je mand in Amerika nach vielfachen und mühsamen Versuchen, ein un fehlbares Mittel gegen die Kartoffel-Krankheit; es ist eine einfache chemische Zusammensetzung von wohlfeilen Substanzen, wie sic jeder kleine Landwirth leicht Herstellen kann. Der Amerikaner aber ver langt für jede Portion seines Mittels einen sehr hohe» Preis, auch convenirt es ihm nicht, Agenturen in Europa zu bestellen; denn, denkt er, mir als Eigenthümcr, muß man schon kommen, Nie mand in Frankreich, England, Deutschland rc. darf dies Mittel mir nachmachen. So müßte denn der ärmste Bauer, wenn er gesunde Kartoffeln haben will, sich das theurc Mittel vom Erfinder kommen lassen und nach der Theorie des Herrn n würde es „eine Sünde und Schande" sein, wenn er es sich selbst bereitete. Oder: Ein Engländer erfindet das Mittel, aus baumwollenen Lumpen ein vollkommen so gutes Papier herzustellen wie aus leine-
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