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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1878-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1878
- Sprache
- Deutsch
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484 Amtlicher Theil. 31, 6. Februar. 4 mal wie jetzt auf Cantate, 6 „ 8 Tage vor Cantate auf Jubilate, 3 Wochen nach Ostern 5 „ 14 Tage vor Cantate auf Mis. Dom., 14 Tage „ 1 „ 3 Wochen vor Cantate a.Quasimodogeniti 8Tage „ und 5 mal 8 Tage nach Cantate, 14 Tage vor Pfingsten ^ // « b „ ,, ,, fallen würde. In diesen «letzten 7 Jahren würde die Haupt versammlung erst nach der Leipziger Messe stattfinden. Da nun aber nach dem zweiten Satz der Berliner Reso lutionen die Abrechnung vor der Hauptversammlung stattfinden und schon am Mittwoch vor derselben beendigt sein soll, weil später das Meßagio wegfallen würde, so müßte dieselbe doch spätestens am Montag beginnen, was in 23 Jahren 16 mal eine erhebliche Vorrückung des seitherigen Abrechnungstermins nach Ostern zu bedeutet, so zwar, daß einmal die Abrechnung schon am Oster-Montag, 5 mal 8 Tage, 6 mal 14 Tage und 4 mal 3 Wochen nach Ostern beginnen müßte. Wir glauben nicht, daß diese Abrechnungstermine, theilweise so nahe ans Osterfest verlegt, den berechtigten Wünschen der Sorti mentsbuchhändler entsprechen würden, fürchten vielmehr, daß sie ein erhebliches Hinderniß für eine möglichst glatte Abwickelung des Börsengeschäftes sein werden. Dem Einfluß, welchen die kirchlichen Feste und namentlich Ostern auf alle bürgerlichen und geschäftlichen Verhältnisse ausüben, kann sich auch der Sortimentsbuchhändler nicht entziehen. Seine geschäftliche Thätigkeit und die Zeit- eintheilung derselben wird wesentlich durch die kirchlichen Feste und die damit im bürgerlichen Leben verbundenen Zeitabschnitte bestimmt. Wir fürchten daher, daß viele Sortimentsbuchhändler, namentlich solche, welche eine ausgedehnte Thätigkeit dem Schul büchergeschäft zu widmen haben, oft nicht im Stande sein werden, ihre Zahlungsliste, die doch mindestens 8 Tage vor Beginn der Abrechnung, mitunter also noch vor Ostern in Leipzig sein müßte, so zeitig zu beschaffen, daß deren Erledigung an den Hauptabrechnungstagen stattfinden könnte. Eine nicht geringe Zahl von Sortimentern remittirt sogar an die bedeutenderen Schulbücher-Verleger erst nach Ostern, was aus naheliegenden Gründen jedenfalls auch im beiderseitigen Interesse liegt. Die Folge der so nahe an Ostern fallenden Abrechnung würde daher voraussichtlich eine große Lückenhaftigkeit der Zahlungs listen auf der Börse sein, die schwerlich dadurch vermindert würde, daß die Vergünstigung des Meßagios schon am Mittwoch vor der Hauptversammlung ihr Ende finden soll. Mit diesem das Meßagio betreffenden Satze der Berliner Resolutionen können wir uns überhaupt nicht einverstanden erklären. Bekanntlich konnten früher noch bis zum Freitag, dann bis zum Mittwoch vor Pfingsten Zahlungen mit Meßagio geleistet werden, und es scheint uns nicht billig, den im Laufe der Zeit bereits sehr verkürzten Termin (Mittwoch vor Himmelfahrt) nun ganz auf zuheben. Es ist doch nicht anzunehmen, daß immer Lässigkeit zu Grunde liegt, wenn einzelne Handlungen Listen und Deckung nicht so zeitig beschaffen, daß die Zahlung an den Haupt abrechnungstagen erfolgen kann. Jeder Sortimentsbuchhändler weiß, welchen Übeln Eindruck es macht, wenn seine Firma auf dem ersten Zahlungszettel seines Commissionärs fehlt, und wird daher alles aufbieten, dies wenn irgend möglich zu vermeiden. Aber es können doch Krankheit und andere Hindernisse eintreten, welche es geradezu unmöglich machen, die betreffenden Arbeiten rechtzeitig zu vollenden. Namentlich für solche Fälle halten wir die seitherige Vergünstigung eines letzten, wenn auch kurz an gesetzten Termins zur Meßzahlung für durchaus wünschenswerth, zumal da derselbe wohl geeignet ist, mitunter noch einen be sonderen Antrieb zur Zahlung zu geben, während diese vielleicht noch weiter hinausgeschoben wird, wenn der Vortheil des Agios einmal verwirkt ist. Der Berliner Verein geht überdies bei diesem Vorschläge von der Voraussetzung aus, daß die Börsen-Abrechnung schon am Mittwoch vor der Hauptversammlung beendigt sein könne, und will, um dies zu ermöglichen, die Abrechnung ausschließlich von den Commissionären vorgenommen wissen. Abgesehen davon, daß doch wohl keinem Mitglied des Börsenvereins versagt werden kann, seine Geschäfte auf der Börse selbst zu besorgen, würden wir auch keineswegs den Ausschluß aller Nicht-Commissionäre (wobei denn auch jedenfalls die Leipziger Verleger auszunehmen sein würden) von der Börsen-Abrechnung für eine zweckmäßige Maßregel halten können. Die meisten Verleger, welche nach Leipzig kommen, namentlich die größeren, rechnen auch selbst, und Jedermann weiß, daß er sie in den Vormittagsstunden auf der Börse treffen kann. Hier finden denn auch die meisten geschäft lichen Besprechungen statt, für welche die Börse der Haupt sammelpunkt der die Messe besuchenden Buchhändler bildet, während die geselligen Vereinigungen derselben sich in größere oder kleinere Kreise zersplittern. Die Börse würde jedenfalls ihre seitherige Anziehungskraft verlieren, wenn nur Commissionäre auf derselben rechnen dürften. Wenn übrigens die Commissionäre wirklich im Stande sein sollten, ihre Vorbereitungen so zu treffen, daß die ganze Abrechnung schon am Mittwoch vollständig zu er ledigen wäre, was wir namentlich bei den nahe an Ostern fallenden Abrechnungs-Terminen bezweifeln, so würden die selbst rechnenden Verleger sicher das geringste Hinderniß dafür sein. Daß aber Sortimenter ihre Zahlungen auf der Börse selbst leisten, kommt schon seit Jahren nur noch in sehr vereinzelten Fällen vor. Es wird demnach unseres Erachtens auch ferner dem freien Ermessen eines jeden Börsenvereins-Mitglieds zu überlassen sein, ob es selbst rechnen oder seinen Commissionär damit beauftragen will. Wir halten aber überhaupt den Vorschlag, die Abrechnung vor der Hauptversammlung stattfinden zu lassen, nicht für einen glücklichen. Wenn die Abrechnung am Mittwoch beendigt ist, so daß die Verleger über die für sie eingegangenen Gelder am Donnerstag verfügen können, so werden nach den seitherigen Erfahrungen schwerlich noch viele derselben bis zum Sonntag in Leipzig bleiben, und der auswärtige Buchhandel würde daher voraussichtlich in der Hauptversammlung nur schwach vertreten sein, was gewiß ebenso wenig zu wünschen ist, als es im Interesse des Gesammtbuchhandels liegen würde. Wir glauben hiernach eine Aenderung in dem seitherigen Modus der Meßabrechnung und in der Zeit derselben nach den Berliner Vorschlägen nicht befürworten zu können, würden aber eventuell damit einverstanden sein, daß an Stelle des Sonntag Cantate der Sonntag Jubilate für die Hauptversammlung mit nachfolgender Abrechnung angesetzt würde, was sich vielleicht auch deshalb empfehlen würde, weil eine Verkürzung der Leipziger Messe nur noch eine Frage der Zeit zu sein scheint, ein Zu sammenfallen der letzten Meßwoche mit der Buchhändlermesse aber aus mancherlei Gründen gewiß wünschenswerth ist. Wir glauben in dieser Beziehung namentlich darauf Hinweisen zu müssen, daß die Zahlungstermine für die eigenen Verbindlichkeiten der Verleger meist in die Zahlwoche der Leipziger Messe fallen, und daß es nicht bloß manche Verleger, sondern auch Diejenigen, welche Zahlungen von ihnen zu erwarten haben, leicht in Ver legenheit bringen würde, wenn die buchhändlerische Abrechnung erst nach der Ostermesse stattfinden sollte. Dies würde bei der vorgeschlagenen Fixirung auf den ersten Sonntag im Mai mehr-
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