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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1852
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1852
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- Deutsch
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1746 121 3) wenn eine Buchhandlung vorhanden ist, der vom Autor das Verlagsrecht auf gewisse oder alle neuen Ausgaben einge räumt ist. Die Ausnahmen 1 und 2 kommen vorliegend nicht in Betracht; die unter 3 greift um deswillen nicht Platz, weil die Ni colai'sche Buchh. nicht behauptet, daß sie von Körner das Recht zu neuen Ausgaben — im oben entwickelten gesetzlichen Sinne — schrist rich übertragen erhalten habe. Die gedachten Ausnahmen machen es klar, daß nach dem Preuß. Landrechte Falle Vorkommen, in welchen das geistige Eigen thum an Schriften auf ewige Zeit oder doch auf eine längere Periode, als die im Gesetze vom 11- Juni 1837 festgesetzte (Lebens zeit des Autors und 30 Jahre nach seinem Tode), gegen Dritte ge schützt war. Gerade diese Falle scheinen die Verordnung vom 5. Juli 1844 ins Leben gerufen zu haben. Die Berechtigten durften nach dem Landrechte, unter dessen Herrschaft ihre Rechte begründet waren, einen längeren Schuh erwarten, der ihnen durch die absoluten Be stimmungen des Gesetzes von 1837 verbürgt ward, und der Preuß. Gesetzgeber hielt es für billig, denen, die am 11. Juni 1837 noch geschützt waren, aber auch nur diesen, durch seine neue Verordnung den Schutz auf angemessene Dauer zu verlängern. Mit dem oben erwähnten Erkenntnisse des Kassationshofes steht nun das in Nr. 96 d.Bl- abgedruckte in sofern in Widerspruch, als in dem letzteren angenommen wird, daß der Vertrag von 1833 der Nicolai'schen Buchh. ein gegen Dritte wirksames Verlags recht gegeben haben. Diese Annahme ist unrichtig. Es ist jedoch hierbei zu bemer ken, daß in der durch Erkenntniß vom 11. Rov. 1851 erledigten Untcrsuchungssache wesentlich von der vorstehend behandelten ganz verschiedene Frage agitirt worden ist, nämlich die Frage, ob die Verordnung von 1844 auf einen in der Rheinprovinz ver anstalteten Nachdruck auch dann anwendbar sei, wenn der alt preußische Verlagshändler zwar nach den Vorschriften des Allge meinen Landrechts, nicht aber nach den Bestimmungen des parti kulären Rechtes der Rheinprovinz (französ. Dekret vom 5- Fcbr. 1810) bei Publikation des Gesetzes vom 11. Juni 1837 geschützt war? Der Gerichtshof hat diese Frage aus ancrkennenswcrthen Gründen bejaht. k. Einige Worte über schöne Literatur und Kunst der Gegenwart, soweit sie den Buchhandel intercsflrcn. Es kann nicht geleugnet werden, daß unsere schöne Literatur in der Hervorbringung von Werken, die eine Berechtigung in sich tra- ^ Geschichte der Literatur eine erste Stelle einzunchmen, im höchsten Grade arm zu nennen ist. — Betrachten wir die ungewöhn lichen Erfolge, wie sie in neuester Zeit, namentlich den poetischen Er zeugnissen von Redwitz,Geibel, Putlitz, Gutzkow zu Theil geworden sind, so werden wir finden, daß es meistens die Strömun gen der Zeit gewesen sind, die jedem der Genannten in verschiedener Art eine außergewöhnliche Stelle angewiesen haben. Finden wir in Gutzkow's Rittcrn^die Schärfe des Version- des vorherrschend, mit welcher er in die Saiten der politisch beweg ten Zeit greift, Charaktere vorüberführt, die Jedem in der Wirklich keit mehr oder weniger nahe getreten sind, und Fragen berührt, die geeignet sind in ihrer allgemeineren Gültigkeit auch allgemeinere Aufmerksamkeit zu erregen, so wird trotzdem diesem geistreichen Werk ein nachhaltiger Werth nicht vindicirt werden können, und die Rit ter vom Geiste werden über eine Gelegenheits-Schrift im höheren Sinne nicht hinauskommen. Red Witz taucht seine Feder im günstigsten Augenblicke in die etwas stockend gewordenen Arterien mittelalterlicher Religiosität, und führt in schöner, poetischer Sprache anmuthige Bilder aus dem heim- lichenWaldesleben,aus dem glänzenden Ritterthum, dem Leser vorüber. Mit individueller, wenn auch nicht ästhetischer Berechtigung will dieser nichts von 'einer zersetzenden Kritik wissen, die ihm, wie eine zu stechende Maisonne, sein schönes Amaranth erbleichen macht. — Der talentvolle Putlitz hat für seinen Erfolg die reizendsten Fürsprecher, denn wer es versteht Baum und Blume, ja die ganze Natur so lieblich reden zu lassen, dem muß unwiderstehlich die Gunst der ganzen weiblichen Welt zufallen. Den dauerndsten Erfolg und ersten Preis der Jetztzeit wird un- bezweifelt die keusche Muse Gcibel's sich erringen. Denn nicht allein ist es die schöne Form, aus der er den Gedanken wie den Duft aus schönen Blumen steigen läßt, es ist seine rein sittliche, ernste Na tur, sein gläubig offenes Herz, sein tiefes Gemüth, die ihn zum ächten vaterländischen Dichter, und somit zu Deutschlands Liebling machen. — Werfen wir nun einen Blick auf das verwandte Gebiet der schönen Künste, so werden wir sehr bald gewahr, daß diese in der Ge genwart Bedeutenderes und Bleibenderes zu leisten vermögen als die Literatur, und es ist gewiß ein für diese Behauptung sprechendes Zeugniß daß letztere sich der Kunst immer mehr nähert und sie mehr als je zu ihrer Bundesgenossin macht. So entstanden die vielfachen illustrirten Ausgaben, deren Vilderschmuck sehr häufig der Hauptthcil des ganzen Werkes geblieben ist. So sehen wir in neuester Zeit die bildende Kunst ganz selbstständig zu uns reden in dem schönen Bi belwerke von Schnorr von Carolsfeld, dem die Kunstgeschichte auf ihren Blattern einen ehrenden Platz einzuräumen nicht anstehen kann. Angeregt durch das Wort und in Begleitung desselben, begeg nen wir den ersten Lieferungen der prachtvollen Ausgabe von Gö- the's Faust, bei aller Anerkennung dieser Compositionen vermissen wir doch in denselben diejenige Einheit, wie wir sie beim Re in ecke Fuchs zu bewundern so glücklich waren, und damit wären wir bei ei nem Künstler angelangt, der die größten und reichsten Schätze der staunenden Welt zu übergeben im Begriff steht. Wilhelm von Ka ulbach giebt in den kolossalen Wandgemälden des Neuen Mu seums zu Berlin nichts Geringeres, als eine Darstellung der gesamm- ten Entwickelung des Menschengeschlechts in welthistorische» Perio den, die Alles cinschließcn und auf Alles Bezug nehmen, was je un sere Welt bewegt und beschäftigt hat. Solcher Ausgabe war nur ein Meister gewachsen, der mit seinem eminenten Geist die Tiefen der Weltgeschichte erfaßt, und mit einem Griffel, den die Schönheit selbst zu führen scheint, in gigantischen Zügen nicderschreibt. Wer Gelegen heit hatte, nächst den bekannteren Bildern, die Cartons der Blü- the Griechenlands, Carls des Großen, der Wisscnscha ft, deren Schooß ein Genius mit leuchtender Fackel entsteigt, der Jta- lia, den heitern Lauf der Friese, welche über das große Ganze sich hinziehcn, zu sehen, der wird still und bewundernd vor solchen Schö pfungen sich neigen und an einer Zeit nicht ganz verzweifeln, die im Stande ist so Herrliches hervorzubringen. — Es gehört ein nicht ge ringer Mulh und eine cigcnthümliche Energie dazu an die Verviel fältigung eines so riesigen Werkes zu denken. Wir haben indcß die Aussicht eine solche und zwar in einer der erhabenen Sache würdigsten Weise in kurzer Frist zu begrüßen, da der Hofbuchhändler Alexan der Duncker in Berlin die großartigen Schöpfungen Kaulbach's durch die schönsten Kupferstiche zum Eigenthum der deutschen Nation machen wird. Möchten diese nicht gewöhnlichen Bemühungen einen empfänglichen Boden finden und das Vaterland zeigen, daß cs ver stehe, seine ihm cigenthümlichen Meisterwerke zu ehren und seine Theilnahme beweisen, daß der Blick nicht immer aufs Neue dem Auslande zugcwendct werden muß. Finden die Schöpfungen dcut-
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