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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1854
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- 1854-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1854
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- Deutsch
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754 ^ 54 Nichtamtlicher Theil. Wittwenkasse und UnterstnHungsverein- Seit dem Jahre 1838 besteht der Unterstützungsverein und, man kann sagen, siechte bis zum Jahre 1849, wo die Beitrage sei ner Mitglieder nur 241 betrugen, dürftig hin. Erst die Unglücks jahre brachten ihm Aufschwung und Gedeihen, auf dem Boden der Noch ist er ausgewachsen zu einem jetzt schon schattengebenden Baume. Daß er diese Feuertaufe der Noth empfing, dies ist auch die Ga rantie seiner Dauer. Die Gesunden bedürfen des Arztes nicht, wohl aber die Elenden, dies hat sich bei unserem Verein bewährt, wie bei allen wohlthätigen, tiefeingreifenden Instituten; die Zei ten der Noth befestigen sie erst. In den ersten 10 Jahren seines Bestehens konnte unser Ver ein die Bedürfnisse, die sich geltend machten, daher in keiner Weise befriedigen, spärliche Almosen konnten nur ganz herabgekommenen Standesgenossen gereicht werden, und seine Thätigkeit contrastirte dem nach mit den in seinen damaligen Statuten ausgesprochenen Zwecken, „verarmte Buchhändler rc. kräftig zu unterstützen und sie da durch in den Stand zu setzen, sich selbst wieder auf- und fortzu helfen." Dies war ein Fehler, der erst in den nachfolgenden Sta tuten gut gemacht wurde, die als den vernehmlichen Zweck nur die Unterstützung hülfsbedürftiger: Greise, Kranken, Wittwen und Waisen aussprechen, einen Zweck, den der Verein mit gesteigerten Mitteln jetzt immer besser und ausreichender verfolgen kann. Aus diesem Grunde war es daher nicht zu verwundern, daß von allen Seiten, diesem Standpunkte des Vereins gegenüber, eine Ab hülfe anderer Art für solche Unglückliche, deren Stellung und Ver hältnisse es theils nicht erlaubten, einen Almosen anzunehiwen, oder denen anderen Theils dadurch nur sehr wenig geholfen wurde, ange strebt wurde. Diese Abhülfe glaubte man nun in der Errichtung einerBuchhändlerwittwen- und Waisenkassezu finden. Im Jahre 1846 wurde diese Idee durch den Schreiber dieses zuerst angeregt, und durch den damaligen Rechnungsausschuß kam sie, besonders kräftig durch Herrn Fr. Vieweg aus Braunschwelg un terstützt, an die Generalversammlung des genannten Jahres, welche bereitwillig darauf einging und die nöthigen Mittel zur Vorberathung des Planes gewährte. Die ursprüngliche Idee war folgende: Wittwen und Angehö rige von Börsenmitgliedern sollten, dem Verhältnisse der Mittel nach, möglichst große jährliche Pensionen erhalten, und die Angehörigen eines Jeden, der einen jährlichen Beitrag bei seinen Lebzeiten gezahlt hätte, sollten nach seinem Ableben ein Recht auf den Empfang der selben haben; es sollte ihnen, mit anderen Worten, erspart werden, sich als Hülfsbedürftige documentiren zu müssen und mehr oder weniger von der Güte eines Vereins oder dessen Vorstandes ab zuhangen. Es sollte keine gewöhnliche Wittwenkasse, keine gewöhn liche Versicherungsanstalt, es sollte noch weniger ein Unterstützungs verein sein, wie der schon bestehende; man hoffte vielmehr, daß es grade einer Gemeinschaft, wie der buchhändlerischen, möglich sein würde, eine Unterstützungskaffe nach oben ausgeführten Principien si- cherzu fundiren. In rastloser Thätigkeit haben die verschiedensten Commissionen von 1847 bis 1853*) erstrebt, das Ziel zu erreichen, jedoch vergebens. Es zeigte sich, daß wenn die conditio sine aus non erfüllt werden sollte, *) In diesen Commissionen waren vom Jahre 1846—1853 thätig: die Herren Enslin, G. W. F. Müller, F. G. Becker, C. Duncker, Mai- »oni, E- S- Mittler, W. Perthes, L- Boß, Virweg, Lvenarius, M. Gerold, Himmer, L. Oehmigke, 0r. Veit, C. Tauchnitz, Anton Linne- kogel, S. Hirzel, Fr. Volckmar. „jeder Beitragende erwirbt für seine Angehörigen das Recht des Empfanges einer bestimmten jährlichen Pension", man nie zu etwas Anderem, als zu Anstalten, wie sie schon genügend bestehen, kam, und daß dann die Beiträge, trotzdem der Börsenverein bedeutende Zuschüsse (1200 jährlich) in Aussicht gestellt hatte, so hoch normirt werden mußten, daß nur die Wohlhabenderen, denen jene wegen ihres viel größeren Umfangs besser fundirten Anstalten ohnedies schon offen stehen und auch von denselben schon vielfach be nutzt sind, daran hätten Theil nehmen können, und daß dadurch der eigentliche Zweck des Angestrebten wieder vollständig verloren ging. Auf diese Weise scheiterten alle mit dem größesten Wohlwollen und der anerkennungswürdigsten Thätigkeit ausgearbeiteten Pläne, der letzte durch Mangel an Theilnahme im verflossenen Jahre. Unter der Zeit hatte sich der Unterstützungsverein auf das Er freulichste gehoben. Versuchsweise hatte der Börsenverein 5 Pen- sionsparcellen ä 50 für Wittwen von Börsenmitgliedern gestiftet, eine Stiftung, die sich schön bewährt hat, und halte durch den Auf- trag an den Vorstand des Unterstützungsvereins, einen Plan zurErweiterung und Regelung die- serStiftung ihmvorzulegen, eine weitere Ausdehnung derselben in Aussicht gestellt. Der Plan konnte nicht eher sicb klar Herausstellen, ehe nicht das Schicksal der projectirten Wittwenkasse enschieden war; jetzt aber möchte dies nun an der Zeit sein. Ehe ein solcher Plan aber specialiter ausgearbeitet werden kann, möchte es gut sein, die Principien, nach welchen solche Stif tung zu begründen ist, festzustellen, und der Zweck dieses meines Auf satzes ist, das Material dazu hier zusammenzustellen und dann einen Entwurf zu einem solchen Plane zu geben. Die Unterstützungen, welche unser Verein jetzt zu geben im Stande ist, sind ansehnlich- Im Ganzen beträgt jede Unterstützung durchschnittlich 38 >F, und faßt man die Wittwen nur ins Auge, so beträgt der Durchschnitt selbst 46 »/?, also beinahe so hoch, wie die Parcellen. Als annähernde Richtschnur, die noch nicht erreicht ist, aber die vom Vorstande angestrebt wird, gilt: jeder Wittwe für sich allein 50 und für jedes Kind 25 zufließen, älteren Söhnen und Töchtern aber 36 zukommen zu lassen, und Alte oder Kranke, je nach den Verhältnissen, mit 24—72 jährlich zu unterstützen. Das wesentliche Princip des Vereins ist:keineandereGren- ze bei Vertheilung seiner Unterstützungen zu ziehen, als „die Zugehörigkeitzum Buchhandel", und keine andere Bedingung,als „die nachgewiesene Hülfsbedürftigkeit,"zu verlangen. Mit diesem Principe steht und fällt der Unterstützungsver ein, und dieses Princip muß daher unter allen Umständen festge halten werden. Ein Anderes ist es aber, wenn eine Gemeinschaft innerhalb des Buchhandels, wie der Börsenverein, dem Unterstützungsverein Mit tel für seine Zwecke zufließen läßt. Diese kann, ebenso wie jeder Einzelne für seine Unterstützung statutenmäßig dazu berechtigt ist, noch besondere Bedingungen an die Ertheilung ihrer Mittel knüpfen und in einem besonderen Vertrage mit dem Unterstützungsverein, den derselbe zwar annehmen oder ablehnen kann, diese Bedingungen re geln, wie dies bereits mit den 700 -/?, die der Börsenverein dem Un terstützungsverein jährlich überweist, gescheht! ist. Von diesen sind 250-^ dazu bestimmt, die Unterstützungsgesuche, die an den Börsenverein kommen, nach den Statuten des Un terstützungsvereins zu erledigen; 250 zu 5 Pensionsparcellen ä 50 an Wittwen von Börsen mitgliedern rr-;
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