Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.03.1857
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- 1857-03-11
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- 11.03.1857
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den Interessen Frankfurts entspreche, den Vertrag mit Frankreich einzeln abzuschließen. Er für sich verneinte diese Frage und schloß sich, im Hinblicke auf den Umstand, daß die deutsche Bundesversamm lung ein Eontrahiren mit Frankreich für den geeigneten Zeitpunkt in Aussicht gestellt hatte, der Ansicht der hiesigen Handelskammer an, nach welcher nur ein Eontrahiren des ganzen Eomplexes ver deutschen Staaten dem Interesse Frankfurts entspreche. Ueber den Vertrag hatte er unter Hindeutung auf den besser redigirten und stipulirten sächsischen manches auszusetzen, ferner hob er her vor, daß, wahrend die Nachbarstaaten sich alle das freie Uebersetzungs- recht gewahrt hatten, man Frankfurt dessen Beschränkung zumuthe. Er ging jedoch nicht weiter auf das Materielle des Vertrags ein, enthielt sich darauf bezüglicher weiter gehender Anträge und bean tragte, indem er die Ansicht, daß ein Vertrag der Gesammtheit des Bundes mit Frankreich in allen Beziehungen den Vorzug verdiene, als Grundgedanken seines Berichts festhielt: „Die gesetzgebende Ver sammlung möge „vorerst" dem Vertrage ihre verfassungsmäßige Zustimmung nicht ertheilen." Daß dieser Antrag keine Aussicht habe, in der gesetzgebenden Versammlung durchzugehen, ließ sich erwarten. Es war jedenfalls etwas gewagt, jener Partei, die hier noch immer in der gesetzgebenden Versammlung dominirt, zuzumuthen, die Angelegenheit unter Hin weisung aus die Bundesversammlung vorerst ruhen zu lassen. Diese bloße Zumuthung war genügend, um das Gegentheil zu er reichen. So correct der Antrag des Ausschusses war, so wenig politisch war er gegenüber einer Versammlung, deren Mehrheit aus einer Partei besteht, die sich selbst aufgeben würde, wenn sie auf einmal bekennen müßte, daß sie Hoffnungen auf die Bundesver sammlung setze. Politischer und praktischer wäre es jedenfalls ge wesen, wenn der Ausschuß, sofort auf das Materielle der Sache ein gehend, nur Anträge auf Abänderungen des Vertrags gestellt hätte. Daß er es nicht that, war die Ursache, warum man überhaupt nicht mehr zu ordentlichen Discussionen über das Materielle der Sache kam. Sein Antrag wurde nicht angenommen. Die sechsstündige Debatte, welche seiner Verwerfung vorausging, hatte nichts zur Förderung und zum richtigen Verständnisse beigctragen, denn die Redner, welche Stunden lang gegen den Ausschußantrag sprachen, ermüdeten und verwirrten die Versammlung, welche in ihrer großen Mehrheit nichts von dem Gegenstände der Berathung ver stand, nur noch mehr, und die Redner für den Ausschußantrag, meist Mitglieder des Ausschusses, ließ man kaum ordentlich zum Worte kommen. Man wählte einen neuen Ausschuß von drei Mitgliedern, wel che gegen den Ausschußantrag gesprochen, allein doch zugleich Aus stellungen an dem Vertrage gemacht hatten. Man beauftragte sie, ihre Ausstellungen als Anträge zu formuliren. Sie thaten es, brach ten ihre Anträge in einer zweiten Sitzung ein. Ihre Anträge jedoch wurden als ungenügend verworfen. Man bildete einen dritten Aus schuß, in welchem sich wieder drei Mitglieder des ersten Ausschusses befanden» allein es gelang den drei die Minorität bildenden Mit gliedern nicht, mit ihren Dcsiderien bezüglich einer Verbesserung des Vertrags durchzudcingen. Diese Dcsiderien bezweckten, die ökono mischen , commerciellen und intellektuellen Interessen Deutschlands bei dem Abschlüsse des Vertrags ausgiebiger zu wahren, im Inter esse Frankfurts und derjenigen deutschen Staaten, welche bereits mit Frankreich contrahirt haben, deren Verträge jedoch in wenigen Jahren ablausen, und derjenigen Staaten endlich, welche erst con- trahiren würden. Darum wollte man „Gleichheit der beiderseitigen Zollsätze nach Maßgabe der niedrigen Zollvereinstarifssätze, keine rückwirkende Kraft des Vertrags, freies Uebersetzungsrecht" u. a. m. In der Sitzung der gesetzgebenden Versammlung vom 13. Fe bruar kam man endlich zur Abstimmung über die Anträge des dritten Ausschusses. Nur zwei wesentliche Anträge, welche von der Min derheit des Ausschusses ausgingen, wurden angenommen: 1) die Aus schließung der Erzeugnisse der Kunstindustrie aus den in den Bereich des Vertrags fallenden Artikeln und 2) die Bedingung, daß deutsche Etiketten bei der Einfuhr nach Frankreich nur mit 20 und nicht wie seither mit 317 Francs zu verzollen seien. Die übrigen beschlossenen Aenderungen sind mehr formelle Eorrecturen der Fassung des Ver trags. Ferner wurde cs dem Senate als zweckmäßig empfohlen, vor dem Vollzüge des Vertrags sich mit den betheiligten Fachmännern, namentlich den Buchhändlern, zu verständigen. Dies das Ergebniß der Verhandlungen, welche sich fast drei Monate hinzogen. Die jetzt wieder mit Frankreich eröffneten Verhandlungen be treffen selbstverstanden die beiden obenerwähnten wesentlichen Be dingungen wegen der Etiketten und der kunftindustriellen Erzeug nisse. Man glaubt, Frankreich werde auf die erste eingehen, jedoch unter der Bedingung, daß Etiketten französischen Erzeugnisses in Deutschland vor Nachbildung geschützt seien. Ob es hingegen auch auf die zweite Bedingung eingehen werde, darüber verlautet bis jetzt nichts Positives. Wohl hegt man Zweifel darüber. Doch gibt es wieder solche, welche als bestimmt behaupten, Frankreich lege einen so hohen Werth auf das Zustandekommen eines Vertrags mit Frank furt, daß es für alle Fälle ratisiciren werde. Die Engclmann'schen bibliographischen Publikationen und Polle's philologisches Repertorium. Kaum habe ich erst die Gelegenheit und das Vergnügen gehabt, das neueste, noch nicht einmal imDrucke ganz vollendete bibliographische Werk des Buchhändlers Hrn. W. Engclmann in Leipzig, seine treff liche „Ribliotbee-i KevKi-splüo^-, anzuzeigen, so ist mir bereits ein neuer Anlaß geboten, einer anderen bibliographischen Publication, welche im Engclmann'schen Verlage in nächster Zeit erscheinen soll, Erwähnung zu thun. Ich spreche hier nicht von der „llibliotboos biblioZrspIocr,", oder welchen Namen sonst noch das Buch erhalten wird, das ich selbst im Verlage des bewährten Bibliographen und bibliographischen Buchhändlers herauszugeben beabsichtige (S. Bör- senbl. Se. 240), sondern es handelt sich um ein bibliographisches Repertorium aller, in Zeitschriften, Akademischen und Volksschriften, sowie in Sammelwerken des XIX. Jahrhunderts zerstreuter Aufsätze aus dem Gebiete der klassischen Philologie in weitester Bedeutung von Polle, einem jungen Manne, der zwar dem Namen nach auf dem bibliographischen Gebiete noch unbekannt ist, sich aber in diesem Fache in Wirklichkeit bereits versucht und, was ihm jedenfalls zur Empfehlung dient, bei der Redaction des Leipziger Meßkataloges bctheiligt hat. Bevor ich jedoch auf dieses Repertorium näher zu sprechen komme, finde ich es, um die Strebsamkeit Hrn. Engelmann's, auf bibliographischem Gebiete jedwedem Bedürfnisse entgegenzukommen, noch Heller ins Licht zu stellen, dienlich und passend, eine vollständige Uebersicht aller von ihm selbst bearbeiteter oder aus seinem Verlage hervorgegangener Bibliographien zu geben, zumal da eine solche, ich glaube, ganz vollständige Uebersicht noch nirgends vorliegt. In dem von mir im Anzeiger früher mitgetheilten Verzeichnisse der Engel- mann'schen bibliographischen Publicationen war es mir zunächst da rauf angekommen, die neueren in den Bereich der Zeit des Anzei gers fallenden derselben aufzuzählen, hier gebe ich aber, wie gesagt, eine Gesammtübersicht aller, selbst die von^ Enslin in Berlin und Löfflund in Stuttgart, Engelmann's Vorgängern, herausgcgebenen mir inbegriffen. Diese Uebersicht ist folgende: Bibliothek der schönen Wissenschaften 1815, 1823, 1837, 1846 — ljibliolliees mellico- ckirurKios vt slistomleo-pk^ioloxioa 1816,1821,1823,1826,1838» 64*
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