Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1857
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- 1857-07-06
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1857
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- Deutsch
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zu veranstalten, und nur den Begabteren, nur denen, welche mannig fach mit den Ereignissen einer großen Zeit in lebendige Berührung kamen, mag eine solche »erstattet sein. Zu diesen Begabteren darf wohl mit vollem Rechte unser alter Freund Jügel gezählt werden, und wir dürfen stolz darauf sein, daß er zu unserm Stande zahlt, dem er mit Treue und unermüdetem Fleiße sich gewidmet, und noch heute demselben mit einer Anhäng lichkeit angehört, welche das Erbtheil einer Zeit ist, wo man, wenn auch unter manchen Mühen und Entbehrungen, vor allem die Ehre des Standes als hochwehendes Panier im Auge hielt. In den Erinnerungen des alten Jügel, den man nur des halb so nennen muß, weil er die Vorrede zu Obigem an seinem 74. Geburtstage unterzeichnet, wahrend er noch arbeitsrührig und geistessrisch sich bewegt, ist eine reiche Fundgrube von Ernst und Scherz, Gemüth und feinem Witz vorhanden, welche beim Lesen nicht blos in Spannung erhält, sondern auch zum Wiederholen des selben auffordert. Diese Lebensbilder aus dem langen Zeiträume von 1783 bis 1816 wirken ebenso erheiternd, als sie auch wieder zu ernsten Betrachtungen anregen. Ein rother Faden zieht sich durch das Ganze, es ist die Vor liebe für seine Zeit, welche der Veteran beinahe überall mehr oder minder hervortreten läßt. Und wer möchte ihm dies verargen? wer möchte nicht achtungsvoll an eine Zeit gedenken, die mit kleineren Mitteln wohl, aber mit eisernem Fleiße, unermüdlicher Ausdauer und festem Streben sich selbst entwickelte und die Grundlage alles desjenigen darbot, worauf heute mit großer Leichtigkeit und nicht selten — großem Leichtsinn fortgebaut wird. Es gehört Muth und Charakter dazu, um die Gegensätze frü heren Wirkens im Vergleiche mit dem jetzigen mehr bloßzulegen, als dies gewöhnlich zu geschehen pflegt, und beinahe jede Seite des Buches gibt von beiden Eigenschaften Zeugniß. Das ist eben die Festigkeit eines Mannes, der weiß, was er will, und wenn auch zuweilen in der Vorliebe für das Alte zu weit gehend, dennoch an Beweisen für seine Ansichten selten Mangel leidet. Ich selbst gehöre einer späteren Zeit an, welche die Erinnerungen von 1810 bis heute umfaßt, möchte gern hier diejenigen Nutzan wendungen secundiren, welche in buchhändlerischer Bezieh ung sich da und dort in dem Buche zerstreut finden, aber — es ist nicht immer rathsam, mit Erfahrungen und Vergleichen vor das Publicum dieser Blätter zu treten. Es mag genügen, auf Jügel's Puppenhaus aufmerksam gemacht und, wie ich glaube, einigen Dank dafür erworben zu haben, während die zahlreichen Freunde des Verfassers mit mir sich gewiß in dem Wunsche vereinen, er möge noch recht lange unter uns fort leben und stets Zeugniß geben, daß eine in Geist und Körper kern hafte Figur sich auch frisch und froh bis in's hohe Alter erhält. 6. Miscellen. Leipzig, 1. Juli. Nach der Anzeige des K. Gecichtsamts zu Döbeln in der Leipziger Zeitung vom 16. Juni o. hat Hr. M. Pfabe seine Insolvenz angezeigt. Ansprüche sind bis zum 7. Novbc. anzumelden. JnBaiern wurde unterm 18. Mai der in der Sitzung der deutschen Bundesversammlung vom 12. März d. I. gefaßte Be schluß über den Schutz dramatischer und musikalischer Werke gegen unbefugte Aufführung u. Darstellung, mit dem Beifügen veröffent licht, daß dieser Beschluß nach Maaßgabe des Gesetzes vom 15. April 1840, den Schutz des Eigenthums an Erzeugnissen der Literatur und Kunst gegen Veröffentlichung, Nachbildung und Nachdruck be treffend , in Vollzug zu setzen ist. Kopenhagen, 11. Juni. Die heute erschienene Nummer des Gesetz- und Ministerialblatts für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg enthält u. a. eine ministerielle Bekanntmachung, betreffend die Publication des am 6. Nov. 1856 gefaßten Bundesbeschlusses wegen der Erweiterung des Schutzes gegen Nachdruck. Es ist dies unter dem jetzigen Ministerium für Holstein und Lauenburg (Uns- gaard) die erste Publication eines Bundesbeschlusses; sein Vor gänger, v. Scheele, hatte sämmtliche zur Zeit seines Regiments er schienenen Bundesbeschlüsse vollständig ignorirt. (Nat. Ztg.) St. Petersburg, 8. Juni. Ein allerhöchst bestätigtes Gut achten des Reichsraths über die Verlängerung des Eigenthumsrechts an literarischen und künstlerischen Erzeugnissen seht statt des bisher Geltenden fest: 1) Nach dem Tode des Verfassers oder Uebersetzcrs irgend eines Buches geht das ausschließliche Recht des Verlags und Verkaufs auf seine gesetzlichen oder testamentarischen Erben über, oder auf diejenigen Personen oder Anstalten, denen er es übertragen hat; doch dauert dieses Recht nicht länger als fünfzig Jahre von dem Todestage des Verfassers oder Uebersetzcrs an gerechnet. 2) Die Wir kung dieser Verordnung erstreckt sich auf alle Personen, für die der jetzt bestehende gesetzliche Termin solchen Eigenthumsrechts noch nicht abgelaufen ist. 3) Wenn die Werke nach dem Tode ihres Urhebers erscheinen, so wird die 50jährigeFrist von der Ausgabe an gerechnet. 4) Gesellschaften, welche dergleichen Werke herausgeben, behalten das Eigenthumsrccht, wenn der Verfasser es ihnen überlassen hat, gleich falls 50 Jahre. Sodann werden die Werke Eigenthum des Publicums, es müßte denn der Verfasser noch am Leben sein und sein Eigen thumsrecht reclamiren. Die genannte Frist wird bei mehrbändigen Werken immer von dem Erscheinen des Schlußbandes, oder wenn die Gesellschaft Arbeiten ihrer Mitglieder in einzelnen Heften heraus gibt, von dem Erscheinen des Schlußheftcs an gerechnet. Dieselben Fristen gelten für Erzeugnisse der Musik und der bildenden Künste. Bücherverbote. Die Oberste Polizei-Behörde in Wien hat unterm 2. Juni die nachbenannten Druckschriften allgemein verboten l.ettro« «ur I» gueslion religio»«« en 1856 per Eugene 8uo prece- <loe« äe oonüiäerstioa« «ur ls Situation religieuse ot morale <is l'karope psr Lägsr tzuinot. LruxsIIe« 1857, Illelino, Laos L Oomp. kortrsits politiguos et Iiislorigues »» <iix nyuvieme «idole. I.. Llanqui por llippolxto Oastille. pari« 1857, koräinsnll 8srtoriu«. Die zwölf Freuden des Ehemanns von einem Freudigen. Weimar, Rauschke ck Schmidt. Betrachtungen und Gedanken über verschiedene wichtige Gegen stände vom religiös-politischen Standpunkte. Seinen Mitbür gern zum Nachdenken gewidmet von Moriz Müller. Karlsruhe 1857, W. Creuzbauer. Der Versailler Hof vom Anfänge des achtzehnten bis zur Mitte des neunzehnten Jahrhunderts, von Magnus v. Ccusenstolpe. Deutsche Originalausgabe. Bd. 3 u. ff. Hamburg, Hoffmanw L Campe.
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