Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1857
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1857-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1857
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18570727
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185707273
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18570727
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1857
- Monat1857-07
- Tag1857-07-27
- Monat1857-07
- Jahr1857
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
M 93, 27. Juli. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1387 NichtamLli Gutachten des Sachverständigen-Vereins zu Leipzig über den Ehlerniann'- schen Nachdruck von „Freytag's Journalisten". (Bergt- Bürsenbl. Nr. 49 v. d. I.) Von dem Stadtrathe zu Leipzig ist unter dem 19. Marz d. I. der Unterzeichneten Section des Sachverständigen-Vereins für lite rarisches Eigenthum ein Gutachten darüber abgefordert worden: Ob das bei L. Ehlermann in Hannover 1856 als 1. Stück einer Sammlung deutscher Lust- und Schauspiele zum Ueber- setzen in's Englische, bearbeitet von I. Morris, gegebene Lustspiel „die Journalisten", von G. Freytag, als ein im Sinne des Gesetzes vom 22. Febr. 1844 widerrechtlicher Nachdruck des im Verlage von S. Hirzel in Leipzig 1854 erschienenen Buches „die Journalisten, ein Lustspiel in 4 Äcten, von Gustav Freytag", angesehen werden könne, und wird diesem Ansuchen in Nachstehen dem zu entsprechen gesucht. Darüber, ob der Buchhändler S. Hirzel in Leipzig auch der alleinige rechtmäßige Verleger des oben genannten Freytag'schen Lustspiels sei, kann auch nicht der mindeste Zweifel obwalten, indem Eingangs der, vom Verfasser und Verleger gemeinschaftlich einge- reichten Klagschrift vom 10. März d. I. dies ganz ausdrücklich ausgesprochen und anerkannt worden ist. Es fragt sich daher hierbei hauptsächlich 1) Wie weit stimmt der Abdruck in der Ehlermann-Morris'- schen Sammlung mit dem Grundtexte der Hirzel'schcn Original-Ausgabe überein, und 2) Wie weit ist das Maaß, welches man nach herkömmlichen Ansichten bei der Benutzung von Originalwerken, behufs Herstellung von Lehrbüchern für den Sprachunterricht als «erstattet annehmcn dürfe, eingehaltcn oder überschritten worden. Hierauf ist sei 1 zu bemerken: Die Ehlermann-Morris'sche Ausgabe erscheint ohne die geringste Andeutung über das, was durch den Abdruck beabsichtigt wurde, Vorwort oder sonst etwas, sondern tritt hinter dem Collectiv- titel sofort mit dem wörtlichen Abdruck des Textes der Original ausgabe hervor. Der Unterschied zwischen beiden Ausgaben besteht lediglich darin, daß mehrere Worte bei Ehlermann-Morris einge klammert stehen, bis ps^. 45 einzelne Worte weggelassen und ein mal eins hinzugefügt worden sind. — 45 (Original 67), 61 (Orig. 91), 73 (Orig. 110, 111), 74 (Orig. 113), 75 (Orig. 114), 76 (Orig. 116, 117), 78 (Orig. 119—124), 80 (Orig. 128), 86 (Orig. 139, 140) sind jedoch einige bedeutende Auslassungen zu finden, welche jedoch dem Verständniß des Werkes nicht Eintrag thun. Uebergehend zum 2. der obigen Fragesätze, so ist allerdings es gegründet, daß ähnliche Bearbeitungen einzelner Stücke classtscher deutscher Schriftsteller behufs der Herstellung von Lehrbüchern zu Erlernung verschiedener fremder Sprachen, dann und wann erschienen sind, allein es dürfte doch ein sehr großer Unterschied darin bestehen, ob solche Bearbeit ungen, wie bei diesen Vorgängen der Fall ist, Werke betreffen, welche längst ein Gemeingut des deutschen Volkes geworden, in ge sammelten Ausgaben wie in einzelnen Abdrücken sich fast in Jeder manns Hand, der sich nur einigermaßen für seine vaterländische cher Theil. Literatur interessirt, befinden, wie es bei Goethe, Schiller, Bürger und ähnlichen Schriftstellern bestimmt anzunehmen ist, oder ob dazu ganz neue Erscheinungen, welche zum ersten Male vor das Publi cum getreten sind, benutzt werden. Es ist wohl selbstverständlich, daß solche Werke dem Verleger, welcher den Autor anständig zu honoriren hat, bedeutende Auslagen anmuthen, welche er einestheils durch den für neue belletristische Werke gebräuchlichen, etwas höheren Preis, und andcrnthcils durch einen gesicherten Absatz und Aussicht auf fernere Auflagen nur wie der zu erlangen hoffen darf, und in gleichem Falle muß auch der Autor den größeren Ertrag seines Geistcsproducts erst in den mög lich werdenden neuen Auflagen hoffen dürfen. Wie aber sollte dies wohl möglich sein, wenn, wie hier ge schehen, ein Unbefugter das Werk, unter dem Vorwände, ein Sprach- lehrbuch liefern zu wollen, ohne die mindeste Vorherverständigung mit den Berechtigten, selbst ohne die geringste Rechtfertigung in seinem Abdrucke selbst, wörtlich abdruckt, und es für den vierten Theil des für das Original bestimmten Ladenpreises, sogar gebun den liefert? Hat man nicht vollkommen Recht, anzunchmen, daß ein großer Theil Derjenigen, welche ein Interesse an der Erwerbung des Frey tag'schen Lustspiels haben können, nach der ihnen hierfür wenige Groschen gebotenen Ausgabe greifen werden, in welcher die Aus stattung mit englischen Vocabeln selbst so eingerichtet ist, daß sie der ruhigen Lectüre des deutschen Textes auch nicht im Geringsten störend entgegentritt? Wende man dabei nicht ein, daß, wie vorher bemerkt worden ist, in dem Hannoverschen Abdruck mancherlei Auslassungen sich befinden. Dies thut nichts zur Sache, da an und für sich diese Aus lassungen unwesentlich sind, dem Verständnis des Werkes nicht den mindesten Eintrag thun und mehr als eine grobe Verletzung der Achtung, welche der Plagiarius doch dem Verfasser schuldig ist, an zusehen sein möchten, der den ersteren wohl in keinem Falle zu solch willkürlicher Handlung bevollmächtigt haben würde. Aus dem Vorhergesagten wird nicht schwer zu erkennen sein, daß der Unterzeichnete Sachverständigen-Verein den bei Ehlermann in Hannover erschienenen Abdruck des Freytag'schen Werkes „die Journalisten" als eine im Sinne des Gesetzes vom 22. Februar 1844 widerrechtliche Verviel fältigung des bei S. Hirzel in Leipzig erschienenen Originals desselben Werkes zu erklären hat. Leipzig, den 2. April 1856. Die erste Section des Sachverständigen-Vereins für literarisches Eigcnlhum. Friedrich Fleischer. K. Friedrich Ernst Wilhelm Schmiedt. Friedrich Bülau. Theodor Oswald Weigel. In Sachen Bruhn—v. Rohden, v. (IV. S. Berscnbl. Nr. 90.) Es sind in dieser Angelegenheit eine Reihe Erörterungen in diesem Blatte veröffentlicht worden, die die Verpflichtung der Herren Bruhn und v. Rohden zu beweisen suchen, ihre für M. Bruhn's Buchh. (A. Appuh n) übernommene Garantie auch auf M. Bruhn's Buchh. (Th. v. d. Smissen) auszudehnen. Die Angegriffenen haben es, wie es scheint, unter ihrer Würde gehalten, auf diese Pro-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder