Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1857
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1857-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1857
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18570805
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185708058
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18570805
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1857
- Monat1857-08
- Tag1857-08-05
- Monat1857-08
- Jahr1857
-
1453
-
1454
-
1455
-
1456
-
1457
-
1458
-
1459
-
1460
-
1461
-
1462
-
1463
-
1464
-
1465
-
1466
-
1467
-
1468
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Oldenburg ") die Provinzialregierung, in Lübeck^) der Senat kompetent. Für Weimar") ist die Entscheidung über die Erfüllung der Erfordernisse dem Bezirksdirector und in höherer Instanz dem Staatsministerium überwiesen. 2) Ausgeschlossen von der Redaction ist in Würtemberg") auch der, welcher wegen eines mit dem Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte bedrohten Verbrechens vor einen Schwurgerichtshof verwiesen oder in Anschuldigungszustand versetzt worden, in Frank furt^) jeder, der zur Zuchthausstrafe, oder wegen Meineids, Dieb stahls, Unterschlagung, Fälschung, Betrugs rechtskräftig verur- theilt ist. Die im Abs. 3 gedachte Untersagung während der Dauer einer Haft ist allgemein ausgesprochen in Wärt emberg"), wo nur eine ausnahmsweise Erlaubniß Seitens der betreffenden Bezirkspolizei stelle nachgegeben ist, dagegen in Oldenburgs) der Provinzialrc- gierung, vorbehaltlich des Rechts des Untersuchungsrichters und Vorstehers der Strafanstalt, im Großh. Hessen") bei Strafhaft dem Kreisamt, bei Untersuchungshaft zugleich dem Untersuchungs richter, in Luxemburg"') dem General-Administrator der Justiz anheimgegeben. In Kur Hessen") bedürfen Staatsdiener zur Uebernahme der Redaction der Erlaubniß der Vorgesetzten Behörde, und in Frankfurt") kann die Befugniß zur Redaction durch ein gerichtliches Erkcnntniß ausgeschlossen werden, wenn der Betheiligte wegen eines Preßvergehens 2 Mal binnen Jahresfrist mit Gefängniß bestraft ist. (Fortsetzung in Nr. 99.) Zur Papierfrage, v (IV. S. Börsenbl. Nr. 91.) Löbliche Redaction! Sie stellen in Nr. 91 Ihres Blattes bei der Glosse 12, unter r>, b und o drei Fragen an mich, auf die ich folgende Antwort hier mit gebe: sä s. Die in Rede stehende Unterschrift mit Vorbehalt erfolgte natürlicherweise unmittelbar bei der Gesammlunterzeichnung des Protokolls vor Aufhebung der Sitzung; sä d. diese Clausel war daher am Tage der Unterzeichnung den übrigen anwesenden Herren bekannt, und sä v. noch andere Vorbehalte, weder dem Publicum, noch den Fabrikanten gegenüber, existiren bei den Unterschriften nicht; viel mehr finden sich der, auf die in Rede stehende folgenden Unterschrift die Worte „ohne Vorbehalt" zugesetzt. Zum Schluß dieser Angelegenheit (Wir nehmen gerne Act von dieser freiwilligen Beendigung. D. Red.) will ich Ihrer letzten, mei ner vorigen „Berichtigung" beigefügtcn Glossen nicht weiter Er wähnung thun, da sie wiederum zu einem Theile nur meine Person (die ebensowenig als der Verfasser der Glossen hier hineinzuzichen war) angehen, zum anderen Theile unwichtige, thcils sich selbst wi derlegende Bemerkungen enthalten. Nur die abermalige Unrichtig keit Ihrer neuerdings verbesserten Rechnung erlauben Sie mir wohl noch kurz zu zeigen, da die sehr deutlich sprechenden Zahlen solche Differenzen nicht dulden. Angenommen, daß die vom Hadernsammler zu 3U Thlr. ab- 91) Oldenb. VV. Art. 9. 92) K. Sächs. VV. §. 1. » 93) Sachs.-Weimar. BV. Art. 18. 94) Wärt. VV. §. 17. 95) Oldenb. VV. Art. 9. 96) G. Hess. VV. Art. 18. 97) K. Hess. VV. §. 11. 98) Franks. Ges. Art. 20. gelieferten Hadern durch die zweite Hand des Lieferanten und des Frachters um 1U Thlr., mithin um 33Vghh theurer werden, für 1 Million Pfund Hadern (der Bedarf einer Fabrik mit einer Ma schine) daher der Sammler 36,500Thlr., der Lieferant 50,000 Thlr. und der Frachter 5000 Thlr. erhält, so würde, im günstigen Falle, der Papierfabrikant aus diesen Hadern ein Papier erzeugen, das heute pro Pfund 4Vs S-s, pro Ccntner 15 Thaler kostete. Hadern von 5—51/2 Thaler Werth erleiden einen Abgang von 36 dH'), und die 1 Million Pfund liefern daher etwa 640,000 Pfund Papier, oder 6400 Ballen » 100 Pfd. s 15 Thaler. Die Gesammtproduction daraus haben Sie zum Werthe von 132,000 Thalern angenommen, während sie sich auch bei den theuerer, daher feiner angenommenen Hadern nur auf 96,000 Thlr. beläuft, und die Differenz des Ge winnüberschusses beträgt daher, auch nach der gegenwärtigen Rechnung, noch immer 36,000 Thaler, oder 27^/ndo Ihres, oder 37t/zhhmcincsBruttobetrages der jährlichen Erzeugung! „Man steht nur, wie weit man mit solchen Ziffern kommt!" sagten Sie selbst?) Hoffentlich sind die Angriffe, die in der Sachlage gar nichts geändert Habens, bald zu Ende geführt. Die Vertheuerung der Hadern macht sich bereits bemerkbar'), und wahrscheinlich basirt sic sich auf eine in Aussicht stehende Speculation, die ich noch nicht nennen will. Dem Papiergeschäfte steht, zum Nachthcil des Eon- sumenten, so fürchte ich, eine gewaltige Umgestaltung dadurch bevor. Schließlich danke ich Ihnen für die Dienste, welche Sie der deutschen Papierindustrie und nebenbei auch meiner Wenigkeit un bewußt geleistet haben. Es empfiehlt sich Ihnen ganz ergebenst Halle, den 28. Juli 1857. Rudel. Unter der Aufschrift „der Zollschutz deutscher Papier- Fabrikanten" bringt auch die Hamburger Reform von Hrn. H. S. Hertz (dem Verfasserder bei Hoffmann L Campe erschienenen „Volkswirthschaftslehre") einen Artikel, dem wir Nachstehendes entnehmen: ... So erfreuen sich im Zollverein die Papier-Fabri kanten eines doppelten Schutzes. Ihr Rohmaterial, die Lumpen, 1) In diesem vorgeblichen Verlust an Rohmaterial liegt aller dings die Haupt-Differenz. Es ist einfach nicht wahr, daß solche Hadern, für welche der Fabrikant, bis zu seiner Fabrik geliefert, 5 bis bVs ^ pr- Centner bezahlt, bei der Fabrikation einen Abgang von 36 dH erleiden; der Abgang ist bei solcher Sorte etwa 20 dH, und wird vom Fabrikanten selbst bei seiner Calculation — um ganz sicher zu gehen — zu 25 dH höchstens in Rechnung gezogen. 2) Damit ist in der Lhat auch alles gesagt. Denn zur Begründung seiner Behauptung, daß ein Hadernsammler pr. Tag 1 ^ brutto ver diene, hätte Herr Rudel entweder eine größere Quantität der (täglichen) Hadcrnsammlung oder einen andern Preis pr. Centner angeben müssen. Hadern, welchevomFabrikant pr. Centner mit 5 ^ bezahlt werden, ergeben den von uns bezeichneten Durchschnitts- Werth an Papier. (Diese Erörterung ist übrigens sür die Cardinal- Frage unwesentlich.) 3) Herrn Rudel wird die neueste Maaßregel der hannoverschen Re gierung nicht unbekannt geblieben sein, vielleicht hat er auch bereits er fahren, was andere Regierungen den Mitgliedern der Coalition in Aus sicht stellen; das Weitere werden die Zollvereins-Staaten schon ordnen, — wie wir hören. Diese Sachlage scheint uns doch etwas anders, als die „Coalition" erwartete. 4) Die Hadern-Preise sind durch die Erhöhung der Papier-Preise, und durch dieGründe, womit diese Erhöhung von derCoa- lition motivirt wurde, allerdings etwas in die Höhe getrieben wor den. Die Scala der Hadern-Preise wird den Zeitpunkt bezeichnen, wo auch der Ausgangszoll auf Hadern (welchen wir jetzt noch für ndthig und zweckmäßig halten) wegfallen mußte. Wir werden diesen Punkt im Auge behalten und nötigenfalls darauf zurückkommen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht