Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1857
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- 1857-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1857
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- Deutsch
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sind mit einem nicht unbedeutenden Ausgangszoll belegt, damit die im Lande gesammelten Lumpen den inländischen Papier-Fabrikanten zu einem niedrigern Preise verkauft werden müssen, als dies unter andern Umstanden geschehen würde. Man sollte glauben, daß diese Gewaltmaaßregel der Gesetzgebung genügen müsse, um die Papier- Fabrikanten des Zollvereins in den Stand zu setzen, auf dem deut schen Markte jede Concurrenz ausländischer Papier-Fabrikanten be stehen zu können. In der That aber sind sie gegen diese auswärtige Concurrenz nochmals durch einen hohen Einfuhrzoll auf Papier geschützt. Der Bewohner eines deutschen Staats im Zollverein ist daher genöthigt, seinen Bedarf an Papier aus den inländischen Fabriken zu beziehen, die durch den schützenden Zoll der Nothwen- digkeit überhoben sind, mit den Fortschritten der Fabrikation im Auslande, wodurch besser und billiger fabricirt wird, gleichen Schritt halten zu müssen. In der von den Papier-Fabrikanten des Zollver eins verlangten Fortdauer des Ausfuhrzolls auf deutsche Lumpen und des Einfuhrzolls auf aus der Fremde kommendes Papier, liegt das Zugeständnis, daß sie minder gut oder theurer ihr Product her zustellen verstehen, als die von ihnen gefürchteten Fabrikanten ande rer Lander. Papier ist ein Gegenstand des allgemeinen Bedarfs, und dessen künstliche Vertheuerung daher ein allgemeines Uebcl. Daß bis jetzt die Preise im Inland fabricirter Papiere für die Bewohner des deutschen Zollvereins nicht ganz die Höhe erreichten, welche die Schutz zölle gegen die Concurrenz des Auslandes zulassen, war die Folge davon, daß die einzelnen Papier-Fabrikanten im Zollverein durch Preisermäßigungen, im Verhältniß zu ihren inländischen Gewcrbs- genossen, sich Kunden zu verschaffen suchten. Der Verbrauch von Papier hat in den letzten 20 Jahren ganz bedeutend zugenommen, und das Geschäft damit ist daher ein blühendes. Die bereits doppelt geschützten Papier-Fabrikanten des Zollvereins begnügen sich aber nicht mit der eingetrctcncn natürlichen Preissteigerung ihres Fabri kats, sondern suchen dieselbe noch künstlich zu vermehren. Deshalb haben 54 Papier-Fabrikanten des Zollvereins sich zur Aufhebung auch der inländischen Concurrenz vereinigt, um auf gleich stark er höhte Verkaufspreise zu bestehen. Der Käufer von Papier im Zoll verein ist jetzt wehrlos dem theils selbstgeschaffenen, theils durch die Zollgesetzgebung begründeten Monopol der inländischen Fabrikanten Preis gegeben. Eine gerechte Forderung würde es sein, nachdem die Regierungen bisher die Verkäufer von Papier schützten, daß jetzt auch die Käufer im deutschen Zollverein ihrerseits gegen die An sprüche der Papier-Fabrikanten Schutz erhalten. Wir meinen aber, daß es noch besser und gleich gerecht sein würde, wenn die Negier ungen Deutschlands von allem Schutz absehen, die Ausfuhr von Lumpen und die Einfuhr von Papier von allem Zoll befreien. Mögen dann immerhin die deutschen Papier-Fabrikanten sich zu übertrie benen Preissteigerungen vereinigen, ihre französischen, belgischen und englischen Concurrenten, wie diejenigen anderer Lander, werden bei freiem Verkehr schon für die Zusendung von billigem, preiswür digem Papier nach Deutschland sorgen. Nicht die Vereinigung der deutschen Papier-Fabrikanten, die von ihrer Freiheit für ihr eigenes Interesse zu sorgen Gebrauch machen, finden wir tadelnswerth und rechtswidrig, wohl aber den Schutzzoll, der die Freiheit der Käufer und den Verkehr mit dem Auslande beschränkt. Der beste Schutz aller Staatsangehörigen ist die allgemeine Verkehrs freiheit ! Hannover, 23. Juli. Die Coalition deutscher Papierfabri kanten, welche hier wie an andern Orten die Stimme der gestimmten Presse gegen sich hatten, hat nun auch die Aufmerksamkeit der Re gierung auf sich gezogen, und eine für unsere Landespapierfabriken höchst unangenehme Maaßregel hcrbeigeführt, die indeß, allseitig ! nachgeahmt, jene HH. Fabrikanten zu einem bescheideneren Maaß ihrer Forderungen zurückführen dürfte. In der nächsten Zeit schon wird nämlich von den öffentlichen Behörden, auf ausdrückliche Ver- ! anlassung der Regierung, von den Papierfabrikanten des Landes, welche sich der Coalition angeschlossen, kein Papier mehr entnommen werden. Die Fabriken sind die von I. Winter in Altkloster, G. F. v. Gülich bei Hameln, Georg Drewser in Lonsendorf, A. Kufer- stein in Ilfeld und Prinsen in Brüggen. In dem halbamtlichen Artikel des hiesigen officiöscn Blattes wird das Benehmen jener Fa brikanten ungesetzlich genannt, da nach §. 17 unserer Gewerbord- nung Vereinbarung der Gewerbtreibenden über die Preise, zu wel chen sie ihre Waaren feil Hallen wollen, ausdrücklich als nichtig be zeichnet sind. Zugleich wird ihnen ein wenig der Kopf gewaschen, indem ausgesprochen wird, daß „man" geglaubt habe, die benann ten Fabrikanten würden ihre industrielle und staatsbürgerliche Ehre zu hoch schätzen, um zu solchen nicht zu Recht bestehenden Maßnah men sich herbeizulassen, und zu einer Züchtigung derselben aufgefor dert, „indem sämmtliche Kunden, soweit sie es nur irgend könnten, dem Beispiel der Behörden folgend, ihnen die Kundschaft aufsagen müßten," „Denn — heißt es — es läßt sich nicht erwarten, daß diese Fabrikanten, da sie einmal den Weg des Unrechts betreten, dieses öffentlich eingestehen, und ohne äußern Zwang von der Ver einbarung zurücktreten werden." (Allg. Ztg.) Wer hat Recht« A. sendet an B. ohne dessen Genehmigung einen Beischluß an C. mit Nachnahme, welchen B. in Ermangelung eines anderen Verkehrmittels pr. Post ebenfalls unter Nachnahme an C. befördert. C. verweigert aber die Annahme, wodurch B. 13S-s Retourspesen zahlen muß. B. sendet nun den Beischluß incl. Nachnahme obiger Retourspescn zurück, dessen Einlösung aber A. der darauf haftenden Retourspesen wegen verweigert. Soll B. nun für seine Gefälligkeit diesen Verlust tragen, oder ist A. verpflichtet, diese 13 S-f an B. zu vergüten ? 1. Miscellen. zur Verau^er. — Am 8. August erscheint bei Gu stave Havard in Paris: Nemoire« zur koranxer. Souvenir«, eonll- ckenoes, note«, juZement« st lettre« reeueillis et mis en orclre psr 8s- vinien lupointe. On vol. Prix 5 kr. Zuschrift an die Redaction. Nachdem auf den Umschlägen früherer Hefte der „Monatsschrift für Pomologic u. s. w., Stuttgart, Verlag von Franz Kdhler's Buch handlung" bereits ähnliche Aufforderungen an die Abonnenten ersichtlich waren, befindet sich nun auf der letzten Seite des neuesten (8.) Heftes jenes Journals folgende Annonce: „Mit dem neuen Halbjahr beginnt ein neues Abonnement; wir bitten daher um rechtzeitige Bestellung, damit in der Versendung keine Störung eintritt u. s. w. u. s. >v.; namentlich bitten wir dringend, da hierdurch den gegenwärtigen Unter nehmern nicht unbeträchtliche materielle Bortheile, gegenüber dem Bezug durch denBuchhandel, erwachsen, das Blatt durch die Postämter zu beziehen u. s. w." Soweit das Interesse des Sortimentsbuchhandels auf eine, aus ge wissen Gesichtspunkten wohl nicht zu rechtfertigende Weise hierdurch beeinträchtigt und gefährdet erscheint, konnte ich mich der Mittheilung an Sie, zur Aufnahme in Ihr geehrtes Blatt, nicht enthalten. N. .., im Juli 1857. Mit hochachtungsvoller Ergebenheit N. N-
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