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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1931
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1931-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1931
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- Deutsch
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Strafbare Gerüchtemacherei. Mit freundlicher Erlaubnis der Leidiger Neuesten Nachrichten bringen mir nachstehend eine in ihrem Handelsteil vom 25. August erschienene Mahnung zum Abdruck, die uns sehr beherzigenswert erscheint. Es vergeht in Deutschland kein Tag, an dem nicht hunderttausend Neunmalweise in Kaffeehäusern, Nasierstuben, auf der Eisenbahn, in Vereinen, am Stammtisch, ja selbst in Damen-Kaffeckränzchen i n verantwortungslose st er Weise angesehene und durchaus solide Firmen mit schadenfrohem Grin sen totsagen. Gewiß, Deutschland hat in den schwärzesten Tagen der ver gangenen Juliwochen die Nerven behalten. Aber es scheint fast, als sei der Vorrat an Verantwortungs- und Solidaritätsgefühl, der für solche Haltung Vorbedingung ist, Hamit zur Neige gegangen. Wir halten es auf Grund der Kenntnis von Einzelfällen, in denen das gewissenlose Gerüchtemachen hämischer Ignoranten oder schaden froher Konkurrenten angesehenste Firmen »in das Gerede« und da mit erst in Schwierigkeiten gebracht hat, sllr an der Zeit, die an ständige Geschäftswelt, Angestelltenschaft und Arbeiterschaft zur Ab wehr aufzurufen. Erstes Gebot: Maul halten! Das heißt keine unbewiesenen Gerüchte weiterkolportieren. Damit nicht genug: Merkt euch den Verbreiter eines Gerüchtes! Und drittens: Nagelt sie fest! Fragt gründlich, deutlich und unnachsichtlich: »Woher wissen Sie das?« Wenn so den Gedankenlosen und Wichtigtuern ihr — im übrigen auch strafbares — Handwerk gelegt wird, dann erscheint uns ander seits aber auch der Hinweis nötig, daß jeder, der aus eigener Er fahrung berichten kann, jedem, der nachweislich an der Sache inter essiert ist — und dazu gehören stets auch die angesehenen Zeitungen und die renommierten Auskunftsbureaus — rückhaltlos und bereit willigst Rede und Antwort stehen muß! Wir haben in Deutschland genug Firmen, die der Krise erliegen werden, als daß wir mit ansehen könnten, daß gesunden Firmen grundlos ihr Kredit und damit ihr Lebensnerv geraubt wird. Es wird anderseits genug Geld iu zweifelhaften Vergleichen und Kon kursen verloren, als daß der Wahrheit ein Stein in den Weg gelegt werden darf! Kleine Mitteilungen Ausverkauf. — Die nicht dem Buchhandel angeschlossene Firma Max Klewitz Söhne in Rathenow veranstaltet einen Total ausverkauf wegen Aufgabe des Ladengeschäfts. Wir weisen darauf hin, daß Nachbezüge gesetzlich unzulässig sind. Berner Übereinkunft zum Schüße von Werken der Literatur und Kunst. — Nach einer Mitteilung in Do Droit ä'^uteur vom 15. August 1931 sind die auf der Konferenz in Nom vom 2. Juni 1928 ge faßten Beschlüsse von folgenden Staaten vor dem 1. Juli 1931 ratifi ziert wordeu: Schweiz, Bulgarien, Japan, Ungarn, Italien, Großbritannien und Nordirland, Kanada, Niederlande, Schweden, Britisch-Indien, Nor wegen, Finnland, Freie Stadt Danzig. Die Übereinkunft vom 2. Juni 1928 ist somit zwischen diesen 19 Staaten am 1. August 1031 in Kraft getreten. Hinzu kommt Jugoslawien, das bei Ratifizierung der Revidierten Berner Übereinkunft gleichzeitig die Beschlüsse der Nom-Konferenz anerkannt hat. Durch eine Note vom 15. Juli 1931 hat die Britische Negierung dem Schweizer Bundesrat augezeigt, daß die römischen Beschlüsse für Süd-Nhodesia Gel tung haben. Für Liechtenstein treten sie am 30. August 1931 in Kraft. Mit Wirkung vom 17. Juli 1931 ist Siam der Revidierten Berner Übereinkunft und dem Protokoll vom 20. März 1914 unter sechs Vorbehalten beigetretcn. Mit Rundschreiben vom 20. Juni 1931 hat der Schweizerische Bundesrat den Verbandsstaaten angezeigt, daß die Türkei be schlossen hat, der Revidierten Berner Übereinkunft und dem Proto koll vom 20. März 1914 unter Vorbehalt beizutreten. Mit dem Vorbehalt will die Türkei die Freiheit der Übersetzungen ins Tür kische aufrechterhalten. In einer redaktionellen Notiz zu dieser Bei trittserklärung in De Droit si'^uteur vom 15. Juli 1931 wird der Beitritt unter diesem Vorbehalt als unannehmbar bezeichnet. Deutscher Buchgcwcrbevercin zu Leipzig. — Herr Dr. "Roden- bcrg, in weiten Kreisen des Buchgewerbes als gründlicher Sachkenner geschätzt, wird iu der Gutenberghalle des Deutschen Buchgewerbe hauses eine Reihe von Vorträgen über dasmoderne englische Druckgewerbe halten. Unterstützt durch reichhaltiges Lichtbild material soll ein weitgehender Überblick über die graphischen Gebiete Englands vermittelt werden. Die Vorträge finden au folgenden Tagen statt: Mittwoch, 9. September, 30 Uhr: Herkunft und allgemeiner Cha rakter des modernen englischen Druckgewerbes: Mittwoch, 23. September, 20 Uhr: Uber die Drucktypen: Mittwoch, 30. September, 20 Uhr: Bücheröruck und die bibliophile Bewegung; Mittwoch, 7. Oktober, 20 Uhr: Gebrauchsgraphik und Akzidenzdruck. Der Eintritt zu den Vorträgen ist frei. Vom französischen Schulbuchhandcl. — Auf der letzten General versammlung des Syndikates der französischen Schulbuchhändler kam ein Bericht über das Verhältnis zum Schulbuchverlag zur Ver lesung. Nach diesem Bericht lehnte das Syndikat der französischen Schulbuchverleger alle ihm von den Schulbuchhändlern unterbreiteten Vorschläge zu dem Zweck, den Handel mit Schulbüchern den hierin spezialisierten Buchhändlern vorzubehalten, glattweg ab. Die Ver leger gestehen jedem Händler denselben Rabatt zu wie dem eigent lichen Schulbuchhandcl, also auch solchen Händlern, die sich nur aus nahmsweise oder zeitweise (zu Beginn der Schule) mit dein Schul buchhandel befassen, die also keinerlei Lager führen und die die be stellten Schulbücher oft nicht einmal auszupacken, sondern sic gang einfach weiterzuleiten haben. Nach diesem Bericht besteht die erste Folge dieses Verhaltens der Verleger darin, daß der Handel mit Schulbüchern den hierin spezialisierten Buchhändlern rasch und sicher entgleitet. Gemeinden, von den größten Städten bis zum Dorf hinab, die Schulbücher eiukaufen, sollen sich mehr und mehr daran gewöhnen, ihren Bedarf bei Auch-Buchhändlern zu decken. Diese Auch-Buchhändler aber sollen oft nicht nur den üblichen Rabatt von zehn vom Hundert, sondern manchmal einen noch höheren Rabatt gewähren. Ähnliche Zustände sollen bei dem mit dem Schulbuch handel verknüpften Handel mit Papicrwaren für den Schulbedarf vorherrschen, der ebenfalls dem eigentlichen Schulbuchhändler mehr und mehr entgleite. Der Kampf gegen diese Zu- oder Mißstände wird als wenig aussichtsreich bezeichnet, da das Syndikat der Schul buchverleger eine geschlossene Front bilde und bemerkenswerterweise das einzige aller Verlegersyndikate sei, das alle in Betracht kommende Verleger Frankreichs umfasse. Nur ein Mussolini könne hier Ab hilfe schaffen. . . . Eine Reform habe die Verteilung des Schul buches rationeller zu gestalten, die gelegentlichen Schulbuchbesorger entweder auszuschalten oder sie nicht mehr mit dem gleichen Rabatt zu beliefern wie den Schulbuchhändler. Mit einer solchen Reform aber würden große Unkosten erspart, was den Verlegern eine Ver minderung des Preises der Schulbücher gestatten würde. ue-Paris. . Aus Japan. — Ide Duklisder unck Zookseller vom 14. August weist darauf hin, daß die Firma Sanseido Co., Ltd., 1 Torijimbocho, Kanda, Tokio, während des Oktobers eine Ausstellung ausländischer Zeitschriften veranstaltet, und zwar gleichzeitig in Tokio und in ihrer Filiale in Osaka. Übersendung von Probenummern ist ihr erwünscht. Aus den Niederlanden. — Am 7. Juli hatten die niederländi schen Buchhändler ihre 114. Hauptversammlung in Amsterdam. Die Buchhändler der ganzen Welt haben augenblicklich die gleichen Sor gen, die natürlich auch dort gebührend behandelt wurden. »Unser Schoßkind (troetelkind)«, sagte der Versammlungsleiter, »ist das Cen tral Boekhuis (Bestellanstalt). Es geht aber voraus, die Gehälter der unteren Angestellten können etwas erhöht, und die Gebühren, die die Verleger zahlen, etwas ermäßigt werden«. Er erwähnte auch, daß sie seit Jahren zusammen mit dem Börsenvercin daran arbeiteten, die billigen Angebote aus dem Ausland an Privatleute und Büche reien zu verhindern. Herr Tersteeg, der bekannte Herausgeber des niederländischen Verlegerblattes (De Uitgever), las einen Aufsatz aus seinem Blatt vor über »Ausverkäufe«. Tersteeg sagte, daß es ein heikler Gegenstand sei, der eigentlich nur hinter verschlossenen Türen zu behandeln wäre. Der Verband hätte einmal als Ergebnis langer Aussprachen verfügt, daß Ausverkäufe erst nach drei Jahren erfolgen dürften, und es dürfe sich nur um nicht mehr gangbare Bücher han deln. Das ginge heute nicht mehr, warum soll man so lange warten, um klar Schiff zu machen. Die Bücher veralten heute schneller; in zwei Jahren, in einem Jahre sind die meisten Bücher reif zum Abstößen, und er befürworte Ausverkäufe aller Bücher, die ein Jahr im Laden lägen. Sch.
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