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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1857
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1857-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1857
- Sprache
- Deutsch
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z. D. Saucrläiidcr's Verlag in Frankfurt a/M. ferner: 5907. Muster-Predigten der katbol. Kanzel-Beredsamkeit Deutschlands aus der neueren u. neuesten Zeit. Hrsg. v. A. Hungari. 3. Lusq. 2. Bd.: Die Feste d. Herrn. 2. Thl. gr. 8. Geh. 5908. Schneider. H. K., die Landwirthschaft in ihrem ganzen Umfange. 1- Bd. A. u. d. T.: Der Ackerbau in seinem ganzen Umfange, gr. 8. Geh. *iz^^s 5009. Volksschullehrer, der, u. die Volksschule als Erziehungs- u. Unter richtsanstalt. 8. Geh. ^ Schmid'schc VcrlagSbuchh. in Augsburg. 5910. Lang, L., Pater Timotheus. Eine historische Erzählung. 12. Geh. 12 N/ Schröder Sc <5o. in Kiel. 5911. Trap, I. P., statistisch-topographische Beschreibung des Könige. Dänemark. Aus d. Dän. v. CH. Sarauw. 2. Hst. gr. 8. * U Lchropp bl Co. in Berlin. 5912. Luits, topograpkisoke, vom ?reu»s. 8tsste; üstUcder Tkeil. 8e<:t. ^228. 245. 264 u. 279. I-itk. b'ol. * 1 23^ /ubatt.- 228. ltiLleboii. ' >/. 21s. liuerlurt. 'l6H 264. kuoka. ' ^ ,/S. 27g. bitandurg. - ^ ,/? 5913. — t. sie Hebungen <1. 4.Arme« 6orp« 1857. l-ikb. Imp.-b'ol. * Nichtamtli Die Gerechtsame der Antiquare in Baiern. Aus Baiern, 30. Aug. Auf unsere Gcwerbsverhältnisse und was damit zusammenhangt wirft ein Streitfall ein grelles Licht, der kürzlich vor dem Magistrat in München nach dreijähriger Dauer eine erstinstanzliche Entscheidung gefunden hat. Einige der dortigen Sortimentsbuchhändler hatten gegen die Antiquare Beschwerde erhoben, weil diese durch Verkauf von neuen ungebundenen Büchern und von solchen, die sie durch BestellzeWcl von den Verlegern bezo gen hätten, llebcrgriffc sich erlaubten. Der letzter» Beschuldigung wurde von den 'Antiquaren widersprochen, die erstcre aber zugegeben und als ein wohlbegründetes Recht in Anspruch genommen. Ihr Geschäft, das Antiquariat, sei eine Specialität des Buchhandels, aus dem es entsprungen, und befasse sich mit dem Ankaufund Ver kauf von alten, veralteten und von Büchern aus zweiter Hand; als alte oder veraltete Bücher müßten aber auch alle betrachtet wer den, die durch eine neue Auflage oder durch Preisherabsetzung von dem Verleger selbst als solche gekennzeichnet wurden. Wenn nun der Antiquar solche Restvorräthc, die dem Buchhandel ohnedies ver loren gehen, in Masse erwirbt und um billigen Preis dem Publicum verkauft, so begehe er dadurch keinen Uebergriff, sondern leiste sowohl dem letzter» als dem erstem einen Dienst. Die Buchhändler dage gen behaupteten, das Antiquariat sei ein Ausfluß des Trödlcrge- werbes und könne demnach nur auf schon benutzte Waare sich er strecken, sein Charakter sei Kauf und Wiederverkauf von Privaten an Private, und von der eigentlichen Verbreitung literarischer Pro- ducte sei es gänzlich auszuschließen. Heber diesen Streit, der seinen Kern in der Frage fand, ob die Antiquare Restvorräthe nicht mehr gangbarer Werke in und außer Auktionen von den Verlegern kaufen dürfen, wurden nun mancherlei Gutachten eingeholt, auf deren Grund der Beschluß gefaßt wurde, das „Regulativ für den Gewer bebetrieb der Antiquare zu Leipzig" als Basis weiterer Verhand lungen zu nehmen. Allein eines der erholten Gutachten (und darum besonders beachtcnswerth, weil es von der bedeutendsten Münchener Buchhandlung selbst, von der I. G- Cotta'schen, resp. von deren hiesigem Theilhaber, Hrn. R. Oldenbourg, ausging, und das sich durchaus und entschieden für die Sache der Antiquare erklärte) be- zeichnete gerade das Leipziger Regulativ als eine Anomalie für die Weber in Leipzig. ! 5914. Deinhardffein, I. L., gesammelte dramatische Werke. 7. Bd. 8. Geh. *2^ Inhalt: Boccaccio. — Madchcnlist. —Pigault.Lebrun. — Garrick in Bristol. 5915. Weber's illustrirte Reise-Bibliothek. Nr. 12. 8. Geh. Inhalt: Reinhardt, K., ein Sommer in Teplitz. Weidmännische Buchh. in Berlin. 5916. Vsxu, v., loAaritbmin tskles ok numbern rmil tri^onometric»! kanotion«. Illranslstecl t'rom tke40. or öremilcer's eäition b)? IV. 1>. ke. b'mclisr. 1>ex.-8. 6e>>. *2,^ 5917. — Nsiluaie loAsritmico-triAonoinetrieo. 40. Uistsmpu. Uex.-8. 6eb. *2.^ 5918. — Vlanuei loAsritbmique et trixoiiometrique. 40. Edition. 1<ex.-8. 6eb. * 2 ^ C. Wigand in Leipzig. 5919. Untersuchungen, agriculturchemische, u. Fütterungs-Versuche. 5. Bericht üb. die landwirthschaftl. Versuchsstation in Möckern. Ler.-8. Geh. * 1 C. F. Winter'sche VerlagSH. in Leipzig. 5920. WuItLer, K 6. W., Usiltormsln f. Verrte u. Wundusrxte Ze- «-äklt u. russmuisngestellt. 16. kleb. * I^z csrt. * I 4 bi/ 5921. Oetker, F., Helgoland. Sonette, br. 8. Geh. *12N/ cher Theil. hier gegebenen Verhältnisse, weil hier die Gewerbe der Buchhändler und der Antiquare streng geschieden sind, während sie dort leicht und auch meist vereinigt sich finden. Nach weitläufigen Erörterungen faßte der Magistrat nun sein Erkcnntniß dahin, es sei, conform mit dem Leipziger Regulativ, den Antiquaren der Handel mit alten und neuen, gebundenen und ungebundenen Büchern, die sie aus dritter Hand kaufen, gestattet, auch dürfen sie ganze Bibliotheken erwer ben und im Ganzen oder im Detail oder als Maculatur wieder ver kaufen ; aber es bleibe ihnen unbedingt verboten, Bücher und an dere Preßcrzeugnisse zum Zwecke des Wiederverkaufs von Verlegern oder Verlagshandlungen direct oder indirekt zu bestellen und zu be ziehen, auch solche in Verlagsauctionen einzeln oder partienweise an sich zu bringen. Wie nun dieses erstinstanzliche Erkcnntniß voraussichtlich noch zu weitern, hoffentlich weniger engherzigen Entscheidungen führen wird (es hatte selbst der Münchener Magistrat anerkannt, daß im Interesse der Autoren, der Verleger und zumeist des Publikums, eine Erweiterung der Gerechtsame der Antiquare wünschenswerth, wenn nur auch die Möglichkeit einer Ueberwachung gegen Mißbräuche gegeben wäre), so bleibt für jetzt nur eine nähere Darlegung jenes divergirenden Gutachtens von Seiten der Cotta'schen Buchhandlung übrig, das überdies durch den Consens und die Mitunterschrift so hervorragender schriftstellerischer rcchtsgelehrter Autoritäten, wie die Professoren Reichsrath v. Bayer, Vr. Bluntschli und vr. Pötzl, ein besonderes Gewicht erhält. Es widerlegt dasselbe zunächst die Be hauptung, „der Antiquar sei gewerbsmäßig nur der Vermittler von dem großen Publicum überflüssigen Büchern an das große Publicum", dadurch, daß derselbe allermindestens doch auch von seinen College» in- und außerhalb Landes kaufen und an sie wieder werde verkaufen dürfen, und daß demgemäß die gewcrbsrechtliche Stellung und der literarische Verkehr, wie er nun einmal in andern deutschen Bun desländern für die antiquarischen Bücherhandlungen sich festgestellt hat, in Baiern nicht ignorirt werden könne. Was sodann das Leip ziger Antiquarregulativ betreffe, so sei wohl zu beachten, daß in Baiern ganz andere Verhältnisse und schwierigere Etablissements bedingungen gelten, denen gegenüber jenes Regulativ eine unbillige Härte, ja eine Ungerechtigkeit in sich schließen würde. Der Handel
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