Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1857
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- 1857-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1857
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- Deutsch
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mit wirklichen literarischen Antiquitäten wird allmählig geringer, die Antiquare sind immer mehr auf moderne Literatur hingewiesen; die Sortimentsbuchhandlungen ihrerseits, die namentlich in Mün chen schon ein ansehnliches Capital in ihrem realen Rechte liegen haben, legen nicht leicht oder nicht gern noch ein zweites Capital in einem großen Bücherlager an. So' beschranken sie sich meist auf den Commisstonsverkauf von Novitäten, und das Publicum ist gezwung en und auch schon gewöhnt, alle Bücher ältern Datums bei dem Antiquar zu suchen. Da nun dieser seine Waare fest und auf eigene Rechnung führt, hat er den Sortimenter wohl auch häufig an scharfsinniger Beurtheilung der Bedürfnisse und Schwächen des Publicums überkroffen. Ferner ist die Nothwendigkeit, daß ein Ver leger eine nothwendige neue Auflage auf den Markt bringen muß, noch ehe er die auf entfernten Commisstonsplätzen zerstreuten Exem plare der vorigen zurückziehen kann, ebenfalls den Antiquaren zugute gekommen, denn diesen fällt in ganz Deutschland der Vertrieb sol cher Reste zu, da der Sortimentsbuchhandel nur das Neueste anzu bieten verpflichtet ist. Wollte man den Verleger des natürlichen Käufers dieser Reste berauben, so würde das den Versuch includiren, einen Theil seines Eigenthums werthlos zu machen, und ihn zwing en, sich der Antiquare des Auslandes zur Verwerthung zu bedie nen, von denen, auf Umwegen, die inländischen ihren Bedarf be ziehen müßten. Nachdem die beschränkende bairische GewerbSver- fassung den Antiquaren die freiere Bewegung nicht zuläßt, welche anderwärts ihnen erlaubt ist, glaubt die begutachtende Cotra'sche Buchhandlung, daß man außer den ihnen bereits cingeräumten Be fugnissen denselben auch den Vertrieb solcher Bücher unbedingt überlassen kann, bei welchen die zwei Fälle Zusammentreffen, daß 1) der Sortimentsbuchhändler sie nicht führt, und 2) daß sie durch ein äußeres Kennzeichen der Gewerbspolizei leicht erkennbar sind. Beide Bedingungen finden sich in den Resten alter Auflagen von Büchern, welche in einer neuen dem Sortimentsbuchhandel über geben sind, vereinigt. Be! diesen läßt sich auf die einfachste Art Nachweisen, was bei der „Vermittelung des Bücherverkchrs vom großen Publicum an das große Publicum" unmöglich ist, und wie man durch ein Verbot des Verkehrs zwischen Verlegern und Anti quaren die Interessen Beider verletzen würde, so läßt sich in dem Gestatten desselben Meder eine sittliche Gefahr für die Literatur, noch eine materielle für den Sortimentshandel erblicken.*) (Dtsch. Allg. Ztg.) *) London, im August. Wir haben hier mit großer Verwunderung den Proceß zwischen Buchhändlern und Antiquaren in München gelesen. Man begreift, daß in Ländern, welche das Unglück haben, noch Zünfte zu besitzen, der Schreiner mit dem Jimmermann und der Bäcker mit dem Conditor rechtet, wenn er glaubt, daß der andere etwas fabricire, was ein weises Gesetz ihm anvertraut habe; aber daß in unserer Zeit Buch händler, die mit geistiger Waare handeln, darüber rechten, wer ein im Preis gefallenes Buch verkaufen dürfe, übersteigt doch allen Glauben, besonders wenn man den Streit hier liest, wo aller Buchhandel auf der gänzlichen Vermischung von Verlag u. Antiquarsverkauf beruht. Hier sind mit einigen wenigen Ausnahmen alle Verleger und Buchhändler zugleich Antiquare und verkaufen zugleich neue, alte, und neue, aber im Preis ge fallene Bücher. Dieser Zustand hat sich vollkommen frei und nach der Natur der Dinge ausgebildct, und derBuchhandel unddas büchcrkaufendePublicum finden beide ihren Vortheil dabei. Zufällige Umstände, namentlich das Sy stem der großen Leihbibliotheken, haben der Sache hier eine ungewöhnliche Ausdehnung gegeben; aber sie ist in der Natur der Waare gegründet, und dasselbe findet sich überall in größerm oder minderm Maaßstab, wo kein hinderndes Zunftgesetz einschreitet. Einige der größten Buchhändler in Paris sind zugleich Buchhändler, Verleger und Antiquare, wie z. B. Durand, Dupont und andere, und da Verfasser, Verleger und Käufer ihren Vortheil dabei finden, so möchte man doch fragen, wem ein Un recht geschieht, und warum der Staat einschreiten soll? Es liegt in der , Natur von Büchern, daß sie einen Theil ihres Werths durch den bloßen Verlauf der Zeit verlieren; die meisten sind nach einigen Jahren weniger werth, müssen also entweder zerstört oder wohlfeiler verkauft werden. Es gibt freilich große Buchhändlerfirmen, wie z. B. hier Murray und Longman, welche den Preis ihrer Bücher immer halten, und wenn ein Werk sich schlechter verkauft, es lieber einstampfen als wohlfeiler ver kaufen lassen. Das Opfer, welches sie dabei von Zeit zu Zeit bringen, mag bei der Art ihres Verlags und im Ganzen genommen wohlberechnct sein, aber zum Glück für die Leser ist diese Art zu verfahren nicht in einem sehr großen Maaßstab anwendbar. Wenn daher ein Buchhändler sieht, daß ihm nach dem ersten Verkauf ein größerer Rest übrig bleibt als er vermuthet hatte, oder wenn eine neue Spekulation, welche ihm größeren Gewinn verspricht, die Erneuerung seines Capitals erfordert, kurz, wenn irgendeiner der zahlreichen Gründe, die in der persönlichen Lage des Verlegers, in der Natur des Buchs, in dem Zustand des Markts liegen, ihn überzeugt, daß er besser daran thun würde, sich einer Anzahl von Resten von Ausgaben zu entledigen, so hält er eine Privatvcrstei- gerung nach einer gedruckten Liste, bei welcher der künftige Preis der Bücher bestimmt und von den versammelten Buchhändlern eine Anzahl, je nach ihrem individuellen Bedürfniß und ihrem Vertrauen auf die Werke, genommen wird- Den nächsten Lag sieht man dann diese Bücher in den Bücherläden aller Art zu dem herabgesetzten Preis als »econä band doolis erscheinen, und eine neue Claffe von Käufern, denen der erste Preis zu hoch war. kauft sie auf. Ich bin weit entfernt zu be haupten, daß dieses System nicht seine eigenen Nebel nach sich ziehe, allein diese hängen weniger von ihm selbst als von der Organisation der Leihbibliotheken ab, die ein wichtiges und theilweise bequemes, theil- weise schädliches Mittelglied zwischen dem Leser und dem Verleger bilden. Jedenfalls ist die ganze Operation keinem rechtlichen Tadel ausgesetzt, denn sie ist von allen Seiten her freiwillig, und hilft den Zweck des Buchhandels erfüllen; warum sollte also das Gesetz eintreten, und einen Verleger hindern, seine Reste durch Antiquare an das Publicum zu brin gen? Ich kenne die Gründe nicht, welche die Buchhändler in München geltend gemacht haben, aber ich bin überzeugt, daß dies eine der Fragen ist, die von der öffentlichen Meinung verhandelt werden sollten Es gab eine Frage dieser Art hier: die Verleger hinderten die Dctailbuch- bändler den Käufern mehr als einen bestimmten Theil des Rabatts zu überlassen, und hielten diese Regel durch ein sehr künstliches und für den Buchhandel sehr lästiges Spionirsystem aufrecht. Am Ende wurde die Sache vor das Publicum gebracht, das bald einstimmig für voll kommene Freiheit des Verkehrs sich aussprach, und dieser Spruch wurde von Lord Campbell, der zum Schiedsrichter ernannt worden war, be stätigt. Das ganze Spionirsystem, das in der Ausführung sehr schmäh lich war, verschwand dann auf einmal, und Verleger, Buchhändler und Käufer befanden sich alle besser dabei. Ich zweifle nicht daran, daß der Münchener Streit in Kürze entschieden wäre, wenn die Gründe für und wider im Druck erschienen; und wenn alle Junftstreitigkeiten durch ge druckte Facta betrieben werden müßten, so wäre die Welt wohl in ge ringer Zeit dieses Restes von Barbarei ledig. (Allg. Ztg.) Bibliographische Blumenlese, V., betreff, die Einsendung von zwar deutlichen, aber incorreclen Manu skripten an die Exped. d. Börsenbl. (IV. S. Nr. 67.) Riel, statt Riehl, die Familie; — 1'erentius, statt I'erentisnu«, äe lirteris etc.; — lviatkematicorum veterum »per», eck. Kevenckt et <ie In Ilire, statt Illlevenot et ?d. la Uire; — Antiqua« murieae, statt musicae auctvre» »eptei»; — Appoloniu« e<i. kergan«. Hall«),, statt Apolloniu» ?ergaeue, eci. Hall«)'; — Herrmann, staatswissensch., statt Hermann, staatswirthsch. Untersuchungen; — öockanti opera cur Ko- lancki, statt llocdarti oper», cur. kelanäi; — Loehniz, statt Loehnis, Hermeneutik; — Putzsch, statt Putsche , Encyclvp.; — Ilona, rerum liturtziae, statt rerum liturgicarui» libri; — Matthesen, statt Mathison, der vollk. Capellmeister; — Bockendorff, statt Poggendorff, Annalen; — Kaiscrling, statt Keyserling L Blasius, Wirbelthiere; — Katreburx, >«8 lixloptsre«, statt kxlopbtdire«; — 1'urcellinus, statt 'rurnellinu«, eä. Uanä; — Wulff, ontliuloßia, statt Wulf, ontoluAia; — Nitsch, statt Nitzsch, System; — Rdsell, statt Rösel, Jnsectenbel.; — Wiener, statt Winer, Realwörterb.; — Krummacher, Eiiah der Thisbitter, statt Elias der Thisbiter; — Bötticher alte promtynische Hochzeit, statt Bdttiger, die Aldobrandinische Hochzeit. 235
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