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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.11.1857
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1857-11-16
- Erscheinungsdatum
- 16.11.1857
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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Ein Gedenkblatt für Wilh. Defoy. Herr Wilh. Defoy in Chemnitz, welcher am 28. Oct. seiner ihm vor fünf Monaten vorangegangenen Gattin so bald und in der Blüthe seiner Jahre in die Ewigkeit gefolgt ist, war ein biederer, reeller Geschäftsmann, vortrefflicher Gatte und Vater, ein sehr acht- ungswerther College und guter Mensch, dessen schmerzlichen Ver lust wir tief betrauern. Der bittere Schmerz über die verlorene Gat tin, die er in längerer Krankheit unermüdlich und mit größter Auf opferung gepflegt, hatte auch seine Gesundheit angegriffen und er starb in der That an gebrochenem Herzen. Seine Bescheidenheit und große Milde erwarben ihm zahlreiche Freunde und seiner Ehrenhaf tigkeit, Duldung und Biederkeit halber war er von seinen Chemnitzer College» geliebt und geachtet. Möge ihm, dessen häusliches Glück und Familienleben vernichtet worden war, und der sich stets nach Wiedervereinigung mit seiner verstorbenen Gattin sehnte, die Erde leicht sein und seinem zurückgebliebenen einzigen Kinde ein recht gu tes Loos beschicken werden! Miscellen. Berlin. —Bei dem ausgeschriebenen Grobe'schcn Con- curse werden diejenigen Verleger, welche dem Concursifex Bücher « Condition oder pro novitate <1857) gesandt, oder von deren Ver lag derselbe O.-M. 1857 Disponenden behalten, gut thun, die ses sog. Commisstonsgut als ihr, nicht der Masse, Eigenthum bei dem Gerichte zu reclamiren. Zunächst wird zu diesem Behufs an den, in dem Aufrufe genannten Verwalter eine Speci? sication der als verlegerisches Eigenthum zu reclamirenden Artikel einzusenden und die Bitte beizufügen sein, das Vorräthige einer zu bezeichnenden Berliner Buchhandlung gegen deren Quittung auszu- liesern. Die nicht reclamirten sog. Commissionsartikel gehen wahr scheinlich in die Masse und dürfte da wenig für den Verleger hec- auskommcn. > C) Aus Oesterreich. — Es liegt im dringenden Interesse der Verleger von nichtpolitischen Journalen, welche in Oesterreich starke Verbreitung genießen und Inserate aufnehmen, sich bald darüber auszusprechen, ob sie ihr Unternehmen der Stempelpflicht ent ziehen werden oder nicht, da sich das Publicum lebhaft dafür inter- essirt, und dies Interesse in Zusammenhang mit der Frage der Abonnementserneuerung bringt. Ein Sortimenter. Aus Frankreich. —Die französische Regierung hat dem eidgenössischen Bundesrath einen Vertragsentwurf zum gegenseitigen Schutz des literarisch-artistischen Eigenthums übergeben lassen. St. Petersburg. — Der St. Petersburger Zeitung ent lehnen wir den nachstehenden Nekrolog eines um den russischen Buchhandel verdienten Standesgenosscn: Am 28. Sept. starb der hiesige Buchhändler A. F. Smirdin, der sich unvergeßliche Verdienste um die russische Literatur erworben. Er war 1795 in Moskau ge boren, und trat in seinem 13. Jahre als Bursche in das Geschäft des Buchhändlers Jljin ein. Im Jahre 1817 wurde er für die Buchhandlung Plawilschtschikow's nach St. Petersburg berufen. Thätigkeit, Geschicklichkeit und Eifer wandten ihm bald das Ver trauen seines Principals zu, und dieser übergab ihm endlich die ganze Verwaltung des Geschäfts. Nach dessen Tod (1825) übernahm er ? das Magazin, und begann nun mit höchst verständiger Umsicht die Herausgabe aller literarischen Erzeugnisse seines Vaterlandes. Er kannte ebensowohl den Zustand der russischen Literatur wie unser Publicum, und verstand cs, das unentwickelte Bedürfniß nach Lec- türe auf richtigem Weg heranzulocken und zu befriedigen. Allmählig gewöhnte er die russischen Leser an sorgfältige und geschmackvolle Ausgaben, und die Literaten gewannen durch ihn die Zuversicht, daß jede gewissenhafte Arbeit nach ihrem Werthe belohnt würde. Es kam dahin, daß die Angabe auf dem Titelblatt: „Herausgegeben von A. F. Smicdin", ein Buch in Umlauf brachte, weil man von diesem Verleger immer gehaltvolle, interessante und sorgfältig edirte Schriften erwarten konnte. Im Laufe seiner buchhändlerischcn Thä- tigkeit hat Smirdin für eine Summe von mehr als 3 Mill. Silber- rubcl Bücher verlegt: Puschkin's Werke, Krylow's Fabeln, Karam- sin's,' Schukowski's Schriften u. a. m.; außerdem legte er den Grund zu einer compacten Ausgabe einer „vollständigen Sammlung der Werke russischer Schriftsteller." Nach solchen Unternehmungen ist Smirdin in Armuth gestorben. Aus Rußland. — Für die Leser Ihrer Zeitung wird cs nicht ohne Interesse sein, daß die Buchhandlungen in Riga und Mi tau die durch den früheren Zoll bedingten hohen Bücherpreise von 120 Kop. für 1 Thlr. ord. und 135 Kop. für 1 Thlr. netto jetzt auf 1 Rub. für 1 Thlr. ord. und 113 Kop. für 1 Thlr. netto herabgesetzt haben, da sie von der Aufhebung der bisherigen Steuer für sich keinen Nutzen ziehen wollen. Wenn man jedoch in Betracht zieht, daß in den letzten Jahren Alles, was zum Geschäftsbetrieb und dem täglichen Unterhalt gehört, theurer geworden, daß ferner bei dem Ankäufe von Wechseln zur Deckung der ausländischen Zahl ungen 1 Thlr. oft mit 95 bis 100 Kop. bezahlt werden muß, daß die Buchhandlungen an den genannten Orten wegen der weiten Entfernung von Leipzig große und kostspielige Büchervorräthe halten müssen, so ist die erwähnte Preis-Rcduction jedenfalls ein Opfer, welches hoffentlich vom Publicum erkannt werden wird, aber wohl auch die Berücksichtigung der Verleger verdiente. Für den preußischen Buchhandel.— Durch Fin.- Min.-Rescript vom 24. Sept. ist nachgegeben worden, daß vom 1. Januar k. I. ab nicht mehr wie früher über jedes Exemplar bezoge ner ausländischer Zeitungen oder Zeitschriften eine be sondere Quittung crtheilt werde; vielmehr soll Jeder, welcher der gleichen Zeitungen bezieht, behufs der vorgeschriebenen Anmeldung bei der Steuerstelle sich eines, ihm unentgeltlich zu verabfolgen den, Formulars bedienen und solches ausgefüllt in duplo der Steuerstclle einrcichcn. Von letzterer soll unter dem einen, dem Einzahler der Steuer zurückzugcbenden Exemplare über den erlegten Stcuerbetrag Quittung ertheill werden. Genaue Auskunft über alles darauf Bezügliche gibt die im Verlage von H. Berner in Halle erschienene Schrift: „Das Preußische Zeitungs-Stempel-Steuer- Gesetz vom 2. Juni 1852 mit seinen sämmtlichen ergänzenden und erläuternden amtlichen Bestimmungen und angehängtem alphabe tischen Verzeichniß der ausländischen Zeitungen und Zeitschriften mit Angabe der Preise und jährlichen Steuersätze u. s. w. von Ro bert Rhens." Die Büchting'sche „V ersendungs-undContinuation^s- Liste für Buchhandlungen nach dem Alphabete der Länder. Mit Angabe der Provinzen, der Einwohnerzahl der Städte und der Leipziger Commisstonairc, sowie mit culturstatistischen Notizen und einem alphabetischen Register der Städte", ist soeben in zweiter Auf lage (geschlossen den 19. Oct.) erschienen. Es finden sich darin 12 offene Felder, bei jeder Firma die Angabe über Annahme oder Wahl von Novitäten, und ferner die Bezeichnung derjenigen Firmen, welche von den Listen der Verleger-Vereine zu Leipzig und Berlin ausgeschlossen sind. Das Format ist das bekannte bequeme Lcx.- Octav.
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